CO2-Steuer oder Emissionshandel? Eine Betrachtung anhand des Sachverständigen-Sondergutachtens

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Aktuell wird in der Politik darum gerungen, auf welchem Wege die CO2-Verminderung in Deutschland als „klimapolitisches Instrument“ erzwungen werden soll, ob über CO2-Steuern oder über Zertifikate, womit den CO2-Emissionen ein Preis zugeordnet wird. Deutschland hat sich politisch verpflichtet, bis 2030 die CO2-Emissionen um 55 % gegenüber dem Emissionswert von 1990 zu verringern. Nach EU-Vorgaben wären 40 % erforderlich.

Dies geschieht, obgleich die Wirkung des Kohlendioxids (CO2) auf die Erderwärmung extrem umstritten ist. Der Weltklimarat IPCC sieht auf Grund von Modellrechnungen im CO2-Anstieg in der Atmosphäre die Ursache steigender Erdtemperatur. Faktisch aber blieb die Erdtemperatur trotz steigender CO2-Konzentration seit rund 20 Jahren nahezu konstant, also im Widerspruch zum IPCC. Eine wachsende Zahl Wissenschaftler messen dagegen dem CO2nur eine marginale Wirkung bei und sehen in den Meeresströmungen und in der Sonnenaktivität maßgebliche Ursache für die Klimaentwicklung unserer Erde. Völlig falsch wäre es, was leider allzu häufig geschieht, CO2als Schadstoff zu bezeichnen, denn ohne CO2in der Atmosphäre gäbe es kein Pflanzenwachstum, wofür CO2unentbehrlich ist.

Trotz der unbewiesenen CO2-Wirkung auf die Erdtemperatur haben sich etliche Nationen im Pariser Klimagipfel 2015 zu einer CO2-Verminderung ihrer jeweiligen CO2-Emissionen verpflichtet. Ein extrem kostspieliges und ehrgeiziges Unterfangen, verbunden mit radikalen Auswirkungen für die Wirtschaft. Bedeutende CO2– Emittenten wie China, Indien und USA haben sich der Verpflichtung entzogen.

Am 12. Juli 2019 legte der Sachverständigenrat für Wirtschaftsfragen sein Sondergutachten „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ der Bundesregierung vor [1], worin eine Empfehlung zur CO2-Bepreisung gegeben wird.

Die Empfehlung basiert auf der Prämisse, dass „die vereinbarten klimapolitischen Ziele auf volkswirtschaftlich effiziente Weise und ohne größere Verwerfungen erreicht werden. Eine Klimapolitik, die volkswirtschaftliche Erwägungen ausblendet, ist letztlich zum Scheitern verurteilt.“

Für den Sachverständigenrat ist „die Eindämmung des Klimawandels eine globale Herausforderung, für deren Bewältigung ein international koordiniertes, gemeinsames Vorgehen unverzichtbar ist.“ Als essentiell sieht er es daher an, dass „über die europäisch vereinbarten Ziele hinaus keine weiteren nationalen oder gar sektoralen Ziele angestrebt werden.“ „Die auf europäischer Ebene festgesetzten Ziele machen an sich zusätzliche nationale Obergrenzen überflüssig.“

Sehr bemerkenswert ist – weil selten gehört – die Aussage: „Deutschland und die Europäische Union (EU) können selbst bei vollständiger Rückführung ihrer Treibhausgasemissionen nur einen sehr kleinen direkten Beitrag zur Eindämmung der Erderwärmung leisten.  Daher muss die globale Koordination ein wesentliches Element der deutschen Klimapolitik sein und eine Bewegung in Richtung einer weltweit einheitlichen Bepreisung von Treibhausgasemissionen bewirkt werden.“ Diese Bedingung ist sehr zu begrüßen. Leider werden in unserem Land allzu sehr parteipolitische Ziele verfolgt, die den Blick über den Tellerrand vernebeln und praktikable Lösungen erschweren.

 

Der Sachverständigenrat sieht in dem vorhandenen Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) ein funktionierendes marktbasiertes Instrument zur Zielerreichung. „Das oberste Ziel sollte eine Ausweitung des EU-ETS auf alle Sektoren sein. Als Übergangslösung bieten sich ein separater Emissionshandel oder eine CO2-Steuer für Nicht-EU-ETS-Sektoren an.“

Der Rat spart nicht mit deutlicher Kritik: „Die deutsche Energiewende ist ineffektiv. Eine konsequente Neuausrichtung der Klimapolitik würde eine Reform der umweltbezogenen Steuern und Abgaben umfassen. Im Nicht-EU-ETS-Sektor versucht die Politik bisher, mit kleinteiligen Maßnahmen Emissionen zu reduzieren. Die auf europäischer Ebene vereinbarten Ziele dürften dabei verfehlt werden.“
 Der Rat bezeichnet den Kohleausstieg und die Förderung von erneuerbaren Energien durch das EEG als „die beiden teuersten nationalen Projekte zur Emissionsreduktion.“

Die AGEU hat in mehreren Artikeln daraufhin gewiesen, dass der Emissionshandel nur dann zielführend ist, wenn tatsächlich CO2-Emissionen vermieden werden und nicht durch den Verkauf etwa in Deutschland nicht benötigter Zertifikate CO2-Emissionen zwar vermieden werden, die an andere Länder verkauften Zertifikate aber dort zur verstärkten CO2-Abgabe führen würden.

Ein großer Teil unserer Politiker setzt sich für eine nationale CO2-Steuer ein. Dies sei der am schnellsten umsetzbare Weg hin zu einer Emissionsverminderung. Es kursiert der Vorschlag, die Steuer mit 60 € pro Tonne emittierten COstarten zu lassen. Ist den Vertretern dieses Vorschlags bewusst, welche Preisanstiegslawine sie damit auslösen? Bei Stromkosten, bei Fahrtkosten, Lebensmittel, bei Hausbaumaterialien, und so weiter. Die Wettbewerbsfähigkeit mit dem Ausland wäre nicht mehr gegeben.

Betrachtet man gezielt den Kohlestrom: Es gilt die Faustformel 10 € pro Tonne CO2, entsprechend ungefähr 1 Ct/kWh. Bei einer Steuer von 60 €/t CO2 würden die Kosten des Braunkohlenstroms von ca. 2,5 Ct/kWh auf 8,5 Ct/kWh hochschnellen, also um 270 %. Volkswirtschaftliche Erwägungen werden hierbei total ausgeblendet. Eine Kostensteigerung in diesem Ausmaß würde die für die Arbeitsleben erforderliche Mobilität vernichten, die Beheizung von Wohnräumen unerschwinglich mache und vernichtend für einen Großteil unserer Industrie sein.

Und dies alles wegen eines Gases, das den Klimawandel, wenn überhaupt, nur marginal beeinflusst.

[1]< www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de >