Endlagerung: BGE stellt Teilgebiete vor

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Zum “Zwischenbericht Teilgebiete” der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 28.09.2020 erklärte die Kerntechnischen Gesellschaft in ihrer Fachinformation 18/2020:

“Wie schon länger von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) angekündigt, wurde heute von der BGE der Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Es handelt sich um eine umfangreiche Studie zu potentiell für die Endlagerung geeigneten Teilgebieten in Deutschland auf Basis der vorhandenen geowissenschaftlichen Daten aus öffentlichen und privaten Quellen. Der Zwischenbericht stellt gewissermaßen die Phase 0.5 im Standortauswahlverfahren dar, an dessen Ende nach Abschluss der dritten Phase – der untertägigen Erkundung – der Bundestag über einen auszuwählenden Standort entscheiden soll.

Überraschend ist neben der sehr breiten Gebietsabdeckung von 54 Prozent des Staatsgebietes durch ausgewiesene Teilgebiete vor allem der nun erfolgte Ausschluss des Standortes Gorleben nach § 36 StandAG, der damit unwiderruflich ist. Da die Salzstrukur Gorleben-Rambow nicht als Teilgebiet ausgewiesen ist, kommt diese im Zwischenbericht (Synthesebericht) nicht vor. Die Erläuterungen zu Gorleben finden sich vielmehr im unterlegten Dokument “§ 36 Salzstock Gorleben – Zusammenfassung existierender Studien und Ergebnisse gemäß §§ 22 bis 24 StandAG im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG“.

Aus diesem geht hervor, dass der Ausschluss aus dem Verfahren wegen einer ungünstigen geologischen Gesamtsituation, insbesondere wegen der Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge erfolgt. Unmittelbar angrenzende Tongesteinsformationen sind aber als Teilgebiete ausgewiesen.

Auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichts benannte die BGE zusätzlich die hydrochemischen Verhältnisse sowie das mangelhafte Rückhaltevermögen im einschlusswirksamen Gebirgsbereich. Letztere Aspekte belasten generell Salzformationen sowohl in steiler als auch stratiformer Lagerung und erscheinen – auch wenn der Zwischenbericht Teilgebiete keine vergleichenden Bewertungen und Wichtungen vornimmt – im aktuellen Verfahren von größerem Gewicht zu sein als in den zahlreichen Arbeiten der vergangenen Jahrzehnte. Über das Thema Gorleben hinaus mag die Behandlung von Salzgestein generell ein interessanter Diskussionsgegenstand auf den Sitzungen der Fachkonferenz Teilgebiete werden. Der bayerische Ministerpräsident Söder vermochte auf einer heutigen Pressekonferenz zum Thema jedenfalls keine schlüssige Begründung für den Ausschluss des seit Jahrzehnten erkundeten Standortes Gorleben erkennen.

Im Fazit erscheint es mehr als erstaunlich, weshalb die Fachkenntnisse und Fachmeinungen ausgewiesener Geologen zum Thema Gorleben aus den vergangenen Jahrzehnten nunmehr plötzlich als faktisch überholt gelten. Böse Zungen könnten gar behaupten, per Vorabdefinition der für ein HAW-Endlager für erforderlich gehaltenen Deckgebirgseigenschaften ließen sich unerwünschte Standorte einfach und effektiv von jeder weiteren Suche ausschließen.”

Lesen Sie dazu auch: <https://www.welt.de/wirtschaft/article216742258/Endlager-fuer-Atommuell-Ausschluss-von-Gorleben-macht-Neustart-unglaubwuerdig.html>

Die AGEU hat auf ihrer Webseite ausführlich über die Endlagererkundung Gorleben, deren politischen Werdegang und die gesetzliche Neuordnung der Endlagerung berichtet.