Entwicklung der Einspeise-Managementmaßnahmen

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Jede Stromentnahme aus dem Stromnetz würden die in nur in engen Grenzen konstant zu haltende Spannung und Frequenz des Stromes beeinträchtigen, wenn nicht die Stromentnahme durch Stromnachlieferung ausgeglichen würde. Ein Zuviel an Strom im Netz ist aus gleichem Grund unzulässig. Dann sind Abregelungen von Stromerzeugern notwendig.

Die Netzbetreiber sind daher gesetzlich ermächtigt und verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu ergreifen. Man unterscheidet zwischen Redispatch-Maßnahmen, Einspeisemanagement und Anpassungsmaßnahmen. Bei Redispatch erfolgt eine Drosselung oder Erhöhung der Stromeinspeisung von Kraftwerken unter Ersatz der Kosten für den Erzeuger. Beim Einspeisemanagement erfolgt eine Abregelung von Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien- und KWK-Anlagen auf Veranlassung des Netzbetreibers, ebenfalls unter Entschädigungsleistungen für den/die Erzeuger. Bei Anpassungsmaßnahmen werden auf Verlangen des Netzbetreibers – ohne Entschädigung – Stromeinspeisungen und/oder Stromabnahmen angepasst, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.

Im Juni sei es nach einem Bericht der F.A.Z. [1] mehrmals zu chaotischen Zuständen im deutschen Netz gekommen, die nur mit Hilfe aus den Nachbarländern beseitigt werden konnten. An drei Tagen bestand nach Angaben der Netzbetreiber eine „starke Untereinspeisung, die zu einem Absinken der Netzfrequenz im gesamte europäischen Verbundnetz führte.“ Die Systemsicherheit sei gefährdet gewesen.

Diese Situation hat zu einer parlamentarischen Anfrage im Deutschen Bundestag zu Volumen und Entschädigungszahlungen von Einspeise-Managementmaßnahmen geführt. In ihrer Antwort [2] verwies die Bundesregierung auf den Monitoringbericht der Bundesnetzagentur [3]. Die Bundesregierung führte aus: „Die Anzahl an Maßnahmen für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen hat nur eine geringe Aussagekraft für die Netzsicherheit, da Maßnahmen mit sehr unterschiedlicher elektrischer Arbeit und Leistung durchgeführt werden. Zahlen zu der Anzahl der Maßnahmen liegen der Bundesregierung nicht vor.“ Angesichts der F.A.Z.-Meldung wirkt diese Aussage wie eine Beschwichtigung.

In der folgenden Abbildung ist die Entwicklung der Mengen der durch Einspeisemanagement verursachten Ausfallarbeit seit dem Jahr 2009 für die am stärksten betroffenen Energieträger dargestellt [3].

Die Ausfallarbeit wird im Wesentlichen durch die Windkraftanlagen verursacht. Auch wenn die absolute Zahl der Managementmaßnahmen von der Bundesregierung nicht genannt werden konnte, so verdeutlicht die Grafik doch den steilen Anstieg der Ausfallarbeit in den Jahren des starken Windkraftanlagen-Zubaus und lässt erahnen, was beim geforderten Ausbau dieser Anlagen in puncto Ausfallarbeit aber auch Entschädigungen auf Deutschland noch zukommen wird.

Im Vergleich zum Jahr 2016 (3.743 GWh) hat sich die Menge der Ausfallarbeit verursacht durch Einspeisemanagement- Maßnahmen mit 5.518 GWh um gut 47 Prozent erhöht. Damit ist im Jahr 2017 die Summe der Ausfallarbeit von EEG- und KWK-Strom auf dem bislang höchsten Niveau. Bezogen auf die gesamte eingespeiste Jahresarbeit aus Anlagen, für die ein Zahlungsanspruch nach dem EEG besteht (auch Direktvermarktung) belief sich der Anteil der durch Einspeisemanagement-Maßnahmen entstandenen Ausfallarbeit im Jahr 2017 auf 2,9 Prozent (2016: 2,3 Prozent) [3].

„Die Zunahme der Maßnahmen zeigt, dass bei weiterhin stetigem Zubau an Erneuerbaren Energien die notwendigen Maßnahmen zur Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau der Netze ohne Verzug umgesetzt werden müssen“, heißt es Monitoringbericht [3].

Die Entwicklung der Entschädigungszahlungen, die durch Einspeisemanagement-Maßnahmen verursacht worden sind, lassen sich aus der folgenden Grafik erkennen [3].

Dabei ist aber darauf hinzuweisen, wie es Im Monitoringbericht [3] heißt, dass „in den Meldungen zu tatsächlich ausgezahlten Entschädigungen auch Kosten aus den Vorjahren enthalten sind, die drei Jahre geltend gemacht werden können. Dies bedeutet, dass z. B. für das Jahr 2017 auch Kosten aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 enthalten sein können. Aufgrund dieses Abwicklungsverfahrens spiegeln die im jeweiligen Jahr ausgezahlten Entschädigungszahlungen nicht die Beträge wieder, die durch die Ausfallarbeit in dem jeweiligen Jahr verursacht wurden.“

Die Betreiber der betroffenen EE- und KWK-Anlagen werden durch die Entschädigung – im wirtschaftlichen Ergebnis ähnlich wie abgeregelte konventionelle Kraftwerke beim Redispatch – annähernd so gestellt, als sei ihre Einspeisung durch den Netzengpass nicht verhindert worden.

Die Entschädigungszahlungen durch Einspeise-Managementmaßnahmen und die Redispatchkosten haben die Stromkunden zu tragen. Diese Kosten sind Teil des Strompreises.

 

[1] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/deutsches-stromnetz-chaotische-zustaende-mit-europaweiten-folgen-16263310.html, 02.07.2019

[2] Deutscher Bundestag Drucksache 19/12386, 14.08.2019

[3] Monitoringbericht_Energie2018.pdf