Liste der Kernreaktoren mit der höchsten Jahresproduktion

Tränen der Wut, Trauer und absolutes Unverständnis über die bevorstehende Abschaltung der Kernkraftwerke Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen C bei allen, die sich für eine sichere, zuverlässige, preisgünstige und CO2-freie Stromerzeugung über Jahrzehnte verdient gemacht und verantwortungsvoll eingesetzt haben.

Die Liste der Kernreaktoren mit der höchsten Jahresproduktion, die selbst erklärend ist und keiner weiteren Worte bedarf,  enthält die Kernreaktoren mit den fünf höchsten Werten an jährlicher Bruttoerzeugung elektrischer Energie in Terawattstunden seit dem Jahr 1980.

Deutsche Kernkraftwerke verzeichneten seit dem Jahre 1980 insgesamt 28 mal die Jahreshöchstproduktion, der Reaktor Grohnde achtmal und Isar 2 zehnmal. Viermal erreichten Reaktoren aus den Vereinigten Staaten den höchsten Wert, zweimal der französische Reaktor Chooz B1 mit der bis einschließlich 2012 höchsten Jahresproduktion von 12,97 TWh.

Quelle

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Liste_der_Kernreaktoren_mit_der_höchsten_Jahresproduktion&oldid=191515468

 

Japan gibt die Netto-Null-Agenda stillschweigend auf

Japans Energiestrategie sieht vor, dass der Anteil von Öl und Erdgas, der entweder im Inland oder unter der Kontrolle japanischer Unternehmen im Ausland produziert wird, von 34,7 % im Geschäftsjahr 2019 auf mehr als 60 % im Jahr 2040 steigen soll, wie Bloomberg [1] berichtete.

Es sei weniger als einen Monat her, seit sich die Staats- und Regierungschefs der Welt auf dem COP26-Gipfel in Glasgow verpflichtet haben, den Klimawandel zu bekämpfen, doch in Japan gebe es keine Anzeichen, die Investition in fossilen Brennstoffen zu bremsen.

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CO2-Bilanz bei neuestem Kernkraftwerk besser als bei Erneuerbaren

Die Kohlenstoffdioxid-Emissionen bei Stromerzeugung durch die neuesten Kernkraftwerke Großbritanniens werden noch niedriger sein als die durch Wind- und Solarenergie, wie eine neue Analyse bestätigt hat. Eine detaillierte und unabhängig verifizierte Studie [1] zu den Emissionen während der Lebensdauer von Hinkley Point C (HPC) wurde für EDF vom Umweltspezialisten Ricardo Energy & Environment durchgeführt und vom Ingenieurbüro WSP verifiziert.

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Erdgas statt Kohle: Hilft der Wechsel dem Klimaschutz?

Dass die volatilen erneuerbaren Energien für eine sichere Stromversorgung auf konventionelle Kraftwerke  angewiesen sind, sollte inzwischen jedem bekannt sein. Der von der Bundesregierung beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie und aus der Kohle zwingt demzufolge zum vorerst alleinigen Einsatz von Gas zur gesicherten Stromerzeugung. Das Erdgas mit dem Hauptbestandteil Methan CH4 gilt als vergleichsweise klimafreundlich, weil im Vergleich zur Kohle bei der Verbrennung nur halb so viel CO2 entsteht. Ist das auf diese Weise angestrebte Ziel der signifikanten Reduktion von Treibhausgasen realistisch?

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Netto Null und die Augenwischerei

 

Egal, ob Green Deal der Europäischen Union, ob Klimaneutralität, Netto Null oder Dekarbonisierung, hinter allen Begriffen steht die Verminderung des vom Menschen verursachten Kohlenstoffdioxids (CO2) in der Atmosphäre bis hin zur vollständigen Vermeidung von CO2-Emissionen.

Die Größenordnung, um die es dabei allerdings geht, sollte allen bewusst sein, um das politische Vorhaben beurteilen zu können. Die CO2-Konzentration in der Atmosphäre beträgt derzeit 420 ppm (particles per million) mit einer jährlichen Zunahme um ca. 2,2 ppm (Mittelwert der letzten 15 Jahre).  Diese Angabe bedeutet:

420 CO2-Parikel in 1.000.000 Luftpartikel

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Wer übernimmt die Verantwortung für die Lastdeckung?

Ein Hilferuf und wohl berechtigte Frage an die zukünftige Bundesregierung von Prof. Dr. Helmut Alt:


Welche Politikerin oder welcher Politiker erklärt sich für die Lastdeckung verantwortlich, wenn Kohle- und Kernenergie weg sind?
Die auf Kosten aller Stromverbraucher installierte Solar- und Windanlagen-Leistung ist zur Zeit bei über 122 GW angekommen, der Strombedarf beträgt zwischen rd. 40 und 80 GW.
Die verfügbare Leistung aus diesen Anlagen ist nachfolgend für die Zeit vom 1. bis 11.11.2021 beispielhaft dargestellt.

Fakt ist: Durch weiteren Zubau ist die Situation nicht wesentlich zu verbessern! Die Sonne scheint nachts nie, tagsüber manchmal mehr oder weniger! Der Wind ist rund um die Uhr zu erwarten, aber nur, so wie er eben kommt! Ein Stromspeicher für mindestens 8 TWh wird zu bezahlbaren Kosten nicht erfunden.
Was nun?
Mein Latein ist als Ingenieur nach über 40 jähriger verantwortlicher Berufstätigkeit für unsere Stromversorgung am Ende. Alle, die man fragt, sind ratlos!
q.e.d.

Energiepolitik, bitte ohne Scheuklappen, mal mit Sachkenntnis

Der nachfolgende Artikel, ein Leserbrief von Gastautor Dr. rer. sec., Ing. Dietmar Ufer, nimmt Bezug auf einen Beitrag der Leipziger Volkszeitung LVZ vom 01.11.2021 zur Energiepolitik:

Eines der schwerwiegendsten Probleme der künftigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ist die Gestaltung der Energieversorgung. Dabei geht es nicht allein um die Kosten, bei denen wir uns auf bisher nicht gekannte Werte einstellen müssen, sondern auch um die zuverlässige Stromversorgung in jeder Sekunde.

In den vergangenen Debatten zur Bundestagswahl fiel zwar durchaus ab und zu das Wort „Versorgungssicherheit“. Zuhörer konnten sicher sein, dass keiner der Spitzenpolitiker, die sich ums Kanzleramt rauften, wusste, wie beim angestrebten „Klimaschutz“ eine zuverlässige Stromversorgung ohne Kohle-, Gas- und Kernkraftwerke vor sich gehen kann. Immer wieder wurde der weitere Ausbau von Wind- und Solaranlagen und der Bau neuer Fernleitungen gefordert. Keiner der Beteiligten hatte offenbar eine Ahnung davon, dass der Wind nicht regelmäßig weht, zweitweise sogar völlig ausfällt und die Sonne bei Bewölkung nur eingeschränkt die Photovoltaik-Zellen erreicht, nachts gar nicht. Fachlich nur wenig bewanderte Bürger wurden mit solchen Debatten regelrecht belogen.

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„Eine Generation ‚Greta‘ gibt es nicht“

Die Analyse der Bundestagswahl lieferte ein überraschendes Ergebnis: Die Liberalen lagen unter den Erstwählern wenn auch knapp vor den Grünen. Es war also keineswegs so, dass die Mehrheit der Erstwähler den gebetsmühlenartigen Verlockungen der Grünen gefolgt war.

Der zwanzigjährige Autor Max Roland schreibt in Tichys Einblick 11/21, „Das mediale Bild, das viele Journalisten zu konstruieren versuchten, war das einer Klimageneration. „Generation Greta“, „Generation Fridays for Future“, es gab viele Namen für ein Phänomen, das so nicht existierte. Die Jugend ist deutlich vielschichtiger, als mancher Haltungsjournalist uns glauben machen will.“… „Dass junge Leute eben nicht all ihre Freiheiten einer obskuren Klimadenke opfern wollen, schockiert eigentlich nur diejenigen, die junge Leute nur aus dem Fernsehen kennen.“

„Die Jugend strebt nach Wohlstand, Sicherheit, Aufstieg, nach Reisen und vor allem nach Spaß am Leben. Ganz banale Dinge eben, die von links verteufelt und verteuert werden“, heißt es in seinem Artikel. Die durch Corona verursachten Einschränkungen im täglichen Leben haben den Wert der Freiheit und die auf Wohlstand aufbauende Lebensfreude ins Bewusstsein gerückt.

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Stromerzeugungsmix und Leistungsbedarf im Oktober 2021

Ob nun wie hier der Oktober 2021 oder die Monate zuvor, die Darstellungen des Stromerzeugungsmix gleichen sich. Sie alle zeigen die Unverzichtbarkeit der konventionellen Stromerzeugung (braune Fläche). Die Strombeiträge der Windenergie- und Solaranlagen decken zu keinem Zeitpunkt den Strombedarf. Auch, wenn das Windangebot im Oktober doppelt so hoch ist wie im Vormonat September. Vergleiche dazu die Darstellung vom Juni 2021 mit einer ausführlichen Erklärung der Strombeiträge.

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Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021 und seine möglichen Folgen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), von der verfassungsgebenden Versammlung, als übergeordnete Rechtsinstanz zum umfassenden Schutz des Rechtsstaats, eingerichtet, ist zugleich höchste richterliche Instanz, als auch ein, von den anderen Staatsgewalten unabhängiges und selbständiges Verfassungsorgan. Es besteht aus zwei Kammern mit jeweils 8 Richtern und Richterinnen.

Ein Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, ist für jede Regierung, gleich welcher Couleur, bindend. Jede Eingabe, die sich auf „Gleichbehandlung“ nach der Verfassung, dem deutschen Grundgesetz beruft, wird nach dieser Norm geprüft.

Nun hat der Erste Senat des BVerfG mit Beschluß vom 24. März 2021 entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019, wonach die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% gegenüber 1990 zu reduzieren seien, insofern die in Art. 20a GG festgelegten Grundrechte (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen) nicht ausreichend berücksichtige, weil hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.

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