Umschlagverbot von Kernbrennstoffen in Bremer Häfen verfassungswidrig

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Der Transport gefährlicher Güter, dazu gehören auch radioaktive Stoffe wie abgebrannte Brennelemente, bestimmte Uranerze, Radiopharmaka oder auch Geräte zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung, ist durch internationale Übereinkommen seit Jahrzehnten geregelt. Zur Beförderung zählt auch das Be- und Entladen sowie der Aufenthalt beim Umschlag von einem Verkehrsträger auf den anderen. Offensichtlich sehen das „Andersdenkende“ anders, sie versuchen durch gerichtliche Entscheidungen, den Umschlag, hier im Land-/Seeverkehr, zu unterbinden, indem sie Seehäfen für den Umschlag entwidmen wollen. Doch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) machte hier nicht mit.

 Historie

Der Transport radioaktiver Stoffe erfolgt seit den 50er Jahren für alle Verkehrsträger nach den „Empfehlungen für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe der Internationalen Atom-Energie-Organisation“ (IAEO) in Wien. Diese IAEO-Empfehlungen gehen von dem Grundsatz aus, dass die Verpackungen grundsätzlich unfallsicher sein müssen, andernfalls ist der radioaktive Inhalt eines Versandstücks so zu begrenzen, dass praktisch bei einem Unfall nichts passieren kann. Dank dieser sicherheitstechnischen Grundsätze ist die Beförderung radioaktiver Stoffe so sicher, dass es weltweit beim Transport in mehr als 60 (!) Jahren keinen Todesfall oder eine signifikante Gesundheitsgefährdung gegeben hat.

Gleichwohl gibt es immer wieder Gegenwind aus den Reihen der Kernenergiegegner. So werden/wurden von Kommunen immer wieder ‚Gutachten‘ bei sog. „Öko-Instituten“ in Auftrag gegeben, die beweisen sollen, dass die Beförderung radioaktiver Stoffe unsicher ist. Bevor diese Gutachten öffentlich werden (wenn überhaupt), wurden zunächst die Medien über die sog. „Gefahren“ informiert und nach dem Motto „bad news are good news“ erfolgte eine Veröffentlichung.

In Bonn gab es regelmäßig im regionalen General Anzeiger Meldungen über die Gefahren, die der Transport radioaktiver Erze angeblich mit sich bringe. Mit Meldungen über „Atomtransporte“ mit der Aussage „unverantwortliche Gefahren“, wurde die Bevölkerung verunsichert. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr nach 10 Jahren ein Urteil gefällt, das sicher richtungsweisend für künftige Transporte sein wird. Ausgang war eine Klage von 3 Firmen der Kerntechnikbranche.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die Unternehmen wurden vom Branchenverband Kerntechnik Deutschland e.V. bzw. dessen Vorgänger Wirtschaftsverband Kernbrennstoff-Kreislauf und Kerntechnik e.V. unterstützt. Die Klage richtete sich gegen eine Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes im Jahr 2012, mit der ein Verbot des Umschlags, also letztlich des Transportverbots von Kernbrennstoffen eingeführt wurde. Erklärte Motivation war es in der ursprünglichen Entschließung der Bremischen Bürgerschaft von 2010, die seinerzeitige Kernenergiepolitik der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke zu konterkarieren. Bereits zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes war seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz hinsichtlich der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern strittig, da die Gesetzgebungskompetenz für Fragen der Kernenergie beim Bund liegt. Darauf gründete auch die Klage, die beim Verwaltungsgericht Bremen erhoben wurde, das dann den Sachverhalt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung hinsichtlich der Verfassungskonformität vorlegte.

In der Entscheidung erkannte das Bundesverfassungsgericht die Bremer Regelung für unvereinbar mit den Vorschriften des Grundgesetzes über die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern. Damit wurde die Auffassung des Verwaltungsgerichts Bremen und der Kläger bestätigt. Der vom Bremischen Gesetzgeber gewählte Weg einer sog. Entwidmung der Bremischen Häfen für den Umschlag von Kernbrennstoffen wurde als Umgehung der Kompetenz des Bundes zurückgewiesen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist von grundsätzlicher Bedeutung. Die Länder dürfen von den vom Bund festgelegten Grundsatzentscheidungen für den sicheren Transport radioaktiver Stoffe nicht abweichen oder die Risikobewertungen des Bundes durch eigene, davon abweichende Risikobewertungen unterlaufen. Das betrifft nicht nur den Umschlag von Kernbrennstoffen in Häfen, sondern ganz allgemein auch die Nutzung der Verkehrsinfrastruktur für Transporte radioaktiver Stoffe.

Somit ist es den Bundesländern nun auch künftig dauerhaft erschwert, Transporte von Kernbrennstoffen und anderen radioaktiven Materialien mit willkürlichen Auflagen oder gesetzlichen Sonderregelungen zu behindern. Aus diesem Grund wurde das Verfahren vom Branchenverband maßgeblich unterstützt und ist sein für die Branche erfolgreicher Ausgang trotz der langen Dauer und der vielfachen Änderung der Rahmenbedingungen in diesem Zeitraum wichtig.

Als Resümee ist an das zu erinnern, was schon Cicero lehrte:

Der Staatsdienst muß zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut sind, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist.

Erneut bedurfte es eines BVerfG-Urteils, um den Staatsdienst an seine Pflichten zu erinnern.