RSK bestätigt die Sicherheit belgischer Kernkraftwerke

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Die Reaktorsicherheitskommission (RSK) bewertet in ihrer Stellungnahme vom 23.05.2018*) die Sicherheitsnachweise für die Reaktordruckbehälter der belgischen Kernkraftwerke Doel-3 und Tihange-2, jene Kernkraftwerke, deren Stilllegung wiederholt von deutscher Seite gefordert worden ist.

Anlass dazu gab die im Juni 2012 bei Ultraschallprüfungen festgestellte große Anzahl von Anzeigen in den beiden kernnahen Schmiederingen des Reaktordruckbehälters (RDB) des Kernkraftwerkes Doel-3. Ähnliche Anzeigen wurden, allerdings in geringerer Anzahl, noch im gleichen Jahr auch beim Kernkraftwerk Tihange-2 gefunden. Diese Anzeigen wurden auf wasserstoffinduzierte Risse („Wasserstoff-Flockenrisse“) zurückgeführt, die bei der Herstellung entstanden seien.

Die belgische Aufsichtsbehörde FANC hatte diese Ultraschallanzeigen mehrfach von ausländischen Experten bewerten lassen, die kein erhöhtes Sicherheitsrisiko in diesen Anzeigen sahen.

Bereits in ihrer Kurzbewertung der Sicherheitsnachweise vom 13.04.2016 ging die RSK davon aus, dass ein Integritätsverlust der RDB-Wand unter den Betriebsbedingungen nicht zu unterstellen sei. Aus ihrer Sicht bedurfte es aber noch zusätzlicher Nachweise und der Validierung einiger Methoden, um die Einhaltung der erforderlichen Sicherheit bei Störfällen zu bestätigen.

Auf der Basis detaillierter Informationen, die der RSK von der Aufsichtsbehörde FANC, der belgischen Sachverständigenorganisation BelV und den Kernkraftwerksbetreibern zur Verfügung gestellt wurden, kommt die RSK unter anderem zu folgenden Ergebnissen (Zitat):

  • Es ist nachvollziehbar und plausibel, dass es sich bei den Befunden um herstellungsbedingte Flockenrisse handelt. Diese Hypothese steht im Einklang mit den Ergebnissen der zerstörungsfreien Untersuchungen, der Bewertung des Herstellungsprozesses (die Entstehung von Flockenrissen durch im Stahl gelösten Wasserstoff ist ein bekanntes Phänomen) und der Befundsituation an anderen Schmiedestücken, die bei der Herstellung aufgrund von festgestellten Ungänzen (Anm.: Fehlstellen) verworfen wurden. Diese Schmiedestücke wurden sowohl zerstörungsfrei als auch zerstörend untersucht.
  • Mit den durchgeführten zerstörungsfreien Prüfungen und ergänzenden Analysen konnte kein betriebsbedingtes Risswachstum erkannt werden.

„Insgesamt konnten im Austausch mit der belgischen Seite die meisten der offenen Fragen der RSK geklärt werden. Es verbleibt jedoch die Frage bezüglich einer ausreichenden experimentellen Absicherung der Berechnungsmethoden für Rissfelder. Die in Deutschland und Belgien in Zusammenarbeit mit der französischen CEA eingeleiteten Forschungsvorhaben können zu einer weiteren Absicherung der Berechnungsmethoden beitragen.“

*)  http://www.rskonline.de/sites/default/files/reports/epanlagersk503hp.pdf