Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Energiegewinnungssystemen

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Bei allen Energiegewinnungs- und Sparsystemen ist der Energieaufwand zur Herstellung solcher Systeme als auch der Energieaufwand zum Betrieb der Systeme über die Lebenszeit in Relation zum Energieertrag zu setzen.
Hierzu ist es sinnvoll, jeweils eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen. Kosten in der selbigen entstehen immer durch Aktivitäten und Prozesse. Damit einhergehend werden auch immer Energien verbraucht. Deshalb kann die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung statt in Geldmenge auch in Energiemenge erfolgen. Dabei müssen die Subventionen nicht als Einnahmen verbucht werden, sondern als Kosten, da diese an anderer Stelle vorher Energien verbraucht haben. Selbst mit den Subventionen rechnet sich die Photovoltaik nicht; im Gegenteil: Es entstehen Verluste. Deshalb sind alle Arten von Subventionen Energieverschleuderungsmechanismen. Oft kommen dann die Argumente: Aber wir müssen doch im Sinne des tech. Fortschritts  …  Wie soll das denn ohne Anschubfinanzierung …  Wir brauchen Subventionen etc.. Das Problem ist, dass zwischen Subventionen und (Anschub)-finanzierung nicht unterschieden wird. Die Finanzierung eines Projekts wird durch die spätere Herstellung der Produkte aus und dem und durch das Projekt so zu kalkulieren sein, dass sowohl das eingesetzte Kapital als auch die Kapitalkosten über den Verkaufserlös als Refinanzierung erfolgt. Selbst geplante Verluste können somit im System verkraftet werden. Das Kapital (auch z.B.: „venture capital“ genannt) wird durch Investoren zur Verfügung gestellt, die nach Prüfung der Erfolgsaussichten des Projekts bereit sind, dieses Risiko einzugehen und damit persönlich zu haften.


Subventionen sind dagegen als verlorene Zuschüsse zu betrachten (es sei denn, man glaubt an das Märchen des „deficit spendings“). Davon werden wir in 2014 in Deutschland ca. 160 – 170 Milliarden € haben, davon ca. 23 Milliarden für Enspeisevergütungen des EEG. (Anmerkung: Kieler Subventionsbericht: Subventionen erreichen 166,7 Mrd. Euro). http://www.ifw-kiel.de/medien/Medieninformationen/2013/kieler-subventionsbericht-subventionen-erreichen-166-7-mrd-euro) Dies geht einher mit einer ungeheuren Energieverschwendung als auch mit einer exorbitanten Umweltzerstörung. Da wir keine funktionierende wettbewerbliche Marktordnung mehr haben, stattdessen mittlerweile eine ökosozialistische Planwirtschaftsdiktatur bei uns vorherrscht, gehen wir sehenden Auges in eine neue Ordnung in unserer Republik, die weder mit der wettbewerblichen Marktordnung, noch mit unserer Verfassung (Grundgesetz) konform geht. Damit sind alle Maßnahmen für den „Klimaschutz“, die mit CO2-Emissionen begründet sind, nicht nur überflüssig, sondern kontraproduktiv und Beihilfe zur Zerstörung von Natur und Umwelt. Das Schreddern von Vögeln und der Kahlschlag von Wäldern durch Windkraftanlagen bei gleichzeitig produziertem Infraschall ist für Mensch und Tier äußerst gesundheitsschädlich. Abgesehen davon, das dass Klima nichts anderes ist als das statistische Mittel des Wetters der letzten Jahrzehnte an den unterschiedlichsten Orten auf dieser Erde. Das Wetter können wir nicht ändern und ein statistisches Mittel können wir nicht schützen. Mehr zum Thema: www.klimamanifest-von-heiligenroth.de

DB