Die Reaktorsicherheitskommission eine unabhängige, qualifizierte Beratungskommission der Bundesregierung

Die Bestätigung der Sicherheit der belgischen Kernkraftwerke Doel-3 und Tihange-2 durch die RSK-Reaktorsicherheitskommission (siehe auch entsprechenden Artikel auf dieser Webseite) hat „Experten“ auf den Plan gerufen, deren Glaubwürdigkeit von Medien und auch von Teilen unserer Politiker anscheinend höher bewertet werden als die der RSK.

Die Bezeichnung Experte*ist rechtlich nicht geschützt. So werden in der Politik laut Wikipedia „häufig die Mitglieder der Fachausschüsse in der Tagespresse als Experten bezeichnet, ohne dass ihnen irgendeine zugehörige fachliche Ausbildung eigen wäre“. Mit dem Hinweis auf einen „Experten“ bei der Erläuterung eines naturwissenschaftlich/technischen Zusammenhangs ist man in den Medien rasch zur Hand, suggeriert man doch dem Leser oder Zuschauer damit Sachkompetenz und Seriosität. Gerade bei umweltrelevanten Themen mit im allgemeinen hohem Aufmerksamkeitsgrad beim Publikum erreicht der Gebrauch des Begriffs „Experte“ mittlerweile inflationäre Ausmaße.

So nahmen Parlamentarier der Linken die negative Beurteilung der obigen RSK-Bewertung durch die „International Nuclear Risk Assessment Group“ **)zum Anlass, das Bundesumweltministerium nach Einzelheiten der RSK-Beauftragung zu fragen.

Das Bundesumweltministerium (BMU) stellte in seiner Antwort***) eingangs klar, dass seitens der Bundesregierung eine offizielle Stellungnahme, z. B. zur sicherheitstechnischen Bewertung von konkreten Sachverhalten und Ereignissen in Kernkraftwerken anderer Staaten oder eine Forderung nach konkreten Abhilfemaßnahmen, grundsätzlich nicht erfolgt. Die sicherheitstechnische Bewertung der belgischen Kernkraftwerke läge in der alleinigen Verantwortung der dafür zuständigen belgischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC). Nur der nationalen zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde lägen alle Unterlagen vor, um eine Bewertung der Sicherheit im Hinblick auf zu unterstellende Störfälle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik abgeben zu können.

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BRH: „Die Energiewende droht zu scheitern“

Mit diesem Titel erschien am 28.09.2018 eine Pressemitteilung des Bundesrechnungshofes. Unsere Leser wird diese Erkenntnis nicht neu sein. Die „Arbeitsgemeinschaft Energie und Umwelt“ hat seit langem und in etlichen Berichten auf die gravierenden Fehler der Energiewende und ihre negativen Folgen für Umwelt, Wirtschaftlichkeit und der Stromversorgungssicherheit ausführlich hingewiesen und vor einem unkoordinierten und ausufernden Ausbau der regenerativen Energien und ihrer marktwirtschaftsfeindlichen Förderung gewarnt. Nun endlich gelangt auch der Bundesrechnungshof zu dieser Erkenntnis. Noch ist sein ausführlicher Bericht nicht veröffentlicht, seine Pressemitteilung aber ist bereits ein Schlag ins Gesicht all jener Politiker, die allzu sehr ihren ideologischen Grundsätzen gefolgt sind, statt rationale Politik zu betreiben.

Der Bundesrechnungshof bilanziert Stand der Umsetzung der Energiewende:

„Die Bundesregierung droht mit ihrem Generationenprojekt der Energiewende zu scheitern. Darauf deuten teils erhebliche Zielverfehlungen bei der Umsetzung hin“, bilanziert der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Zuleitung eines Berichts an den Deutschen Bundestag über die Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). „Der enorme Aufwand und die starke Belastung der Bürger und Wirtschaft stehen in krassem Missverhältnis zum bisher dürftigen Ertrag der Energiewende. Wenn die Energiewende gelingen soll, muss die Bundesregierung umsteuern“, sagte Scheller.

Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass das BMWi die Energiewende unzureichend koordiniert und mangelhaft steuert. Die bisherigen finanziellen Belastungen der Wirtschaft sowie der öffentlichen und privaten Haushalte sind enorm. Der Bundesrechnungshof geht für das Jahr 2017 von mindestens 34 Mrd. Euro aus. Trotzdem wird Deutschland fast alle Ziele der Energiewende bis zum Jahr 2020 verfehlen. Die Prüfung des Bundesrechnungshofes zeigt, dass dies auch auf Mängel bei der Koordination und Steuerung der Energiewende durch das BMWi zurückzuführen ist.

Damit lässt das BMWi die notwendige Handlungsbereitschaft vermissen, die angesichts eines derart komplexen Projekts zu erwarten wäre. So hat es auch nach fünf Jahren nicht genau bestimmt, was es tun muss, um die Energiewende so zu koordinieren, dass die Bundesregierung die damit verbundenen Ziele wirtschaftlich erreicht.

Der Bundesrechnungshof hat Möglichkeiten aufgezeigt, die die Koordination und Steuerung der Energiewende verbessern können. So ist beispielsweise eine gesamtverantwortliche und entscheidungsbefugte Stelle für die Umsetzung der Energiewende unerlässlich.

Nicht nur für die Steuerung, sondern auch für die Akzeptanz der Energiewende ist es notwendig, dass das BMWi die Kosten der Energiewende vollständig transparent macht. Es muss außerdem klar machen, was genau es unter den Zielen der Bezahlbarkeit und der Versorgungssicherheit bei der Energiewende versteht. Die Bundesregierung sollte den Ansatz aufgeben, die Energiewende mit einer Vielzahl komplizierter Gesetze und Verordnungen zu regeln. Vielmehr sollte sie einen rechtlichen Rahmen und ökonomische Anreize zu umweltverträglichem Verhalten setzen. In Betracht käme dafür z. B. eine allgemeine CO2-Bepreisung. Dadurch könnten verschiedene derzeit zu zahlende Umlagen und Steuern entfallen und auch das bisherige Regelungsdickicht könnte erheblich gelichtet werden.

Das BMWi hat die Vorschläge des Bundesrechnungshofes überwiegend zurückgewiesen. Es sieht keinen Handlungsbedarf und hält die Energiewende für effektiv und effizient koordiniert.

In den letzten fünf Jahren wurden für die Energiewende mindestens 160 Mrd. Euro aufgewendet. Steigen die Kosten der Energiewende weiter und werden ihre Ziele weiterhin verfehlt, besteht das Risiko des Vertrauensverlustes in die Fähig­keit von Regierungshandeln. Aus Sicht des Bundesrechnungshofes sind entscheidende Verbesserungen bei der Koordination und Steuerung der Energiewende unumgänglich.

USA bringen Gesetze zur Förderung der Kernenergie auf den Weg

Was interessieren uns in Deutschland US-Gesetze zur Förderung der Kernenergie, könnte sich der Leser fragen, zumal doch die Kernenergie in Deutschland ein auslaufendes Modell ist. Genau deshalb, weil sich Deutschland mit dieser Entscheidung international ins Abseits manövriert. Staaten, die die CO2-Emissionen vermindern wollen, haben erkannt, dass dieses Ziel nur bei verstärkter Nutzung von Kernkraftwerken möglich ist, um eine sichere Stromversorgung aufrecht zu erhalten. Selbst in den Vereinigten Staaten, wo die Wettbewerbssituation für die Kernenergie infolge preisgünstiger Förderung von Gas und Öl (Fracking) schwierig geworden ist, werden politische Schritte unternommen, so genannte fortgeschrittene Kernkraftwerke zu entwickeln, beziehungsweise, die bereits begonnene Entwicklung weiter zu unterstützen.

Wie “World Nuclear News” am 19. September berichtete, wurde am 13. September 2018 der Nuclear Energy Innovation Capabilities Act (NEICA) vom US-Parlament verabschiedet. Die im März vom Senat verabschiedete Gesetzesvorlage soll das Department of Energy (DOE) veranlassen, Partnerschaften mit privaten Innovatoren zu priorisieren, um fortschrittliche Reaktorkonzepte zu testen und zu demonstrieren. Das Gesetz ermächtigt die Schaffung eines nationalen Reaktor-Innovationszentrums, das die technische Expertise der nationalen Laboratorien der USA und des DOE zusammenbringt, um den Bau von Versuchsreaktoren zu ermöglichen. Eingebunden ist die Nuclear Regulatory Commission (NRC), die ihr Fachwissen zu Sicherheitsthemen einbringen soll und gleichzeitig etwas über die neuen Technologien lernen kann, heißt es im Bericht. Die Gesetzgebung weist das DOE auch an, eine reaktorbasierte schnelle Neutronenquelle für das Testen fortschrittlicher Reaktorbrennstoffe und -materialien zu entwickeln und ein Programm zur Verbesserung der Fähigkeit zur Entwicklung neuer Reaktortechnologien durch leistungsfähige Computermodellierungs- und -simulationstechniken durchzuführen.

Eine weitere gesetzliche Initiative zur Kernenergieförderung ist der Internetseite des US Nuclear Energy Institute (NEI) zu entnehmen. Eine parteiübergreifende Gruppe von US-Senatoren hat den Nuclear Energy Leadership Act (NELA) eingebracht, ein Gesetz, das Amerika helfen soll, seinen Vorsprung in der Kernenergietechnologie angesichts des zunehmenden globalen Wettbewerbs zurückzugewinnen. Die Gesetzgebung enthält einen umfassenden Vorschlag zur Finanzierung von Forschung, Entwicklung und beschleunigter Einführung fortgeschrittener Kernenergietechnologien.

Das Gesetz (S 3422) soll eine langfristige Zusammenarbeit zwischen der US-Regierung und der Nuklearindustrie in Gang setzen, um Amerikas globale Führung in der kommerziellen Nukleartechnologie wieder zurückzugewinnen. Neben anderen Zielen würde die Gesetzgebung ein Pilotprogramm schaffen, um langfristige Stromabnahmevereinbarungen zwischen der US-Regierung und einem Versorgungsunternehmen zu treffen, die eine hohe Versorgungssicherheit durch frühzeitigen Einsatz von Nukleartechnologien garantieren. Entscheidend ist, dass die Gesetzgebung die maximale Laufzeit von Stromabnahmeverträgen von 10 auf 40 Jahre verlängert und diese Verträge jährlich bewertet werden können. Dies ist wichtig, weil die größeren Anfangsinvestitionen in Kernreaktoren im Allgemeinen bedeuten, dass sie mehr als 10 Jahre benötigen, bevor sie in die Gewinnzone kommen.

Die Gesetzgebung (Schwerpunkte)

–       weist das Energieministerium an, einen Forschungsreaktor für schnelle Neutronen zu bauen, um hochmoderne Reaktorbrennstoffe und -materialien zu testen. Gegenwärtig sind die einzigen Anlagen, um diese Materialien testen können, in Russland und China.

–       verlangt eine Eigenversorgung mit dem speziellen Kernbrennstoff HALEU.  Dieser Begriff steht für „High Assay Low-Enriched Uranium“, das sind Brennelemente mit einer Urananreicherung zwischen 5 % und 20 % U-235. Fortgeschrittene Reaktoren werden mit HALEU betrieben, aber derzeit gibt es keine kommerziellen Möglichkeiten der Herstellung des Kernbrennstoffes.

–       richtet ein Programm für nukleare Leadership an der Universität ein, um die nächste Generation von hoch qualifizierten Fachpersonal für die neuen fortgeschrittenen Reaktoren auszubilden.

 

20 Fragen zur Energiewende

Die im Folgenden aufgeworfenen Fragen und Antworten sollen die grundlegenden Probleme der Energiewende in übersichtlicher, möglichst kurzer und verständlicher Form beleuchten, ohne dabei in die Tiefe zu gehen und sollen Anregungen für vertiefte Nachforschungen geben. Einige vertiefte Darstellungen sind bereits auf dieser Internetseite enthalten.

 

  1. Können die Wind- und Solaranlagen Kohle- und Kernkraftwerke vollständig ersetzen?
  2. Ist der Verzicht auf Kohle, Gas und Öl zum jetzigen Zeitpunkt infolge ihrer begrenzten Verfügbarkeit zwingend?
  3. Lässt sich der Strom speichern und welche „Speichermöglichkeiten“ gibt es real?
  4. Sind die EEG-Regelungen aus marktwirtschaftlicher Sicht sinnvoll und was bewirken sie?
  5. Warum muss das Stromnetz ausgebaut werden?
  6. Ist das vom Menschen erzeugte CO2für den Klimawandel verantwortlich?
  7. Lässt sich das Klima schützen?
  8. Was bedeuten die Klimaziele quantitativ und welchen globalen Beitrag liefert die in Deutschland angestrebte CO2-Einsparung?
  9. Was führen Politiker mit der Energiewende wirklich im Schilde?
  10. Welche Bedeutung haben Batterien der Elektroautos als Hilfsspeicher für die sichere Stromversorgung?
  11. Was bedeutet Emissionshandel und wie wirkt er?
  12. War der Verzicht auf Kernenergie zwingend und welche Folgen hat er?
  13. Aus welchen Kosten setzt sich der Strompreis zusammen und wie kommt es zum Strompreisanstieg, wo doch die Sonne keine Rechnung schickt?
  14. Wer sind die Träger der Windkraft- und Solaranlagen?
  15. Ist ökologischer Strom tatsächlich ökologisch?
  16. Wie kommt es zum Stromüberfluss und was geschieht damit?
  17. Was versteht man unter „Redispatch“ und wie häufig sind diese Maßnahmen?
  18. Welchen Einfluss übte die Energiewende auf den Strommarkt aus?
  19. Wie beurteilt das Ausland die deutsche Energiewende?
  20. Wie wird die Energiewende von maßgeblicher Seite beurteilt?

Nachfolgend die Antworten, die denen, die sich für dieses Thema interessieren, nicht aber mit diesem Thema vertraut sind, Anlass zum Nachdenken geben sollten.

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Schweiz: Kernkraftwerke erfüllen Erwartungen

In der Medienmitteilung vom 20. August 2018 informiert das Schweizer Nuklear Forum über den Nutzen der Kernenergie für Wirtschaft und Gesellschaft mit folgender Veröffentlichung:

Seit fast fünf Jahrzehnten nutzt die Schweiz die Kernenergie. Die hohen Erwartungen in diese Technologie wurden und werden weiterhin erfüllt: Sie liefert kostengünstig, umweltschonend und zuverlässig Strom für Wirtschaft und Gesellschaft. Strommangel, rauchende Kamine und unbezahlbare Stromrechnungen kennt die Schweizer Bevölkerung nur aus dem Ausland. Dieses Privileg verdanken wir nicht zuletzt der Nutzung der Kernenergie.

Die Schweizer Kernkraftwerke sind vor Jahrzehnten im Auftrag einer breiten politischen Mehrheit zur Sicherstellung einer verlässlichen, umweltschonenden und kostengünstigen nationalen Energieversorgung gebaut worden. In den vergangenen Jahrzehnten haben sie die in sie gesteckten Erwartungen voll erfüllt.

Gesamtgesellschaftliche Verantwortung
Die Kernenergie ist weiterhin im Rahmen der vom Volk im Jahr 2017 beschlossenen «Energiestrategie 2050» für die Versorgungssicherheit der Schweiz und die Netzstabilität unverzichtbar. Davon wiederum hängt der Wohlstand des Landes und die Sicherheit der Arbeitsplätze ab. Strom ist die Grundlage unserer Zivilisation. Wir alle, die jahrzehntelang von den Vorzügen der Kernenergie profitiert haben, stehen in der Verantwortung, auch in Zukunft ein zielführendes Umfeld für den Weiterbetrieb der heutigen Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zu schaffen.

Diese und weitere Informationen zum Thema sind im neuen Faktenblatt «Der Nutzen der Kernenergie für Wirtschaft und Gesellschaft» zu finden.

Meeresspiegelanstieg bislang wissenschaftlich ungeklärt

Über den Anstieg des Meeresspiegels besteht eine wissenschaftliche Kontroverse, trotz auch Satelliten gestützter Daten. Dies bedeutet, dass man äußerste Sorgfalt beim Betrachten und Interpretieren der Daten der Vergangenheit, bei neuen Studien und insbesondere der Berichterstattung in den Medien zu diesem Thema walten lassen muss. Dies gilt auch für den jüngsten Bericht des Weltklimarates, in dem der globale Anstieg zwischen 1901 und 2015 mit 19,5 cm angegeben wird, d.h. um 1,7 mm pro Jahr. Im Textende angegebenen Link*heißt es, „Es spricht nichts dafür, dass der Meeresspiegel gefährlich oder rapide steigt. Auch beschleunigt sich der Anstieg im globalen Maßstab nicht, wobei unsere Fähigkeit, globale Änderungen in diesen kleinen Größenordnungen (millimeterweise) zu messen, sehr fragwürdig ist.“

Bedauerlicherweise wird ein Meeresspiegelanstieg unverhohlen als Taktik der Panikmache seitens der Propagandisten einer katastrophalen globalen Erwärmung herangezogen.

 

Auf die parlamentarische Anfrage, welche Veränderung des Meeresspiegels an Nord- und Ostsee zu erwarten sind, wenn die Durchschnittstemperatur bis 2050 um 20 Celsius ansteigt, antwortete die Bundesregierung**)unter anderem:

„Der Bundesregierung liegen derzeit nicht die für die angefragte Bewertung erforderlichen genauen Zahlenwerte vor, welche Veränderungen und mögliche Einschränkungen durch den Meeresspiegelanstieg an der Nord- und Ostseeküste, insbesondere auf den Inseln, zu erwarten sind und inwieweit mögliche Gebiete unbewohnbar sein werden.“

„Um mögliche, mit dem Meeresspiegelanstieg zusammenhängende Gefahren und Anpassungsnotwendigkeiten frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Betroffenheit zu identifizieren und umzusetzen, erarbeitet die interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung (IMAA) unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) derzeit an einer Strategie zum Umgang mit dem Meeresspiegelanstieg im Ressortkreis und mit den Bundesländern. Die wissenschaftlichen Einrichtungen der Bundesregierung prüfen die neuen wissenschaftlichen Arbeiten zum Meeresspiegelanstieg. Wichtige Basis für die Identifizierung von Handlungsoptionen wird in diesem Zusammenhang der „IPCC-Sonderbericht über die Ozeane und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima“ sein, der im September 2019 erwartet wird.“

Die Bundesregierung bestätigt zwar in ihrer Antwort die fortlaufenden wissenschaftlichen Diskussionen über den Meeresspiegelanstieg, beruft sich aber zugleich – was fragwürdig ist -auf  “neuere Arbeiten, die es möglich erscheinen lassen, dass es zu einem höheren und beschleunigten Anstieg kommen kann, als vom Weltklimarat 2013 angenommen wurde.“

*) https://wattsupwiththat.com/2018/01/09/sea-level-rise-and-fall-part-4-getting-a-rise-out-of-nothing/

**) Bundestagsdrucksache 19/3677 vom 27. Juli 2018

China baut westliche Kernkraftwerke

Klimaschutz: Deutschland rettet (wieder einmal) die Welt

Gastautor Willy Marth

Willy Marth, geboren 1933 im Fichtelgebirge, promovierte in Physik an der Technischen Hochschule in München und erhielt anschliessend ein Diplom in Betriebswirtschaft der Universität München. Ein Post-Doc-Aufenthalt in den USA vervollständigte seine Ausbildung. Am „Atomei“ FRM in Garching war er für den Aufbau der Bestrahlungseinrichtungen verantwortlich, am FR 2 in Karlsruhe für die Durchführung der Reaktorexperimente. Als Projektleiter wirkte er bei den beiden natriumgekühlten Kernkraftwerken KNK I und II, sowie bei der Entwicklung des Schnellen Brüter SNR 300 in Kalkar. Beim europäischen Brüter EFR war er als Executive Director zuständig für die gesamte Forschung an 12 Forschungszentren in Deutschland, Frankreich und Grossbritannien. Im Jahr 1994 wurde er als Finanzchef für verschiedene Stilllegungsprojekte berufen. Dabei handelte es sich um vier Reaktoren und Kernkraftwerke sowie um die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe, wo er für ein Jahresbudget von 300 Millionen Euro verantwortlich war.

 

Im Klimaschutz glauben die Deutschen – anders als bei der WM-Fußball 2018 – ganz vorn zu sein. Mit Stolz verweist man auf die 30.000 Windräder, welche viele Gegenden, sogar die windstillen, in unübersehbarer Weise zieren und verunstalten. Und auf die, ach so schrecklichen, Kernkraftwerke, welche, Gottseidank, nunmehr zu 90 Prozent stillgelegt sind. So war man denn auch hoch erfreut, als die „Klimapäpste“ der UN die ehemalige Bundeshauptstadt Bonn als Ausrichtungsort ihrer nächsten Klimakonferenz, der COP 23, auswählten. Etwa 25.000 Teilnehmer aus 197 Ländern reisten an, dazu 500 Nichtregierungsorganisationen, sowie der Experte Arnold Schwarzenegger. Deutschland fungierte brav als „technischer Gastgeber“, die Bundesregierung steuerte 115 Millionen bei und die Bonner Hoteliers waren zufrieden. Die „Hohe Präsidentschaft“ dieser Weltkonferenz übte der mächtige Inselstaat Fidschi aus.

Der Ablauf der COP 23 entsprach allerdings nicht den Erwartungen der deutschen Delegation: man war auf Lob eingestellt, aber statt Liebe gab es Hiebe für den Gastgeber. Kritisiert wurde vor allem die Kohlepolitik der Bundesrepublik und die daraus erwachsenden viel zu hohen CO2-Emissionen. Das früher verabredete Ziel der 40 prozentigen Minderung dieser Abgase war offensichtlich nicht einzuhalten. Das mussten die Bonner Gastgeber kleinlaut zugeben.

Blick zurück im Zorn

Wie konnte es zu dieser blamablen Situation bei den CO2-Emissionen kommen? Nun, der (erste) Fehler wurde bereits 2007, also vor gut zwanzig Jahren, bei der Klimakonferenz COP 13 im exotischen Bali gemacht. Dort wurde als internationales Ziel die 25-prozentige Reduktion der emittierten Klimagase bis zum Jahr 2020 beschlossen – bezogen auf das Ausgangsjahr 1990. Die deutschen Unterhändler boten, im nationalen Überschwang, nicht 25 sondern gleich 40 Prozent an, wobei sie auf die Schließung der unwirtschaftlichen Betriebe in Ostdeutschland hofften.

Der zweite Fehler war die sofortige Abschaltung von acht deutschen Kernkraftwerken im Nachgang zu Fukushima; bis heute sind zwei weitere Großkraftwerke dazu gekommen. Das führte dazu, dass der Treibhausgasausstoß in Deutschland seit 2011 bei ca. 900 Millionen Tonnen stagniert. Der flatterhafte Wind- und Sonnenstrom konnte da nichts Gegenteiliges bewirken. Im übrigen wurden die Reduktionen praktisch nur von der Energiewirtschaft erbracht, die anderen Sektoren, insbesondere der Verkehr, haben praktisch Null beigetragen. Der dritte Fehler war die terminliche Abkopplung der KKW-Stilllegung von der Inbetriebnahme der leistungsstarken Nord-Süd-Transportnetze. Letztere werden wohl erst ab 2025 operativ, die letzten, derzeit noch laufenden Kernkraftwerke werden hingegen bereits 2022 abgeschaltet.

Kaum thematisiert wird, dass die deutschen CO2-Emissionen nur 160 Millionen Tonnen über dem 40 Prozent-Zielwert liegen. Die globalen Emissionen betragen demgegenüber 36.000 Millionen Tonnen. Der deutsche „Fehlbetrag“ liegt also nur bei mickrigen 0,5 Prozent dieser riesigen Abgasmenge. Und dafür wurden wir von den großmäuligen Klimaschützern der Bonner Konferenz beschimpft – welche im übrigen fast alle per Flugzeug anreisten. Und dafür haben unsere Vertreter öffentlich Reue und Buße gelobt, nach dem Motto:
„Deutschland muss die Welt retten“.
Und in China wird jede Woche ein neues, großes Kohlekraftwerk in Betrieb genommen!

Die Kohle-Kommission soll´s richten

Es  ist offenkundig, dass die vermehrten CO2-Emissionen in Deutschland mit der Verbrennung der Steinkohle und insbesondere der Braunkohle zusammen hängen. Beide werden gebraucht, um die Regelenergie bereitzustellen und die herbstliche Dunkelflaute zu überwinden. Indes, die deutschen Abgasziele (gegenüber 1990) sind bekannt und praktisch schon festgeschrieben: 60 Prozent bis zum Jahr 2030 sowie unglaubliche 95 Prozent bis 2050. Der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sah sich in der Klemme und in solchen Situationen bilden Politiker gerne eine Kommission – in diesem Fall die Kohlekommission. Damit das Ziel – nämlich die Reduktion des Kohleabbaus und damit der Arbeitsplätze – aber dem Publikum nicht sofort sauer aufstößt, wurde ein umfänglicher und unauffälliger Name gewählt:Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung. Im Kern geht es jedoch um die Reduktion des Abbaus in den deutschen Kohleregionen: die rheinische, die mitteldeutschen sowie die Lausitz.

Die wichtigsten deutschen Kohlevorkommen

Anfangs wollte Altmaier einen effizienten Kader von 10 Kommissionsmitgliedern zusammenstellen. Dies gelang ihm jedoch nicht; möglicherweise weil er sich auch nach mehr als 100 Tagen nach Regierungsantritt immer noch nicht auf einen Staatssekretär für Energiefragen abstützen kann. (Der bisherige, Rainer Baake, hat gekündigt, was man auch durchaus positiv sehen kann). Nun hat die Kohlekommission 24 Mitglieder, 4 Vorsitzende, 3 Bundestagsabgeordnete ohne Stimmrecht sowie eine Steuerungsgruppe mit 8 Staatssekretären aus 8 beteiligten Bundesministerien. Ein Gremienmonster! In der Rekordzeit von einem halben Jahr soll der Pfad ins kohlenstoffdioxidfreie Energiezeitalter festgelegt werden.— Ein Mitglied der Kommission ist die flamboyante Marie-Luise Wolff, Leiterin eines kommunalen Mini-EVU und ehemalige Studentin der Anglistik und Musikwissenschaften. Sie soll gut Geige und Klavier spielen können. Und die Energiewende samt Atomausstieg hält sie auch für richtig. Man fühlt sich an die legendäre Ethikkommission erinnert mit Kardinal Marx als Experten. („Die Atomenergie ist des Teufels“)

Die Kommission begann ihr Beratungen im vorigen Juni und hat sich einen strammen Zeitplan auferlegt. Die Eröffnungssitzung leitete der Bahn-Vorstand und frühere Kanzleramtsminister Ronald Pofalla, wobei er einen Bericht des Essener RWI- Instituts entgegen nahm. Diese Experten hatten ermittelt, dass in Deutschland rd. 56.000 Beschäftigte direkt oder indirekt von der Braunkohle abhängig sind und deren Anteil an der Stromerzeugung 22,6 Prozent beträgt (Steinkohle 14,4 Prozent). Anfang Oktober 2018 wird das Gremium das Lausitzer Braunkohlebecken in Augenschein nehmen und schon zum Ende dieses Monats soll ihr schriftlicher Zwischenbericht vorliegen. Rechtzeitig zum Start des nächsten Weltklimagipfels COP 24 in Kattowitz! Am 11. Dezember soll die Kommission in einer siebten und letzten Vollsitzung ihre Arbeit beenden. Das gesetzte Ziel: „Wir wollen niemand zurücklassen auf dem Weg des Umbaus der deutschen Energieindustrie“. Great!

Ausblick

Der geplante Ausstieg aus der Kohle ist der zweite energiepolitische Ausstieg, den die Bundeskanzlerin Angela Merkel einläutet: 2011 war es der Ausstieg aus der Atomkraft, 2018 ist es jener aus der Kohle. Der Terminplan für die Kohlekommission ist so eng, dass man bezweifeln muss, ob sie belastbare Ergebnisse zutage fördern kann. Es sollen – auf die Schnelle – Lösungen gefunden werden, an denen sich Fachleute und Politiker seit Jahren die Zähne ausgebissen haben. Nur ein Faktum sei stellvertretend dafür genannt.:
Um gegen die Dunkelflaute gewappnet zu sein, braucht Deutschland einen Kraftwerkspark, der (permanent) etwa 70 Gigawatt Leistung liefern kann oder rund 30 Terawattstunden Speicherkapazität. Die gesamten vorhandenen Pumpspeicherkraftwerke liefern aber nur 40 Gigawattstunden Speicherkapazität. Wie soll so die Stromversorgung in einem Industrieland, wie Deutschland, unterbrechungslos funktionieren?

Unter dem gegenwärtigen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier werden diese Probleme nicht mehr gelöst werden. Altmaier wird glaubhaft nachgesagt, dass er (Ende 2019) in Brüssel einen Kommissarposten anstrebt.

 

 

RSK bestätigt die Sicherheit belgischer Kernkraftwerke

Die Reaktorsicherheitskommission (RSK) bewertet in ihrer Stellungnahme vom 23.05.2018*) die Sicherheitsnachweise für die Reaktordruckbehälter der belgischen Kernkraftwerke Doel-3 und Tihange-2, jene Kernkraftwerke, deren Stilllegung wiederholt von deutscher Seite gefordert worden ist.

Anlass dazu gab die im Juni 2012 bei Ultraschallprüfungen festgestellte große Anzahl von Anzeigen in den beiden kernnahen Schmiederingen des Reaktordruckbehälters (RDB) des Kernkraftwerkes Doel-3. Ähnliche Anzeigen wurden, allerdings in geringerer Anzahl, noch im gleichen Jahr auch beim Kernkraftwerk Tihange-2 gefunden. Diese Anzeigen wurden auf wasserstoffinduzierte Risse („Wasserstoff-Flockenrisse“) zurückgeführt, die bei der Herstellung entstanden seien.

Die belgische Aufsichtsbehörde FANC hatte diese Ultraschallanzeigen mehrfach von ausländischen Experten bewerten lassen, die kein erhöhtes Sicherheitsrisiko in diesen Anzeigen sahen.

Bereits in ihrer Kurzbewertung der Sicherheitsnachweise vom 13.04.2016 ging die RSK davon aus, dass ein Integritätsverlust der RDB-Wand unter den Betriebsbedingungen nicht zu unterstellen sei. Aus ihrer Sicht bedurfte es aber noch zusätzlicher Nachweise und der Validierung einiger Methoden, um die Einhaltung der erforderlichen Sicherheit bei Störfällen zu bestätigen.

Auf der Basis detaillierter Informationen, die der RSK von der Aufsichtsbehörde FANC, der belgischen Sachverständigenorganisation BelV und den Kernkraftwerksbetreibern zur Verfügung gestellt wurden, kommt die RSK unter anderem zu folgenden Ergebnissen (Zitat):

  • Es ist nachvollziehbar und plausibel, dass es sich bei den Befunden um herstellungsbedingte Flockenrisse handelt. Diese Hypothese steht im Einklang mit den Ergebnissen der zerstörungsfreien Untersuchungen, der Bewertung des Herstellungsprozesses (die Entstehung von Flockenrissen durch im Stahl gelösten Wasserstoff ist ein bekanntes Phänomen) und der Befundsituation an anderen Schmiedestücken, die bei der Herstellung aufgrund von festgestellten Ungänzen (Anm.: Fehlstellen) verworfen wurden. Diese Schmiedestücke wurden sowohl zerstörungsfrei als auch zerstörend untersucht.
  • Mit den durchgeführten zerstörungsfreien Prüfungen und ergänzenden Analysen konnte kein betriebsbedingtes Risswachstum erkannt werden.

„Insgesamt konnten im Austausch mit der belgischen Seite die meisten der offenen Fragen der RSK geklärt werden. Es verbleibt jedoch die Frage bezüglich einer ausreichenden experimentellen Absicherung der Berechnungsmethoden für Rissfelder. Die in Deutschland und Belgien in Zusammenarbeit mit der französischen CEA eingeleiteten Forschungsvorhaben können zu einer weiteren Absicherung der Berechnungsmethoden beitragen.“

*)  http://www.rskonline.de/sites/default/files/reports/epanlagersk503hp.pdf

USA: Tiefgreifende CO2-Minderung vorerst nur durch Einsatz von Kernkraftwerken

In den Vereinigten Staaten befinden sich rund 100 Kernkraftwerke in Betrieb. Weit mehr als die Hälfte der Kernkraftwerke erhielten in den letzten Jahren eine Laufzeitverlängerung auf 60 Betriebsjahre. Ihr Beitrag an der Gesamtstromerzeugung liegt bei rund 20 Prozent. Durch den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien wie auch durch den Einsatz von preisgünstigem Fracking-Gas wurde der Betrieb von Kernkraftwerken zunehmend unprofitabler. Seit 2013 kam es zur Abschaltung etlicher Kernkraftwerke, weitere „stehen auf der Kippe“ (at-risk). Mit der US-amerikanischen Herausforderung der Stromerzeugung befasst sich ein in der atw*erschienener Aufsatz, deren Autoren zu einer bemerkenswerten Schlussfolgerung kommen (ins Deutsche übersetzt):

 

Investitionen in erneuerbare Energien haben wesentlich zur emissionsfreien Stromerzeugung (in den USA) beigetragen. Für diejenigen, die mit dem Klimawandel zu tun haben, ist dies ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Die vorzeitige Abschaltung von „auf der Kippe stehenden“ Kernkraftwerken in den USA würde jedoch bedeuten, auf eine CO2-freie Stromerzeugung zu verzichten, die zwei Dritteln der gesamten CO2-freien Stromerzeugung aus Wind und Sonne entspricht. In US-Staaten mit diesen Nuklearanlagen hat der Verzicht einen deutlich größeren Einfluss. Die Verzichte könnten noch bedeutender werden, wenn mehr Kernkraftwerke ihre Betriebsgenehmigungen nicht erneuern würden.

Ein Hoffnungsschimmer entsteht jedoch, wenn Staaten wie New York und Illinois Politiken entwickeln, um die kohlenstofffreie Stromerzeugung durch Kernkraftwerke zu bewerten. Sogar Umweltschützer beginnen, Unterstützung für die Kernenergie anzubieten. In Illinois bezeichnete die „Union der besorgten Wissenschaftler“ (Union of Concerned Scientists) das „Future Energy Jobs Bill“ als eines des umfassendsten staatlichen Energiegesetzentwurfes, das jemals ausgearbeitet wurde und die wichtigste Klimagesetzgebung in der Geschichte Illinois ist. In einem offenen Brief, der von mehr als 70 Ökologen und Naturschutzforschern unterzeichnet wurde, heißt es außerdem, Wind und Sonne seien vielversprechend, aber die Kernenergie als die bei weitem kompakteste und energieintensivste Quelle könnte ebenfalls einen wichtigen und vielleicht auch führenden Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen leisten.

Wenn die Kernkraftwerkskapazität in naher Zukunft nicht erhalten bliebe, wird dies die gesamte Industrie gefährden. Wenn erst einmal ein Kernkraftwerk stillgelegt wird, wird es nicht zurückkommen. Wenn genug Kernkraftwerke stillgelegt werden, könnte ein Wendepunkt für die gesamte Industrie in den Vereinigten Staaten erreicht werden. Während man argumentieren könnte, dass dieses nukleare Loch auf lange Sicht mit erneuerbaren und anderen sich entwickelnden sauberen Technologien gefüllt sein wird, ist es für die nahe Zukunft aber gewiss, dass eine schnelle und tiefgreifende Kohlenstoffreduktion den Einsatz von Kernkraftwerke für die Stromerzeugung unverzichtbar macht.

*)  Chris Vlahoplus, Ed Baker, et.al. “While you are sleeping: The unnoticed loss of carbon-free generation in the United States”, atw International Journal for Nuclear Power 6/7 2018