England forciert Ausbau der Kernkraft

Am 15. September stimmte die britische Regierung unter Theresa May dem Kernkraftwerksneubau Hinkley Point C nach einer Neubeurteilung des Projektes zu.

Bemerkenswert ist: Die britische Regierung betrachtet Kernkraftwerke als wichtige Technologie zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Energieversorgung. Der Ausbau der Kernenergie soll den Verzicht auf Kohlekraftwerke erleichtern und mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie einhergehen.

Interessant: Nicht Großbritannien wird den Ausbau stemmen, sondern die französische Elecricite de France (EDF) zusammen mit der China General Nuclear Power Group (CGN). Beide Unternehmen unterzeichneten zusammen mit der britischen Regierung am 3. Oktober 2016 die Verträge zum Bau von zwei EPR-Einheiten am Standort Hinkley Point in der Grafschaft Somerset. Jede EPR-Einheit wird eine Leistung von 1600 Megawatt haben. Die Baukosten werden auf 18 Milliarden britische Pfund geschätzt. CGN ist mit einem Drittel an den Kosten beteiligt.

Der Baubeginn ist für Mitte 2019 geplant. Nach der für 2025 erwarteten Inbetriebnahme soll Hinkley Point C 7% des britischen Stroms liefern und 60 Jahre am Netz bleiben. Der Bau schafft während der Bauzeit 25.000 Arbeitsplätze in Somerset.

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Endlagerung hochradioaktiver Abfälle immer fraglicher

– Kommentar zum Kommissionsbericht –

Am 5. Juli 2016 übergab die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ihren nahezu 700 Seiten starken Abschlussbericht dem Präsidenten des Deutschen Bundestages und der Bundesumweltministerin. Der Titel des Berichtes: „Verantwortung für die Zukunft. Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines nationalen Endlagerstandortes“. Einrichtung und Aufgabe der Kommission beruhen auf dem Standortauswahlgesetz, das am 1. Januar 2014 in Kraft trat.

Jemand, der die Entwicklung der jahrzehntelangen Endlagerplanung in Deutschland von Anfang an miterlebt hat, wird sich fragen, was dieser Bericht über den Neustart der Endlagersuche zu diesem Zeitpunkt soll. Will der Staat überhaupt noch ein Endlager für hochradioaktive Abfälle? Salzgestein war aus fachlich fundiertem Grund bereits in den 60er Jahren als Endlagergestein ausgewählt worden, es gibt einen Standort (Gorleben) und es liegt ein aussichtsreiches Ergebnis mit einer positiven internationalen Bewertung über eine mehrjährige Erkundung des Salzstockes vor, eine Bewertung, die auch die Auswahlkriterien für den Standort mit einschließt. Warum lässt man quasi den Standort „links liegen“ und fängt wieder bei Null an? War 40 Jahre lang dilettantisch gearbeitet worden? Wohl kaum, denn die Personen, die den Neuanfang starten werden, sind wohl weit gehend (noch) die gleichen, die auch bisher für die Planung verantwortlich waren.

In den nachfolgenden Ausführungen werden kritische Aspekte des Standortauswahlprozedere angesprochen, die die Realisierung der Standortauswahl und somit der Endlagerung zeitlich wie kostenmäßig fraglich wenn nicht sogar undurchführbar erscheinen lassen.

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Betrieb von Kohlekraftwerken bleibt unverzichtbar

Im General – Anzeiger vom 21. September 2016 erschienen die folgenden beiden Leserbriefe von Dr. Rainer Six und Dr. Klaus Tägder zum GA – Artikel „Abschalten und was dann?“

Dr. Rainer Six:
Mehr als eine dreiviertel Seite wurde bedruckt, um mitzuteilen, dass bis zum Jahr 2022 der letzte Atommeiler vom Netz genommen und damit die Kernkraftnutzung in Deutschland beendet wird. Die wichtige Frage nach dem danach, blieb jedoch unbeantwortet. Die genannten, noch am Netz befindlichen 8 KKW haben eine Gesamtleistung von über 10.000 MW (10 Millionen Kilowatt) und sind in der Lage, rund 25 Millionen Haushalte rund um die Uhr mit Strom zu versorgen. 5.000 Windkraftanlagen (2 MW/WKA) hätten zwar diese Kapazität, können diese aber nur nutzen, wenn der Wind optimal weht und liefern nichts bei Windstille. Windkraftnutzung in Deutschland liegt im Durchschnitt unter 20% der Leistungskapazität. Rechnerisch müssten dann fünf mal so viele, nämlich 25.000 WKA zur Verfügung stehen. Dennoch liefern auch diese bei der in Deutschland weitgehend einheitlichen Wetterlage bei Flaute keinen Strom, so dass fossile Kraftwerke als Reservekraftwerke zur Verfügung stehen müssen.

 

Dr. Klaus Tägder:

Die im Titel gestellte Frage „Abschalten und was dann?“ blieb im nachfolgenden Artikel leider unbeantwortet. Darin geht es ausschließlich um die Stilllegung der derzeit noch im Betrieb befindlichen 8 Kernkraftwerke. Die Frage lässt sich leicht beantworten: Noch tragen diese 8 Kernkraftwerke zu rund 14 Prozent zur Stromerzeugung in Deutschland bei. Zusammen mit der Stromerzeugung aus Braunkohle (24 Prozent) und Steinkohle (18 Prozent) trugen sie in 2015 trotz des Strombeitrags von 26000 Windkraftanlagen mit 56 Prozent zur Stromerzeugung bei und zwar hauptsächlich zur Grundlastversorgung, jenes Stromes, der 24 Stunden am Tag sicher zur Verfügung steht und stehen muss. Die Leistung von Kernkraftwerken ist, besser noch als die von Kohlekraftwerken, gut regelbar und kann somit die stark und dauerhaft schwankenden Stromerzeugungen aus erneuerbarer Energie (Wind, Sonne) ausgleichen. Dazu muss man wissen: Jede Stromentnahme aus dem Netz muss wieder ergänzt werden, um die zwei wesentlichen Stromgrößen Spannung und Frequenz stabil zu halten. Was die Verfechter der erneuerbaren Energie nicht wahr haben wollen: Ein weiterer Zubau an Windkraft- und Solaranlagen wird an der Notwendigkeit der Regelung durch Großkraftwerke nichts ändern. Im Gegenteil, die Sicherheit der Stromversorgung und Netzstabilität zu gewährleisten wird mit jedem Zubau noch schwieriger als sie derzeit schon ist. Der Wegfall der kohlendioxidfreien Stromerzeugung in Kernkraftwerken kann daher nur durch Kohlekraftwerke aufgefangen werden mit der Folge weiterer Zunahme der Kohlendioxidemissionen. Wie allerdings die Bundesregierung mit der von ihr angestrebten Decarbonisierung, also nunmehr auch der Verzicht auf die Verbrennung von Kohle, Gas und Öl, die Stromversorgung sichergestellt wissen will, hat sie bisher nicht erklärt. Da es in Deutschland keine ausreichenden Stromspeicher in Form von Pumpspeicherkraftwerken geben kann und geben wird, bleibt zumindest der Betrieb von Kohlekraftwerke dauerhaft unverzichtbar. Die Decarbonisierung würde Deutschland in ein Stromversorgungschaos stürzen. Dem gegenüber gab die britische Regierung vor wenigen Tagen grünes Licht für den Bau neuer Kernkraftwerke, um im Gegenzug die Nutzung von Kohlekraftwerke reduzieren zu können.

Muttertag war EEG-Zahltag

Mit diesem Bericht wollen wir über die Folgen informieren, die durch den politisch geforderten Ausbau der Solar-und Windenergie zur Umstellung der bisherigen fossilen und kerntechnischen Stromerzeugung entstehen.

Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass bei Windflaute und Dunkelheit kein und bei bedecktem Himmel nicht ausreichend Strom produziert werden kann. Andererseits kann Starkwind nicht genutzt werden, weil statische und sicherheitstechnische Probleme es nicht zulassen. Da Deutschland nicht gerade zu den sonnigen Ländern Mitteleuropas zählt und auch mit keiner kontinuierlichen Windenergienutzung rechnen kann, sind die “ertragsreichen Zeiten“ dieser Energiequellen sehr begrenzt. Kommt es jedoch zu einer gleichzeitig hohen Windkraft-und Solarenergieeinspeisung, kann in Spitzen die Leistung von bis zu 40 Großkraftwerken (über 40.000MW) im Netz zur Verfügung stehen. Genau das bereitet den Netzbetreibern große Probleme. Auch das europäische Verbundnetz, aber größtenteils regional angekoppelte Verteilernetze sind nicht auf eine plötzliche Stromeinspeisung in dieser Größenordnung ausgelegt. Ein weiteres Problem besteht in der Vorrangigkeit der Einspeisung, da die “alternativen Energien“ bevorzugt gegenüber den “konservativen“ eingespeist werden dürfen, was kaum noch mit den beängstigt zunehmenden Netzeingriffen zu bewerkstelligen ist und vorraussichtlich schon bald zu einem Stromausfall führen kann. Konventionelle Kraftwerke müssen in einem solchen Fall in immer größerer Zahl ganz schnell runtergefahren werden und stehen somit stets nur als Reservekraftwerke zur Verfügung, wenn durch Wind-und Solarenergie die Absicherung der Grundlast nicht gewährleistet ist. Derartig betrieben Kraftwerke können nicht mehr wirtschaftlich arbeiten, da sie einerseits nur noch zur Deckung der Residuallast eingesetzt werden, aber andererseits unverzichtbar bereitstehen müssen.

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Kategorien EEG

Die Konzeption Zivile Verteidigung – oder „Haltet den Dieb“

Die von der Regierung präsentierte „Konzeption Zivile Verteidigung“ ist zwar eine Mogelpackung, sie kommt aber dennoch gerade noch zur rechten Zeit. Eine Mogelpackung ist sie, weil die Begründungen für das Anlegen von Notvorräten und von weiteren Maßnahmen, die an die Endzeit des 3. Reichs mit dem Bombenkrieg erinnern,  frei konstruiert und realitätsfern sind. Keine Terroristengruppe kann die Versorgung mit Nahrungsmitteln, Wasser, Strom, Treibstoff oder Medizin so massiv stören, dass es zu bedrohlichen Engpässen kommen kann. Man arbeitet mit den in TV-Serien oft gesehenen, aber unrealistischen Hackerangriffen, die große Versorger lahmlegen und Chaos erzeugen. In Wahrheit haben sich diese Unternehmen längst auf derartige Bedrohungen eingestellt und haben ihre sensitiven und durch Störungen beeinflussbaren Bereiche abgeschirmt – z.B. durch deren völlige Isolierung vom hausinternen Computernetz, das wiederum ebenfalls gegen das Internet abgesichert werden kann und wird.

Vereinfacht gesagt: Man braucht nur den Stecker zum Internet oder zur WLAN-Verbindung ziehen.

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Endlagerfinanzierung: Hop oder Top?

– Kommentar zum KFK – Bericht –

Mit der politischen Verschiebung der Endlagerplanung für Wärme entwickelnde hochradioaktive Abfälle auf den Sankt-Nimmerleins-Tag geriet schlagartig die Finanzierbarkeit der Endlagerkosten ins Blickfeld der Politiker. Solange die vom Bund betriebene Endlagerplanung Gorleben Bestand hatte, war die Finanzierung durch die Endlagervorausleistungsverordnung eindeutig geregelt und bis zum heutigen Tag allem Anschein nach auch gesichert. Die Kosten haben die Abfallverursacher zu tragen, die für Planung und Errichtung eines Endlagers wie auch für die Stilllegung ihrer Kernkraftwerke bereits erhebliche finanzielle Rückstellungen gebildet haben. Die Endlagerkosten waren hinreichend kalkulierbar, die Zeitvorstellung bis zur Fertigstellung des Endlagers einigermaßen überschaubar, wenn durchaus auch mit Unwägbarkeiten verbunden. Sachlich fachlich war die Salzstockerkundung auf gutem Wege. 

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Gabriel beerdigt die Energiewende

                                                             

Es war schon immer so, dass staatliche Reparaturmaßnahmen für als unbrauchbar erkannte Gesetze und Regeln das Ganze nur noch schlimmer machten. Eine recht lange Kette von derartigen Taten begleitet seit Jahren die Energiewende. Der Grund dafür ist stets der gleiche: Wenn sich eine gesetzliche Maßnahme als Unsinn erweist, muss sie irgendwie zum Funktionieren gebracht werden, ohne sie in ihrem (falschen) Kern anzutasten, was von bösen Menschen als Scheitern bezeichnet werden könnte. Sie schlicht wegen ihrer Unsinnigkeit abzuschaffen, ist in diesem System undenkbar. Weil diese Aufgabe aber selbst unsinnig weil grundsätzlich unlösbar ist, kommt als Reparaturergebnis stets nur ein Krampf heraus.

Das EEG zum Beispiel wimmelt nach vielen derartigen Verbesserungen von widersprüchlichen Bestandteilen; deren begrenzter Wirkungsradius richtete aber üblicherweise keine riesigen Schäden am gesamten Programm an.

Bis Sigmar Gabriel kam.

Das Trassen-Dilemma

Die Regierung hat wiederholt erklärt, dass die Versorgung der südlichen Bundesländer mit in Norddeutschland und Offshore erzeugtem Windstrom über ein neu zu errichtendes System von Nord-Süd-Höchstspannungsleitungen das Kernstück bzw. den wichtigsten Stützpfeiler der Energiewende darstellt. Dann sei der durch die Stilllegung aller Kernkraftwerke eingetretene Verlust an Stromerzeugung mehr als ausgeglichen – und Deutschland ein leuchtendes Beispiel für den Klimaschutz. (Dass Kernkraft auch kein CO2 erzeugt, vergessen wir mal eben.)

Aber dieses große Werk geriet in Schwierigkeiten.

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Der lange Marsch in die grosse Pleite

Von Dr. Günter Keil

Die energiewirtschaftliche Lage, in die das Land durch Parteien und ihre Politiker gebracht worden ist, entstand im Laufe vieler Legislaturperioden und alle bislang in den verschiedenen Regierungen vertretenen Parteien haben daran mitgewirkt. Auch die jetzt nicht mehr im Parlament vertretene FDP.

Die Partei Die Linke hatte noch keine Gelegenheit, ihre energiepolitischen Vorstellungen in einer Bundesregierung zu verwirklichen, was aber die heute erreichte Situation kaum verändert hätte, denn ihre Politik unterscheidet sich nicht von der Energiepolitik von SPD und Grünen, die seit dem Erringen des CDU-Parteivorsitzes durch Angela Merkel auch von der Union Stück für Stück vollständig übernommen wurde.

Als das Angstmachen professionalisiert wurde…

Es gibt ein Datum für den Beginn des Einsatzes der Angst vor angeblichen Umweltkatastrophen als staatliches politisches Instrument in Deutschland: Es ist der 22.Oktober 1969.
An diesem Tage nahm das Kabinett Brandt I seine Arbeit auf – und Vizekanzler Genscher (FDP), der das Innenministerium übernahm, brachte einen Vertrauten mit und ernannte ihn zum beamteten Staatssekretär: Günter Hartkopf. Dieser für sein „ökologisches Engagement“ bekannte Mann hatte damit eine Schlüsselstellung gefunden, in der er während seiner knapp 14 Dienstjahre im BMI nahezu unbemerkt, dabei höchst effektiv und fast immer am Parlament vorbei die Gründung und Unterstützung von Hunderten von Bürgerinitiativen und Umweltgruppen betrieb. Er lenkte ebenfalls Steuergelder in Institute und ihm genehme Wissenschaftsbetriebe.
Sein Ziel war der Aufbau einer unüberwindbaren ministerialen Gegenmacht zur Wirtschaft, die er als ständig bremsendes Hindernis bei der Verschärfung von Umweltstandards und Grenzwerten und im Grunde als seinen Feind ansah.

Dazu benötigte er eben nicht nur eine dafür ausgerüstete und starke Verwaltung, sondern auch eine mächtige Unterstützerlobby im Außenraum, die er sich mit den von ihm finanzierten Umweltverbänden selbst geschaffen hatte.

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Nukleare Entsorgung: Der Bund kommt seinen Verpflichtungen nicht nach

In ihrer Verantwortung für den langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt vor den Risiken radioaktiver Abfälle propagierten politische Entscheidungsträger bereits vor Jahrzehnten die Endlagerung aller radioaktiven Abfälle durch ihren dauerhaften Einschluss in tiefen geologischen Formationen als die sicherste Entsorgung.

Eine weitere politische Prämisse besagte, um die Entsorgung aller radioaktiven Abfälle hat sich jene Generation zu kümmern, die den Nutzen der Kernenergie hat.

Die Genehmigung zum Betrieb von Kernkraftwerken ist an die Erfüllung der von Bund und Länder getroffenen Grundsätze zur Entsorgung für Kernkraftwerke (1) gebunden. Einer dieser Grundsätze betrifft die Endlagerung. Er lautet: „Fortführung des laufenden Planfeststellungsverfahrens (Gorleben) sowie Fortschritte bei der Erkundung und Erschließung eines Endlagers.“

Ferner: „Die oberirdischen Fabrikationsanlagen für die eine oder andere Entsorgungstechnik sowie die Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung der radioaktiven Abfälle werden spätestens zum Ende der 90er-Jahre betriebsbereit sein.“ Wir schreiben inzwischen das Jahre 2016, doch weder gibt es eine Anlage zur Sicherstellung noch ein betriebsbereites Endlager.

Um es nochmals deutlich zu sagen: Errichtung und Betrieb eines Endlagers liegen allein in der Verantwortung des Bundes.

Aus heutiger Sicht ist auch folgende Bekundung aus 1980 bemerkenswert: „Es besteht Einvernehmen der Regierungschefs von Bund und Länder, dass nur für eine Übergangszeit die Zwischenlagerungsmöglichkeiten ausgebaut werden müssen.“ Als Übergangszeit ist die Zeit bis zur Fertigstellung eines Endlagers gemeint. Zeiten von 30, 40 und noch mehr Jahrzehnte können schlechterdings nicht als Übergangszeiten bezeichnet werden, und an solche war sicher auch nicht gedacht. Aber um solche Zeiten handelt es sich inzwischen. Der Bund kommt mithin seinen Verpflichtungen nicht nach.

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Nukleare Sicherheitskultur

Ein Überblick

Störungen in einer kerntechnischen Anlage oder die Schnellabschaltung von Kernkraftwerken erwecken in der Öffentlichkeit den Eindruck der Anfälligkeit der Anlage und ihrer technischen Unsicherheit. Schnell fallen in Medien Begriffe wie Schlamperei und Schrottreaktor bevor überhaupt Ursache und Einzelheiten des Ereignisses bekannt sind. In großer Aufmachung erscheinen Meldungen über Ereignisse, die sich bei näherer Betrachtung als Bagatellen herausstellen. Die unsichere Ursachenlage zu Beginn eines Ereignisses nutzend und Angst in der Öffentlichkeit zu verbreiten, ist eine seit Jahren praktizierte Strategie von Kernenergiegegnern.

Warum, fragt man sich, kann es überhaupt zu Störungen oder gar zu Störfällen kommen, wo doch die deutschen Nuklearanlagen zu den weltweit sichersten Anlagen zählen sollen? Dazu ein Blick auf die nationale und auch internationale nukleare Sicherheitskultur.

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