EU-Taxonomie: Zum Urteil des EU-Gerichtes über die Aufnahme von Kernenergie

Wie berichtet, darf einem Urteil des Gerichtes der Europäischen Union zufolge die EU Kernkraft und Gas  weiterhin als klimafreundlich einstufen. Die Klage Österreichs gegen die Einbeziehung von Kernenergie und fossilem Gas in die Regelung für nachhaltige Investitionen wurde abgewiesen. Der Fachbereich Europa der Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages hat den Werdegang der Taxonomie und die Gerichtsentscheidung im folgenden, wörtlich übernommenen Artikel erläutert [1]. Hierin wird die besondere Bedeutung der Kernenergie zur Stromerzeugung in der EU hervorgehoben:

Im März 2022 wurden Kernenergie und fossile Gase durch einen delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission (KOM) in den Katalog der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomie aufgenommen. Hiergegen erhob Österreich am 7. Oktober 2022 Klage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG). Mit Urteil vom 10. September 2025 wies das Gericht die Klage ab und entschied, dass die KOM mit der Aufnahme dieser Tätigkeiten in die Taxonomie nicht ihre vom Unionsgesetzgeber wirksam übertragenen Befugnisse überschritten habe. 

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