Radioaktive Strahlung: Der Feind des Menschen?

Radioaktive Strahlung löst bei vielen Menschen Angst aus, nicht etwa Strahlung schlechthin, sondern radioaktive Strahlung. Ist die Angst berechtigt? Was könnte diese Strahlenart bewirken, kann sie uns schädigen? Ist die radioaktive Strahlung nicht auch Teil unserer natürlichen Lebensbedingungen? Kann man sich ihr überhaupt entziehen? Wo kommt die radioaktive Strahlung her und muss man sich grundsätzlich vor ihr in Acht nehmen?

Eine einfache Antwort auf die Frage ‚Ist Radioaktivität und deren Strahlung gefährlich?’ gibt es nicht. Dieser Artikel möchte sachgerecht und objektiv über die (natürliche) radioaktive Strahlung aufklären und dadurch bis zu einem gewissen Grade ihren Schrecken nehmen.

Es mag manchen erstaunen, dass Hörfunk, Fernsehfunk, Solarium, Licht, Mobilfunk, Mikrowellen, Röntgenstrahlen und radioaktive Strahlung in Form von Gammastrahlen von der gleichen physikalischen „Machart“ sind. Es sind allesamt elektromagnetische Wellen. Sie unterscheiden sich in Wellenlänge und Frequenz.

Während Rundfunk- und Fernsehfunkwellen, die uns überall und pausenlos umgeben, für den menschlichen Organismus abseits der Sendemasten offenbar unschädlich sind und die Sonnenstrahlen das Wohlbefinden fördert, können der Ultraviolett (UV)-Anteil des Sonnenlichtes wie auch die UV-Strahlung der Solarien bei zu intensiver Bestrahlung Sonnenbrand, Sonnenallergien und schlimmstenfalls Hautkrebs verursachen. Bei Strahlungen mit noch kürzerer Wellenlänge steigt das Risiko einer schädigenden Strahlenwirkung. So werden bekanntlich bei Röntgenaufnahmen strahlenempfindliche Körperpartien zur Vermeidung unnötiger Bestrahlung mit einer Bleischürze abgedeckt. Dem gegenüber kennt die Medizin auch die heilende Wirkung der Röntgenreizbestrahlung. Das ist beileibe kein Widerspruch:
Hier wie auch in vielen anderen Fällen gilt eine allgemeine Lebenserfahrung: Jedes zu viel ist schädlich. Oder wie der Arzt und Naturforscher Paracelsus es ausdrückte: Die Dosis macht das Gift. Substanzen, die in geringer Menge eingenommen, heilende Wirkung haben, wirken bei zu hoher Dosierung schädlich.

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Fracking in Deutschland – Zwischen Emotionalität und Rationalität

Dr. Klaus Tägder und Dr. Rainer Six

Das “Fracking-Verfahren“ zur Erschließung und Förderung von Erdgas aus Schiefergestein, in den USA bereits wirtschaftlich erfolgreich und im großen Stil durchgeführt, stößt in Deutschland wegen des Risikos einer Grundwasserverunreinigung auf heftigen Widerstand.
Inwieweit diese Gefahr besteht und weitere Bedenken gerechtfertigt sind, wird zwischen Pro und Contra völlig kontrovers diskutiert und bedarf somit einer sachlichen Aufklärung.
Dieser Artikel will über das Verfahren, Risiken und Chancen, über Expertenansichten sowie über gesetzliche Regelungen informieren und somit für mehr Transparenz sorgen.
Bisher wurden Öl und Gas kilometertief unter der Erdoberfläche ausschließlich aus großporigen geologischen Schichten, sogenannte konventionelle Vorkommen, gewonnen. An das Gas, das im kompaktem Muttergestein aus Schiefer oder Kohle eingeschlossen ist (“unkonventionelles Vorkommen“), gab es kein Herankommen, bis US-Forscher vor wenigen Jahren entdeckten, dass sich durch künstlich erzeugte Mikrorisse und deren Offenhaltung der Zustrom von Öl und Gas zum Bohrloch erheblich erhöhen ließ.
Diese neue Fracking-Technik hat in den USA durch die Erschließung bislang unerreichbarer, enormer Öl- und Gasvorkommen zu einem beispiellosen Energieboom mit einem Preisverfall der Energiekosten geführt. Die Internationale Energieagentur (IEA) prognostizierte, dass die Vereinigten Staaten Russland bis 2015 bei der Gas-Förderung überholen. Zwei Jahre darauf dürften die USA Saudi-Arabien bei der Ölproduktion überflügeln und 2035 von Energie-Importen komplett unabhängig sein.

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Ohne Rücksicht auf die Nachkommen

Der Romantizismus mag sein himmlisches Staatswesen in der Vergangenheit in der Zukunft suchen; er mag ´Zurück zur Natur` predigen oder ´Vorwärts zu einer Welt der Liebe und Schönheit`; aber er wendet sich immer an unser Gefühl und niemals an unsere Vernunft. Sogar mit der besten Absicht, den Himmel auf Erden einzurichten, vermag er diese Welt nur in eine Hölle zu verwandeln – eine jener Höllen, die Menschen für die Mitmenschen bereiten.
Karl Popper
„Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“

Im Jahre 2011 beschloss der Deutsche Bundestag den Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Mit Ablauf des 31. Dezember 2022 sollen die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 nach (nur) 34 Betriebsjahren endgültig abgeschaltet werden. „Nur“ deshalb, weil in den USA und anderen Staaten bereits 60jährige Betriebszeiten genehmigt wurden.

Das politische Atomprogramm aus dem Jahre 1956 führte auf dem Gebiet der Energieversorgung zum Aufbau einer beachtenswerten Kernenergieindustrie in Deutschland. In nur wenigen Jahren holte Deutschland den Forschungsvorsprung der westlichen Staaten bei der Entwicklung der friedlichen Kernenergienutzung auf, entwickelte und baute kommerzielle Kernreaktoren, die weltweit zu den sichersten ihrer Art zählen und die großenteils seit Jahren von ihrer Zuverlässigkeit und der Stromerzeugung her weltweit zu den Top Ten gehören. Noch im Jahr 2011 waren 17 Kernkraftwerke mit einer Brutto-Nennleistung von 21.517 MWe (Megawatt elektrischer Leistung) in Betrieb, die um die 30 Prozent zur Stromerzeugung beitrugen, in der Grundlast sogar um die 50 Prozent. Seit dem Inkrafttreten der Atomgesetznovelle von 2011 sind nur noch neun Kernkraftwerke mit einer Brutto-Nennleistung von 12.696 MWe in Betrieb.

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Kernenergie: Weltweit im Ausbau, in Deutschland ohne Zukunft

Ein nicht unwesentlicher Teil der deutschen Bevölkerung wäre froh, wenn – nach Rechtslage – im Jahre 2022 endlich das letzte der noch betriebenen neun Kernkraftwerke vom Netz geht. Ein ebenfalls nicht unerheblicher Teil sieht in der Kernenergie einen Garanten für eine zuverlässige, wirtschaftliche und sichere Stromversorgung und hält folglich den Ausstieg für einen gravierenden politischen Fehler, der der gegenwärtigen Bevölkerung, aber auch deren Nachkommen teuer zu stehen kommt.

Keine Technik in Deutschland ist zugleich derart geschätzt und bekämpft worden wie die Kerntechnik. Die über Jahre in Parlamenten geführten Debatten um die Kernenergie waren extrem kontrovers, kompromisslos, unversöhnlich und durchweg emotional aufgeladen. Sachargumenten wurde mit Risiko- und Angstargumenten widersprochen. Politiker boten der Öffentlichkeit ein zerstrittenes Bild, bei dem Angstempfindungen in der Öffentlichkeit überwogen. Gewollt oder ungewollt, auf jeden Fall schufen sie in großen Teilen der Öffentlichkeit eine gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie gerichtete Meinung, die, was dann nicht ausbleibt, durch die Ereignisse an den Reaktorstandorten Three Mile Island, Tschernobyl und Fukushima noch verstärkt wurde. Ein verheerendes Bild lieferten unsere Volksvertreter mit ihren Aussagen zum Ausstieg aus der Kernenergie. Nur wenige Wochen zuvor erklärten sie diese Technik für unverzichtbar, wie die Zitatensammlung im Wikiquote –Portal /1/ eindrucksvoll belegt. Schizophren wird die Situation dadurch, dass sich Politiker beim Ausstieg auf die öffentliche Meinung berufen, zu der sie mit ihrem Verhalten selbst beigetragen haben.

Jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen bei nahezu jeder atomrechtlichen Genehmigung waren zu überstehen, die, so kurios sich das auch anhört, zu einem ausgeprägten, teils sogar übersteigerten Sicherheitsbewusstsein in der Kerntechnik beigetragen haben. Deutsche Kernkraftwerke zählen zu den weltweit sichersten Anlagen. Im internationalen Vergleich der nuklearen Stromerzeugung nehmen die deutschen Kernkraftwerke stets Spitzenpositionen ein. Ein Beleg für ihre Zuverlässigkeit. In der nunmehr über 40-jährigen Betriebsgeschichte deutscher Kernkraftwerke gab es keinen Störfall, der auch nur ansatzweise den Ausstieg aus der Kernenergie rechtfertigen könnte. Sie zeichnet sich bis zum heutigen Tage durch eine kostengünstige, verlässliche und sichere Stromerzeugung insbesondere in der Grundlast aus.

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Suche nach Endlager für Atommüll wird scheitern

Aus Anlass der offiziellen Beendigung der Erkundung des Salzstockes in Gorleben und der Offenhaltung des Erkundungsbergwerkes „auf niedrigem Niveau“ dieser Leserbrief:

Man muss kein Prophet sein und erst recht kein Schwarzseher: Die erneute Suche eines Atommüll-Endlagers wird nicht nur ergebnisoffen, sie wird vor allem ergebnislos sein. Eine erneute Standortuntersuchung wird letztlich erneut am Willen des Bürgers scheitern. Der Widerstand am Standort Gorleben ist Vorbild. Das Standortauswahlgesetz ist nicht, wie der frühere Bundesumweltminister Altmaier verkündete, ein „politischer Durchbruch“, sondern vielmehr ein politisches Armutszeugnis. Der für die Bereitstellung eines Endlagers verantwortliche Staat hat es im Laufe von 37 Jahren nach der Standortbenennung Gorleben nicht einmal fertig gebracht, die Salzstockerkundung abzuschließen, obwohl die Bundesregierung im Jahre 2001 erklärte, die bislang vorliegenden Erkundungsergebnisse sprächen nicht gegen den Standort und das endgültige Ergebnis greifbar nahe schien. Stattdessen wurde die Erkundung zunächst für mindestens 10 Jahre unterbrochen und nunmehr per Gesetz komplett beendet. Sämtliche politischen Aussagen, dass die sicherste Lagerung von radioaktiven Abfällen deren Endlagerung im tiefen Untergrund sei, sind vergessen und durch das Gesetz ad absurdum geführt. Denn eine Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen wird es – wenn überhaupt jemals – in den nächsten mindestens 50 Jahren nicht geben. In dieser Zeit werden 12 und mehr Regierungswechsel folgen mit neuen Politikern und neuen politischen Standort-Ränkespielen. Aber die amtierenden Politiker, und das war unverkennbar auch ihre Absicht, haben in ihrer Amtszeit das Endlager-Standortthema vom Tisch. Jedem auf Sicherheit bedachten Menschen müsste es grausen, dass nukleare Sicherheit parteipolitischer Opportunität geopfert wird.

Erschienen im General-Anzeiger am 06.08.2014

Gesetz verhindert Castor-Zwischenlagerung in Gorleben: Staatliche Willkür?

Soweit erkennbar ist der Öffentlichkeit nicht bewusst, dass mit dem am 1. Januar 2014 vollständig in Kraft getretenen „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz – StandAG)“ eine politische Entscheidung getroffen wurde, die gegen Grundgesetze verstößt. Die Verstöße gehen überwiegend zu Lasten der Kernkraftwerksbetreiber und letztendlich zu Lasten aller Stromkunden, die die finanziellen Auswirkungen der Verstöße über die Stromkosten zu tragen haben.

Zur Sachlage: Die Kernkraftwerksbetreiber haben die atomgesetzliche Pflicht, der Genehmigungsbehörde gegenüber jährlich den Verbleib der anfallenden abgebrannten Brennelemente nachzuweisen. Die Betriebsgenehmigung für ihre Anlage ist an diesen so genannten „Entsorgungsvorsorgenachweis“ gebunden. Als Nachweis hatten sie die Wahl zwischen der Wiederaufarbeitung des Kernmaterials in den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich (La Hague) und Großbritannien (Sellafield) oder der Lagerung in Castor-Behältern in den zentralen Zwischenlagern in Ahaus und Gorleben, die eigens für diesen Zweck errichtet worden sind. Von beiden Möglichkeiten wurde Gebrauch gemacht.

Für das Verständnis des Folgenden ist wichtig zu wissen, dass das Zwischenlager Gorleben zusätzlich für die nach Wiederaufarbeitung zurückzunehmenden verfestigten radioaktiven Abfälle, ebenfalls in Castor-Behältern aufbewahrt, im Sinne des oben genannten Nachweises vorgesehen und genehmigt ist. Mit anderen Worten: Nur über das Zwischenlager Gorleben können sowohl die Rücknahmeverpflichtung wie auch die atomrechtliche Nachweisverpflichtung erfüllt werden.

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Japan auf dem Weg zurück zur Kernenergie

Japan vollzieht einen bemerkenswerten Wandel seiner Energiepolitik. Noch unter der schockierenden Wirkung der Zerstörung von drei Reaktoren durch einen Tsunami im März 2011 wurden sämtliche 51 Kernkraftwerke des Landes außer Betrieb genommen. Im Folgejahr beschloss die Regierung den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie.

Inzwischen gab es einen Regierungswechsel und mit ihm eine Neubewertung der künftigen Energieversorgung. In dem im Dezember 2013 von der „strategischen Regierungskommission“ vorgelegten Energiekonzept („Basic Energy Plan“), das vierte seiner Art nach 2003. 2007 und 2010, wird die weitere Nutzung der Kernenergie als wichtige Komponente des Energie – Mixes empfohlen. Unter der Voraussetzung der nuklearen Sicherheit verweist die Kommission auf die Vorteile der Kernenergie wie die stabile Stromversorgung, die Kostenreduktion sowie der CO2 – Einsparung. Die Kernenergie soll mittel- und langfristig die Energiepolitik Japans bestimmen. Das Konzept räumt auch den alternativen Energien Platz ein und will diese – soweit sinnvoll – ausbauen /1/.

Am 11. April 2014 beschloss das japanische Kabinett unter Premierminister Shinzo Abe das neue Energiekonzept und bekennt sich damit klar zur weiteren Nutzung der Kernenergie /2/.

Vor der Wiederinbetriebnahme müssen die abgeschalteten Kernkraftwerke die am 8. Juli 2013 in Kraft getretenen neuen Sicherheitsrichtlinien erfüllen. Mit diesen Richtlinien soll den Auswirkungen von Naturgewalten wie Tornados, Erdbeben und Tsunamis sowie von Bränden besser Rechnung getragen werden.

Der Ausfall der Kernkraftwerke wurde durch verstärkten Kohle- und Gasimport ausgeglichen. Allein der Wert der importierten Kohle betrug seither mit 80 Mrd. US-$ nahezu 10 % des gesamten japanischen Imports.

Nach einer Verlautbarung von Jaif /3/ vom 7. Juli 2014 hat der Ausfall der Kernkraft eindeutig negative Auswirkung für die Wirtschaft. Regionale Wirtschaftsorganisationen hatten an die Regierung appelliert, so bald wie möglich die Kernenergienutzung wieder aufzunehmen.

Bis Mitte Juli 2014 wurden von neun Betreiberfirmen für 19 Reaktorblöcke Anträge auf Wiederinbetriebnahme gestellt.  Anfang September 2015 nahm Sendai-1 (PWR, 846 MW) der Kyushu Electric Power Co. als erste Kernkraftwerkseinheit nach dem Reaktorunfall die kommerzielle Stromerzeugung wieder auf. Am 17. November 2015 folgte die Aufnahme des kommerziellen Betriebes von Sendai-2 (846 MW). Die Kernkraftwerke Takahama-3 und Takahama-4 gingen Anfang 2016 wieder ans Netz, mussten aber wegen Anwohnereinsprüche wieder abgefahren werden. Nach gerichtlicher Klärung wurde beide Anlagen im ersten Halbjahr 2017 wieder in kommerziellen Betrieb genommen.  Am 12. August 2016 nahm das Kernkraftwerk Ikata-3 seinen Betrieb wieder auf. Mit Stand Mitte 2017 befinden sich 5 Reaktorblöcke am Netz.

/1/ Japan Atomic Indusrial Forumm (JaiF), Atoms in Japan, 4. März 2014
/2/ World Nuclear News, 11. April 2014
/3/ JaiF, 14. Juli 2014

Fukushima-Katastrophe wäre vermeidbar gewesen

Die Reaktorkatastrophe von Fukushima ist in technischer Hinsicht ein Super – GAU und für die leidtragende Bevölkerung im Umkreis des Reaktors in existenzieller, gesundheitlicher und psychischer Hinsicht ein nachhaltig äußerst schreckliches Ereignis. Darüber besteht nicht der geringste Zweifel. Eine Katastrophe dieses Ausmaßes ist als höchst unwahrscheinlich eingestuft worden. Ist es tatsächlich so? Nach den in Deutschland im Kernkraftwerksbau angewandten Sicherheitsnormen hätte ein solches Ereignis, wie der Kommentator schreibt, nur einmal in 10.000 Jahren auftreten dürfen. Bei der  Auslegung eines Kernkraftwerkes in Deutschland werden in so genannten Störfallanalysen kraftwerksinterne und externe Einwirkungen auf das Reaktorverhalten untersucht.

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Sichere Energieversorgung nur bei Nutzung aller Energiequellen

In einem müsste man dem russischen Präsidenten Putin dankbar sein: Seine Krim – Annexion hat unser großes Risiko der Abhängigkeit von russischem Gas und Öl ins Bewusstsein von Politikern und Bürgern zurück gebracht.  Auch wenn Russland selbst in Zeiten des kalten Krieges seinen Lieferverpflichtungen stets nachkam, so ist seine Möglichkeit, den Gashahn abzudrehen, als politisches Druckmittel allgegenwärtig. Den EU – Staaten sind in der Auswahl geeigneter Reaktionen auf das russische Vorgehen die Hände gebunden. Um so mehr gehört zu einer verlässlichen Energiepolitik, die landesinternen Energiepotentiale soweit wie möglich auszuschöpfen und dort, wo eine Energielieferung aus dem Ausland unvermeidbar ist, diese weitest möglich zu diversifizieren. Auch aus diesem Grund ist die Energiewende erneut zu überdenken. Nicht nur der Verzicht auf Kernkraftwerke und deren CO2-freie Stromerzeugung auch der geforderte Einsatz von teuren Gaskraftwerken als Regelkraftwerke sind einer erneuten Beurteilung zu unterziehen. Ebenso muss auch die Gewinnung von Schiefergas (Fracking) mehr politische Unterstützung erfahren, um deren Chancen und Risiken objektiv abwägen zu können.

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Nur drastische Ökostrom-Reform rettet Energiewende

Das  vernichtende Urteil der Expertenkommission  EFI über das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) nennt nur zwei Gründe. Weder sei die CO2-Einsparung nach vorn gebracht worden noch seien Innovationen dieser Energietechnik gefördert worden. Tatsächlich sprechen weitere wesentliche Gründe gegen den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. Trotz eines durch die Reform möglicherweise zukünftig gemäßigten Ausbaues der erneuerbaren Energie werden die EEG-Umlagen weiter steigen und damit auch die Strompreise zunehmen. Die Umlage betrug in 2013 rund 23 Mrd. Euro, etwa das Zehnfache gegenüber der Umlage vor 10 Jahren.

Ferner übersteigt die Ökostromerzeugung zeitweise den Strombedarf mit der Folge, dass der Strom, ehe eine Regelung greift, zum Null-Tarif in Nachbarländer abgeleitet werden muss, was sich die Stromabnehmer zudem bezahlen lassen. Die Regelkraftwerke können die Schwankungen von Wind und Sonne zwar ausgleichen, ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Kraftwerke ist durch deren permanenten Lastwechsel aber nicht möglich. Mit jeder neuen Wind- und Solaranlage wächst der Anspruch an die Regelung und wächst die Zahl der jählichen Netzeingriffe, um einen Zusammenbruch der Stromversorgung zu verhindern.

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