Leserbrief zum GA-Bericht „Streit um Dieselfahrverbote spitzt sich zu“ am 15.03.2018

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Welches Recht maßt sich Herr Resch von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) an, ein Plädoyer für Dieselfahrverbote zu halten und ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Ministerpräsident Laschet anzustrengen? Laschet hat sich gegen ein Fahrverbot ausgesprochen, weil eine Rechtsverpflichtung bezüglich der gültigen Kfz-Zulassung älterer Dieselfahrzeuge besteht und auch bei aktueller Überschreitung des NOx-Grenzwertes keine Risikoabschätzung vorliegt.
Der parlamentarische Staatssekretär im BM für Verkehr und Infrastruktur Norbert Barthle erklärte im Bundestag, dass es keine einzige medizinische Studie gibt, die einen kausalen Zusammenhang zwischen dem in Rede stehenden Grenzwert und Todesfällen bestätigt. Der damals vorgeschlagene Grenzwert im Straßenverkehr für NOx von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft entsprach der damaligen Verkehrsdichte und den aktuellen Emissionswerten, ohne dass damit eine Schadwirkung nachgewiesen wurde. Damit sollte ein Anreiz und auch ein gewisser Druck auf die Automobil-industrie ausgeübt werden, um weitere Anstrengungen zur Emissionsverringerung zu erreichen.
Eine blaue Plakette für Dieselfahrzeuge unter der EU6-Norm, würde zur „kalten Enteignung“ und zu logistischen, sowie wirtschaftlichen Problemen des Mittelstandes und der Industrie führen. Seit September 2017 werden nur noch Dieselfahrzeuge zugelassen, die der EU6-Norm entsprechen. Alte Dieselfahrzeuge verschwinden sowieso zunehmend aus dem Straßenverkehr und mit den neu zugelassenen kann eine ca. 30%-ige Stickoxidreduktion durch das Add-Blue-Verfahren erreicht werden. Für die Umrüstung, bzw. für die Elektrifizierung des ÖPNV und weiterer Luftreinhaltungs- maßnahmen sind im Bundeshaushalt rund 1 Milliarde € vorgesehen.