Appell an Bund und Länder zum nuklearen Kompetenzerhalt

Mit dem Ausstieg aus der Kernenergie verfolgt die Bundesregierung zugleich keine Programme zur Forschung und Entwicklung fortgeschrittener Kernkraftwerke. Auch gibt es kein Förderprogramm zum Bau oder zur Einführung kommerzieller Smal Modular Reactors (SMR) in Deutschland, obwohl im Koalitionsvertrag der derzeitigen Regierung der SMR erwähnt wurde. Staatliche Unterstützung beschränkt sich auf nukleare Sicherheits- und Entsorgungsfragen.

Dies führt zwangsläufig mittelfristig zu einem Verlust an Kerntechnik-Ingenieuren und Physikern und von Erfahrungswissen, dass sich nicht allein aus Lehrbüchern vermitteln lässt. Auch an vielen deutschen Hochschulen hat der Ausstieg bereits zu Veränderungen geführt. So wurden teilweise Lehrstühle für Kerntechnik nicht wiederbesetzt, Studienangebote reduziert oder eingestellt.

De drei Beratungskommissionen des Bundesumweltministeriums (BMUKN) – SSK, RSK und ESK appellieren erstmalig gemeinsam an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene, Maßnahmen zum Kompetenzerhalt und zur Kompetenzerweiterung in den folgenden Gebieten zu ergreifen [1]:

„Kompetenzen im Strahlenschutz, für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen, in der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie Forschung zur Weiterentwicklung in diesen Themen sind in vielen Bereichen nötig: 5ie sorgen dafür, dass Schutz und Sicherheit der Gesellschaft erhöht werden und stärken gleichzeitig den Technologiestandort

Deutschland. Seit Jahren befinden wir uns in Deutschland auf einem Weg, diese Grundlage zu verlieren, da die Bedeutung dieser Kompetenzen für die Gesellschaft immer weniger Beachtung findet und immer weniger Mittel zur Verfügung stehen, um die junge Generation in diesen Kompetenzen zu befähigen.“

Was halten die Kommissionen für erforderlich, um Kompetenzen zu erhalten und zu erweitern?

 Zu Erhalt und Erweiterung der in den vielfältigen Fachgebieten benötigten Kompetenzen empfehlen die Kommissionen den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern bei Bund und Ländern die konsequente und langfristige Umsetzung des Konzepts zur Kompetenz- und Nachwuchsentwicklung für die nukleare Sicherheit der Bundesregierung sowie der Handlungsempfehlungen des Bundesumweltministeriums und der SSK. Aufbauend auf bisherige Maßnahmen zu Kompetenzerhalt und Kompetenzerweiterung durch die Bundes- und

Landesministerien halten die Kommissionen insbesondere folgende Maßnahmen für erforderlich:

  • Stärkung der nachhaltigen Zusammenarbeit auf Bundes- und Landesebene im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung für Kompetenzerhalt und -erweiterung
  • Bereitstellung einer adäquaten, langfristigen Forschungsfinanzierung durch Bund und Länder in den relevanten Kompetenzfeldern und Ermöglichung fachübergreifender Forschungsverbünde und -netzwerke zur Bearbeitung von anspruchsvollen interdisziplinären Fragestellungen
  • Stärkung der Grundlagenforschung und der experimentellen Infrastruktur in relevanten Kompetenzfeldern
  • Erhalt und Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und außeruniversitären Einrichtungen sowie die Unterstützung bei der Etablierung deutschlandweiter akademischer und beruflicher Kollegien für die relevanten Kompetenzfelder [Strahlenschutz, Reaktorsicherheit, Entsorgung].

Anmerkung: Der vollständige Text enthält eine Auflistung von Einzelgebieten der Kompetenzfelder sowie zahlreiche Verweise auf Berichte der Kommissionen und Bundesministerien.

[1] Vollständiger Wortlaut des Appells in „Strahlenschutz Praxis“ 32. Jahrgang, Heft 2/2026. Seite 35 ff.

[2] https://ssk.de/2026/2026-02-03-appell