Wer ist schuld an grünen Albträumen?

Bei der Gläubigerversammlung in Hamburg am 22. Juli 2014 stimmten die Gläubiger des insolventen Windkraftunternehmens Prokon – entgegen dem Willen des Firmengründers Carsten Rodbertus – dem vorläufigen Insolvenzplan zu. Redakteur Julian Stech vom Bonner General-Anzeiger kommentierte am 23. Juli 2014 im Wirtschaftsteil unter dem Titel „Grüne Albträume“ wie folgt:

„Investieren in die gute Sache, das wollten Zehntausende beim Windkraftfinanzierer Prokon. Schon jetzt ist klar, dass die Anleger viel von ihrem Geld, das sie in die „Ökologische Kapitalanlage“, so die Prokon-Werbung, steckten, buchstäblich in den Wind werden schreiben müssen. Wie zuvor schon die Aktionäre und Gläubiger der Bonner Solarworld und vieler anderer Unternehmen, die mit erneuerbaren Energien unterwegs sind. Es ist immer das Gleiche: Viele glauben an die ökologisch gute Sache, die sich dann früher oder später zur ökonomischen Katastrophe entwickelt. Die Wertvernichtung geht längst in die Milliarden.

Weiterlesen

Gesetz verhindert Castor-Zwischenlagerung in Gorleben: Staatliche Willkür?

Soweit erkennbar ist der Öffentlichkeit nicht bewusst, dass mit dem am 1. Januar 2014 vollständig in Kraft getretenen „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz – StandAG)“ eine politische Entscheidung getroffen wurde, die gegen Grundgesetze verstößt. Die Verstöße gehen überwiegend zu Lasten der Kernkraftwerksbetreiber und letztendlich zu Lasten aller Stromkunden, die die finanziellen Auswirkungen der Verstöße über die Stromkosten zu tragen haben.

Zur Sachlage: Die Kernkraftwerksbetreiber haben die atomgesetzliche Pflicht, der Genehmigungsbehörde gegenüber jährlich den Verbleib der anfallenden abgebrannten Brennelemente nachzuweisen. Die Betriebsgenehmigung für ihre Anlage ist an diesen so genannten „Entsorgungsvorsorgenachweis“ gebunden. Als Nachweis hatten sie die Wahl zwischen der Wiederaufarbeitung des Kernmaterials in den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich (La Hague) und Großbritannien (Sellafield) oder der Lagerung in Castor-Behältern in den zentralen Zwischenlagern in Ahaus und Gorleben, die eigens für diesen Zweck errichtet worden sind. Von beiden Möglichkeiten wurde Gebrauch gemacht.

Für das Verständnis des Folgenden ist wichtig zu wissen, dass das Zwischenlager Gorleben zusätzlich für die nach Wiederaufarbeitung zurückzunehmenden verfestigten radioaktiven Abfälle, ebenfalls in Castor-Behältern aufbewahrt, im Sinne des oben genannten Nachweises vorgesehen und genehmigt ist. Mit anderen Worten: Nur über das Zwischenlager Gorleben können sowohl die Rücknahmeverpflichtung wie auch die atomrechtliche Nachweisverpflichtung erfüllt werden.

Weiterlesen

Japan auf dem Weg zurück zur Kernenergie

Japan vollzieht einen bemerkenswerten Wandel seiner Energiepolitik. Noch unter der schockierenden Wirkung der Zerstörung von drei Reaktoren durch einen Tsunami im März 2011 wurden sämtliche 51 Kernkraftwerke des Landes außer Betrieb genommen. Im Folgejahr beschloss die Regierung den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie.

Inzwischen gab es einen Regierungswechsel und mit ihm eine Neubewertung der künftigen Energieversorgung. In dem im Dezember 2013 von der „strategischen Regierungskommission“ vorgelegten Energiekonzept („Basic Energy Plan“), das vierte seiner Art nach 2003. 2007 und 2010, wird die weitere Nutzung der Kernenergie als wichtige Komponente des Energie – Mixes empfohlen. Unter der Voraussetzung der nuklearen Sicherheit verweist die Kommission auf die Vorteile der Kernenergie wie die stabile Stromversorgung, die Kostenreduktion sowie der CO2 – Einsparung. Die Kernenergie soll mittel- und langfristig die Energiepolitik Japans bestimmen. Das Konzept räumt auch den alternativen Energien Platz ein und will diese – soweit sinnvoll – ausbauen /1/.

Am 11. April 2014 beschloss das japanische Kabinett unter Premierminister Shinzo Abe das neue Energiekonzept und bekennt sich damit klar zur weiteren Nutzung der Kernenergie /2/.

Vor der Wiederinbetriebnahme müssen die abgeschalteten Kernkraftwerke die am 8. Juli 2013 in Kraft getretenen neuen Sicherheitsrichtlinien erfüllen. Mit diesen Richtlinien soll den Auswirkungen von Naturgewalten wie Tornados, Erdbeben und Tsunamis sowie von Bränden besser Rechnung getragen werden.

Der Ausfall der Kernkraftwerke wurde durch verstärkten Kohle- und Gasimport ausgeglichen. Allein der Wert der importierten Kohle betrug seither mit 80 Mrd. US-$ nahezu 10 % des gesamten japanischen Imports.

Nach einer Verlautbarung von Jaif /3/ vom 7. Juli 2014 hat der Ausfall der Kernkraft eindeutig negative Auswirkung für die Wirtschaft. Regionale Wirtschaftsorganisationen hatten an die Regierung appelliert, so bald wie möglich die Kernenergienutzung wieder aufzunehmen.

Bis Mitte Juli 2014 wurden von neun Betreiberfirmen für 19 Reaktorblöcke Anträge auf Wiederinbetriebnahme gestellt.  Anfang September 2015 nahm Sendai-1 (PWR, 846 MW) der Kyushu Electric Power Co. als erste Kernkraftwerkseinheit nach dem Reaktorunfall die kommerzielle Stromerzeugung wieder auf. Am 17. November 2015 folgte die Aufnahme des kommerziellen Betriebes von Sendai-2 (846 MW). Die Kernkraftwerke Takahama-3 und Takahama-4 gingen Anfang 2016 wieder ans Netz, mussten aber wegen Anwohnereinsprüche wieder abgefahren werden. Nach gerichtlicher Klärung wurde beide Anlagen im ersten Halbjahr 2017 wieder in kommerziellen Betrieb genommen.  Am 12. August 2016 nahm das Kernkraftwerk Ikata-3 seinen Betrieb wieder auf. Mit Stand Mitte 2017 befinden sich 5 Reaktorblöcke am Netz.

/1/ Japan Atomic Indusrial Forumm (JaiF), Atoms in Japan, 4. März 2014
/2/ World Nuclear News, 11. April 2014
/3/ JaiF, 14. Juli 2014

Schwindel mit dem Ökostrom

Die Stromversorger sind selbst schuld, wenn viele Kunden das Vertrauen zu ihnen verlieren. Warum? Beinahe jeder Stromversorger wirbt mit Ökotarifen, um seine Kunden an sich zu binden oder neue zu gewinnen. Sehr häufig findet sich der Hinweis auf umweltfreundlichen Wasserkraftstrom aus Norwegen, der dem Verbraucher dann geliefert wird.

Tatsächlich fließt keine einzige Kilowattstunde bis zur Steckdose des deutschen Verbrauchers, denn es gibt keine Direktleitung zwischen Norwegen und Deutschland. Nur auf dem Papier wird per Zertifikat sogenannter grüner Strom europaweit gehandelt. Diese Kosten trägt natürlich der Stromkunde, nicht sein Versorger.

Die Ursache dieses Bluffs liegt im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Strom, der eine Vergütung nach dem EEG erhält, darf nicht als Ökostrom bezeichnet werden. Er ist Teil des bundesweiten Strommixes und wird zwangseingespeist. Eine weitere Folge dieses Scheinhandels: Die norwegische Stromdeklaration für 2012 weist nur noch 20 Prozent Wasserkraft, aber fast die Hälfte aus Kohle und ein Drittel aus Atomkraft aus. Dabei erzeugt das Land seinen Strom nahezu vollständig aus Wasserkraft, und ein Kohle- oder Atomkraftwerk findet man dort gar nicht.
Jeder Stromkunde, der diesen Schwindel mit dem Ökostrom begriffen hat, ist zu Recht sauer und fühlt sich an der Nase herumgeführt. Hört man dazu deutliche Worte der Verbraucherverbände?

(Abdruck im General-Anzeiger Bonn am 10. Juli 2014)

Ökostrom – Öko oder großer Bluff?

Fragt man den Mann/die Frau auf der Straße, woher denn der so nachgefragte „Ökostrom“ komme, könnte eine Antwort lauten „aus der Steckdose“, „von meinem Stromanbieter“ oder auch „das weiß ich nicht“. Während die erste Antwort zwar richtig, aber trivial ist, kann die zweite Antwort richtig, aber auch falsch sein. Richtig ist sie nur, wenn der Stromanbieter tatsächlich nur „Ökostrom“ erzeugt und der Kunde in enger räumlicher Nähe wohnt, denn Strom nimmt immer den Weg des geringsten elektrischen Widerstandes.

Falsch wäre die Antwort, wenn zum Beispiel ein Haushalt in Bonn seinen „Ökostrom“ von den Stadtwerken Flensburg bezöge. Denn mit dem Strom ist es so wie mit einem großen See, der aus vielen Zuflüssen gespeist wird und viele Abflüsse hat. Kraftwerke, egal ob fossil oder nuklear, Windkraftanlagen, Biomassekraftwerke und Photovoltaikanlagen speisen diesen „Stromsee“ – Haushalte, Gewerbebetriebe, Industrie etc. entnehmen aus ihm Strom. Aus der Steckdose kann also beispielsweise nicht reiner Kohle- oder Solarstrom fließen, sondern nur ein „Strom-Mischmasch“, der so genannte „Strom-Mix“. Strom kann also nur bei seiner Einspeisung, aber nicht mehr bei seiner Entnahme aus dem Netz unterschieden werden.

Weiterlesen

Fukushima-Katastrophe wäre vermeidbar gewesen

Die Reaktorkatastrophe von Fukushima ist in technischer Hinsicht ein Super – GAU und für die leidtragende Bevölkerung im Umkreis des Reaktors in existenzieller, gesundheitlicher und psychischer Hinsicht ein nachhaltig äußerst schreckliches Ereignis. Darüber besteht nicht der geringste Zweifel. Eine Katastrophe dieses Ausmaßes ist als höchst unwahrscheinlich eingestuft worden. Ist es tatsächlich so? Nach den in Deutschland im Kernkraftwerksbau angewandten Sicherheitsnormen hätte ein solches Ereignis, wie der Kommentator schreibt, nur einmal in 10.000 Jahren auftreten dürfen. Bei der  Auslegung eines Kernkraftwerkes in Deutschland werden in so genannten Störfallanalysen kraftwerksinterne und externe Einwirkungen auf das Reaktorverhalten untersucht.

Weiterlesen

Sichere Energieversorgung nur bei Nutzung aller Energiequellen

In einem müsste man dem russischen Präsidenten Putin dankbar sein: Seine Krim – Annexion hat unser großes Risiko der Abhängigkeit von russischem Gas und Öl ins Bewusstsein von Politikern und Bürgern zurück gebracht.  Auch wenn Russland selbst in Zeiten des kalten Krieges seinen Lieferverpflichtungen stets nachkam, so ist seine Möglichkeit, den Gashahn abzudrehen, als politisches Druckmittel allgegenwärtig. Den EU – Staaten sind in der Auswahl geeigneter Reaktionen auf das russische Vorgehen die Hände gebunden. Um so mehr gehört zu einer verlässlichen Energiepolitik, die landesinternen Energiepotentiale soweit wie möglich auszuschöpfen und dort, wo eine Energielieferung aus dem Ausland unvermeidbar ist, diese weitest möglich zu diversifizieren. Auch aus diesem Grund ist die Energiewende erneut zu überdenken. Nicht nur der Verzicht auf Kernkraftwerke und deren CO2-freie Stromerzeugung auch der geforderte Einsatz von teuren Gaskraftwerken als Regelkraftwerke sind einer erneuten Beurteilung zu unterziehen. Ebenso muss auch die Gewinnung von Schiefergas (Fracking) mehr politische Unterstützung erfahren, um deren Chancen und Risiken objektiv abwägen zu können.

Weiterlesen

Nur drastische Ökostrom-Reform rettet Energiewende

Das  vernichtende Urteil der Expertenkommission  EFI über das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) nennt nur zwei Gründe. Weder sei die CO2-Einsparung nach vorn gebracht worden noch seien Innovationen dieser Energietechnik gefördert worden. Tatsächlich sprechen weitere wesentliche Gründe gegen den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. Trotz eines durch die Reform möglicherweise zukünftig gemäßigten Ausbaues der erneuerbaren Energie werden die EEG-Umlagen weiter steigen und damit auch die Strompreise zunehmen. Die Umlage betrug in 2013 rund 23 Mrd. Euro, etwa das Zehnfache gegenüber der Umlage vor 10 Jahren.

Ferner übersteigt die Ökostromerzeugung zeitweise den Strombedarf mit der Folge, dass der Strom, ehe eine Regelung greift, zum Null-Tarif in Nachbarländer abgeleitet werden muss, was sich die Stromabnehmer zudem bezahlen lassen. Die Regelkraftwerke können die Schwankungen von Wind und Sonne zwar ausgleichen, ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Kraftwerke ist durch deren permanenten Lastwechsel aber nicht möglich. Mit jeder neuen Wind- und Solaranlage wächst der Anspruch an die Regelung und wächst die Zahl der jählichen Netzeingriffe, um einen Zusammenbruch der Stromversorgung zu verhindern.

Weiterlesen

Endlagerung kontra Rückholung radioaktiver Abfälle

Die vom niedersächsischen Umweltminister erhobene Forderung, für das in Bau befindliche Endlager Konrad die Rückholbarkeit der Abfälle zu prüfen (“Wir brauchen auch hier die Möglichkeit der Fehlerkorrektur”), ist ein erneuter Versuch, die Fertigstellung des Endlagers für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung weiter zu verzögern.

 Die Endlagerung radioaktiver Abfälle bedeutet, die  Abfälle so zu verpacken und end  zu lagern, dass sie dem Menschen und der Umwelt auch nach tausenden von Jahren nicht gefährlich werden können. International unterscheiden sich die Endlagerkonzepte. In Frankreich beispielsweise werden schwach- und mittelradioaktive Abfälle oberirdisch in Betonwannen endgelagert und nach Befüllung mit wasserundurchlässigem Material abgedeckt. In Deutschland dagegen müssen alle Arten radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Gesteinen endgelagert werden. Schutzziel ist – im Fachjargon – der dauerhafte  und extrem langfristige Einschluss  der Abfälle in tiefem Gestein und somit das Fernhalten der Abfälle von der Biosphäre.

Weiterlesen

Die Bundesregierung auf dem Wege zu einer oberirdischen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

          – Das Standortauswahlgesetz macht es möglich –

Sie stutzen und sind ungläubig? Dann lesen Sie diesen Beitrag und bilden sich Ihr eigenes Urteil. Für jemand, der 32 Jahre lang mit der Endlagerthematik befasst war, drängt sich der Eindruck auf, der gute politische Wille ist nur vorgetäuscht, denn umgesetzt wurde von den Bundesregierungsplänen der  Endlagerung in tiefen geologischen Formationen  trotz rechtlicher Verpflichtung bis heute nichts. In diversen Zwischenlagern stapeln sich derweil die radioaktiven Abfälle.

Die politische Prämisse seit Jahren bei allen Parteien: Um die Entsorgung radioaktiver Abfälle hat sich jene Generation zu kümmern, die auch den Nutzen der Kernenergie hat. Es sei unverantwortlich, dieses Problem nachfolgenden Generationen aufzubürden. Von dieser Prämisse hat sich die Politik meilenweit entfernt.

Weiterlesen