Schnellladung tötet die Batterie-Garantie

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Der erste urbane Schnellladepark in Deutschland ist in der Stuttgarter Innenstadt eröffnet worden, verkündete die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 11.9.2020.

Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt nahm diese Meldung für folgenden Leserbrief am gleichen Tage zum Anlass:

“Offenbar hat ein E-Auto Lobbyist dem guten Ministerpräsidenten Baden Württembergs, Winfried Kretschmann, zur Eröffnung des ersten Schnellladeparks in Stuttgart einen Praxistest-Bären aufgebunden: „Mit Blick auf die Ladezeiten schließen wir dicht auf zum Tanken an der Tankstelle.“ (Mit diesen Worten hatte der Ministerpräsident die Eröffnung kommentiert.)

Das ist zu schön, um wahr zu sein! Die dort verfügbaren zwölf 12 High-Power-Ladepunkte mit Leistungen bis zu 300 kW können in der Tat in fünf Minuten den Fahrzeug-Akku mit rd. 20 kWh laden, genug um rd. 100 km fahren zu können. Aber was bedeutet dieses Versprechen?

Vor Ort müssen aus dem öffentlichen Netz 3.600 kW = 3,6 MW zur Verfügung stehen. Das würde einerseits reichen, um 900 Wohnungen sicher mit Strom zu versorgen. Das bedeutet aber andererseits, dass das dortige Mittelspannungsnetz um diese Leistung regional ertüchtigt werden muss, um dort die bisher sichere Versorgung nicht zu gefährden. Die neuen E-Auto Besitzer die dort mit einer Leistung von 300 kW ihr schönes neues Auto laden, werden sich wundern, wenn in kurzer Zeit die teure Batterie ihren „Geist“ aufgibt und ersetzt werden muss. Der Hersteller wird sagen, lieber Autokunde, eine solch hohe Ladeleistung setzt alle Garantiebestimmungen außer Kraft.

Es ist daher dringend anzuraten, ein E-Auto in der Regel in der eigenen Garage mit einer maximalen Leistung von 2,3 kW aufzuladen, das erfordert dann aber knapp 9 Stunden, um die vorgenannten weiteren 100 km am folgenden Morgen fahren zu können. Ist eine Drehstromsteckdose vorhanden, kann die 58 kWh Batterie sogar in dieser Zeit mit 7 kW geladen werden und ist dann nach 9 Stunden sogar vollgeladen.

Für Autofahrer mit eigener Garage ist das aber in der Regel kein Problem, da die ganze Nacht zur schonenden Batterieaufladung genutzt werden kann und somit ohnehin rd. 10 Ladestunden für dann 100 bzw. 300 km Fahrstrecke genutzt werden können. Außerdem ist der Strom in der eigenen Garage weit kostengünstiger als an jeder Schnellladesäule. Dort sind bei subventionsfreier Kalkulation der realen Kosten mindestens 80 bis120 Cent je kWh zu bezahlen, zu Hause unter 30 Ct/kWh!                                                                               Verehrter Herr Ministerpräsident, Ihr Parteitags-Diskussionserlebnis möge zur Realität mahnen.”

“Es ist ohnehin zu erwarten, dass der Elektrogerätehandel begleitend zur fortschreitenden Markteinführung der E-Autos einen Adapter mit auf 10 A strombegrenzenden Gleichrichter und eingangsseitigen normalen Schukosteckeranschluss und abgangsseitig z.B. mit dem pas- senden Stecker des bei VW angebotenen, ID.3 E-Fahrzeug anbieten wird. Diese massenmarkttaugliche VW-Kreation ist ab 35.574,95 € zu haben und soll eine neue, dynamische Ära in der Welt der Elektromobilität auftun. „Elektrisierende Performance trifft auf wegweisendes Design und alltagstaugliche Reichweiten“, sind die ersten Werbesprüche. Batterievarianten mit 58 kWh oder 77 kWh stehen zur Auswahl. Eine kleinere Batteriegröße wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Außerdem gewährt VW für alle ID.-Modelle, bei schonender Aufladung, eine Batterie-Garantie über acht Jahre oder 160.000 km. Bei einem eingangsseitigen CEE-Drehstromstecker-Anschluss (IEC 60309) ist bei 5 x 1,5 mm2 Kupfer-Zuleitung sogar eine Ladeleistung von 7 kW über einen vorgenannten Adapter für alle E-Fahrzeuge möglich. Kunden aller ID.3 Modelle können sich bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 € in Deutschland auf den Umweltbonus von 9.480 € freuen.

Ein solches, einfach zu handhabendes Aufladeequipment würde die batterieschonende Aufladung aus dem eigenen, privaten Stromnetz für jedermann ohne wesentliche Mehrkosten und Zusatzinstallation möglich machen und das Gerede um Wallboxen und Schnellladesäulen auf die Fälle sinnvoll begrenzen, bei denen der Halter und Fahrer des E-Auto`s fern von zu Hause unterwegs ist.”