CO2-Abgaben zerstören Wirtschaft und Wohlstand

Die CO2-Bepreisung soll die Energiewende marktwirtschaftlich steuern. Doch das Gegenteil ist der Fall.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel [1]

Die sogenannten Wirtschaftsweisen propagieren Abgaben auf CO2-Emissionen als die wirksamste Maßnahme, die Verwendung von den fossilen Brennstoffen Kohle, Erdgas und Erdöl zu beenden. Man brauche dann keine Kraftwerke per Gesetz abzuschalten. Sie würden mit steigenden CO2-Abgaben unwirtschaftlich und müssten aufgeben.

Wind- und Solarstrom ist Fakepower

Wind- und Solarstrom soll die fossilen Brennstoffe ersetzen. Den Wirtschaftlern  ist offensichtlich nicht klar, dass dieser unberechenbare Strom kein stabiles Stromnetz aufbauen, stabilisieren und regeln kann. Er kann nicht mit regelbarem Kraftwerkstrom gleichgesetzt werden. Er ist minderwertiger, aber deutlich teurer, als Kraftwerkstrom. Er ist Fakepower (Fake = Täuschung). Denn Wende- und Klimarettungs-Politiker propagieren diesen unzuverlässigen Strom als günstige zukünftige Energieversorgung. Das ist Täuschung der Bürger. Und nahezu alle Medien unterstützen diese Täuschung.

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Der großen Transformation fehlt das Geld

Der Pleitegeier kreist über der „großen Transformation“, dem totalen Umbau unserer Energieversorgung und der Wirtschaft mit dem Ziel der Klimaneutralität.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) machte der Bundesregierung einen Strich durch ihre maßlosen Pläne. Das BVerfG hatte am 15. November 2023 geurteilt, dass das Gesetz über den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Damit hat sich Karlsruhe erstmals umfassend zu den Ausnahmen von der Schuldenbremse und zum Umgang mit Sondervermögen geäußert. Es hat die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von notlagenbedingten Krediten erstmals ausführlich rechtlich geklärt. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF), wo die Voraussetzungen für das Sondervermögen nicht gegeben sind [1]. Sondervermögen sind keine Vermögen, sondern ein Vernebelungsbegriff für die Schuldenaufnahme neben dem Bundesetat.

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