Unglaublich, wie Stromkunden berappt werden

Steigende Stromkosten trotz überschüssiger Stromproduktion: Bei einer Stromschwemme sollten geringere Kosten zu erwarten sein. Zumal immer mehr Ökostrom produziert wird, der angeblich so günstig sein soll. „Die Sonne schickt keine Rechnung“, so lautete der vor mehr als zwanzig Jahren verkündete politische Slogan. Was läuft da schief? Geringere Preise an der Strombörse kommen bei den Stromkunden nicht an. Warum? Schuld ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das wirtschaftsübliche Entwicklungen auf den Kopf stellt und – politisch gewollt – marktwirtschaftliche Grundsätze zu Lasten der Stromkunden aushebelt.

Über die Zunahme der Stromkosten hatten wir zwar hier schon berichtet, aber nochmals zur Erinnerung: Für Ökostrom, der direkt ins öffentliche Netz eingespeist wird, erhalten die Betreiber der Ökoanlagen vom Netzbetreiber eine festgelegte Vergütung. Die Entwicklung der Vergütung ist aus Abbildung 1 zu ersehen. In 10 Jahren stieg sie um das fast Zweieinhalbfache an. Aktuell beträgt sie 6,756 Cent pro Kilowattstunde. Der Strom wird entweder direkt oder über Direktvermarkter an der Strombörse oder im außerbörslichen Stromhandel verkauft.

Abbildung 1: Im Jahr 2000 betrug die Umlage 0,19 Cent/kWh, in 2005 bereits 0,7 Cent/kWh. In 2011 verkündete die Bundeskanzlerin, die Umlage werde nicht über 3,53 Cent/kWh ansteigen. Quelle der Grafik: Bundesnetzagentur

Jetzt für Stromkunden das kostenmäßig Entscheidende: Differenzen zwischen den Stromproduktionskosten und dem jeweiligen Marktpreis wird durch die Marktprämie ausgeglichen, die über die EEG-Umlage finanziert wird, also vom Stromkunden im Rahmen der Strombezugskosten zu zahlen ist.

Die Einspeisung von Ökostrom ins Netz hat, so verlangt es das EEG, Vorrang vor Strom aus Kern- und Kohlekraftwerken. Letztere werden bei hohem Ökostromaufkommen und zu geringer Stromnachfrage in ihrer Leistung gedrosselt, müssen aber in ständiger Bereitschaft sein, um die Volatilität des Ökostroms auszugleichen.

Weil die Betreiber der deutschen Stromnetze ungeachtet des Strombedarfs sämtlichen Ökostrom abnehmen müssen, kommt es immer häufiger vor, dass trotz Drosselung der konventionellen Kraftwerke ihnen ihre Netze gewissermaßen überlaufen.  Da das Stromnetz nur dann stabil ist, wenn sich Stromentnahme und Stromeinspeisung genau die Waage halten, muss – urplötzlich und nicht vorhersehbar – zu viel produzierter Solar- und Windstrom in Teilen ins Ausland abgeleitet werden.

Nun sind die Nachbarstaaten keineswegs immer über die ungebetene Stromeinspeisung begeistert, da sie der Regelung und Wirtschaftlichkeit der eigenen Stromproduktion Probleme bereiten. Nicht nur, dass der abgeleitete Strom kostenlos „entsorgt“ werden muss, den „Beschenkten“ muss Geld zugegeben werden, damit sie ihn abnehmen. Die Bezeichnung dafür ist der negative Strompreis.

Hier ein Beispiel: Am Ostermontag 2020 wurde an der Leipziger Energiebörse über Stunden hinweg ein negativer Preis von bis zu 78,15 Ct/kWh ermittelt. Auch wenn dieser Wert zugegebenermaßen extrem ist, so zeigt er doch, wo die Entwicklung hinläuft, wenn die Ökostromerzeugung weiter ausgebaut wird. Und noch etwas macht diese Situation deutlich: Für die Stromerzeuger ist der negative Strompreis im Moment günstiger als ein Abschalten und erneutes Hochfahren ihrer Kraftwerke.

„Mit dieser Erscheinung der negativen Strompreise leben wir schon seit einigen Jahren, aber diese Form der Perversion von Marktwirtschaft hat inzwischen Ausmaße angenommen, die völlig irrational erscheinen“, schreibt Hennig in Tichys Einblick [1]. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres waren es schon 147 Stunden, in denen der Strom mit Aufschlag verschenkt wurde, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. 2018 gab es im gesamten Jahr 134 Stunden, in 2019 waren es 211 Stunden mit negativen Strompreisen. Aus der jährlichen Steigerung wird ersichtlich, dass das Zusammenspiel zwischen Kern-/Kohlekraftwerke und der stark schwankenden Stromerzeugung aus Wind und Sonne mit jedem weiteren Ausbau der Ökostromerzeugung schlechter gelingt.

Doch warum merkt der Stromverbraucher preislich nichts davon, wenn der Strompreis auf den kurzfristigen Strommarkt von im Schnitt 37,67 Ct/kWh auf 22,49 Ct/kWh im März 2020 wegen gesunkener Nachfrage fällt? Antwort: Die Stromversorger beschaffen sich ihren Strom für Privatkunden langfristig in Tranchen über mehrere Jahre zu jeweils Festpreisen am Energiemarkt. Dafür sind Strompreise am Kurzfristmarkt nicht von Bedeutung.

Für die Betreiber von Windenergie- und Solaranlagen ist das planwirtschaftlich aufgebaute EEG geradezu fantastisch: Sie haben nicht nur den Vorteil bevorzugter Stromabnahme, sie können ungeachtet des Bedarfs ihren Strom einspeisen und müssen sich nicht darum kümmern, ob sie Abnehmer finden. Sie bekommen so oder so ihr Geld. Geld des Stromkunden als letztlich Leidtragenden!

Wo das hinführt, dazu zitierte Die Welt [2] den E.on Vorstandsvorsitzenden Theyssen: “Die EEG-Umlage werde im kommenden Jahr durch die Decke schießen. Das sei so sicher wie das Amen in der Kirche.” Die Rede ist von über 8 Ct/kWh. Stromverbraucher, die nicht durch die “Besondere Ausgleichsregelung” von der Zahlung befreit sind, droht ein deutlicher Strompreisanstieg, so zum Beispiel sämtliche privaten Stromkunden. Nochmals Theyssen: “Die Finanzierung der Energiewende durch die EEG-Umlage ist ein grundsätzlich verfehltes System.

Fazit

Die Kosten der Ressourcenverschwendung trägt in mehrfacher Form der Verbraucher, das EEG will es so:

  • So geht der Kostenausgleich für negative Strompreise zu deren Lasten. Abbildung 2 weist zum Beispiel für einige Tage im Februar 2020 die Differenz zwischen den Vergütungen an die Ökoanlagenbetreiber und dem „Erlös“ für deren Strom aus.
  • Regelungsbedingt müssen zeitweise Windenergieanlagen abgeschaltet werden. Der Mindererwerb für die Betreiber wird auf Kosten der Verbraucher vergütet.
  • Das Hoch- und Runterfahren der Kraftwerke ist in hohem Maße unwirtschaftlich. Die Betreiber erhalten einen Ausgleich, der mit den Stromkosten finanziert wird.
  • Durch die EEG-Umlage erhalten die Betreiber von Windenergie- und Solaranlagen unabhängig vom aktuellen Strompreis eine für 20 Jahre gewährte Vergütung, die gegenwärtig 6,756 Cent je Kilowattstunde beträgt. Weitere Steigung ist zu erwarten, solange das EEG nicht entscheidend geändert wird.

Abb. 2: Volkswirtschaftlicher Verlust durch negative Strompreise, Quelle: [1]

Seit Jahren werden die Stromverbraucher kräftig zur Kasse gebeten, ohne dass eine Verbesserung in Sicht ist. 1998, als der Strommarkt liberalisiert wurde, kostete die Kilowattstunde im Schnitt nach Angaben des Branchenverbandes BDEW noch 17,11 Cent. Aktuell sind es 31,37 Cent. Der Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen macht dabei 52,5 Prozent aus, die Netzentgelte schlagen mit 24,6 Prozent zu Buche. Die staatlich beeinflusste Quote am Strompreis beträgt somit 77,1 Prozent. Der Anteil der Energieversorger für Beschaffung und Vertrieb liegt bei 22,9 Prozent.

Bemerkenswerte Voraussagen zum weiteren Verlauf der Energiewende, deren Scheitern schon vor Jahren von der AGEU hier, hier, hier prognostiziert wurde, machte Hennig [1]. Zitat:

  1. Die Strompreise werden steigen.
  2. Die Versorgungssicherheit wird sinken.
  3. Die CO2-Emissionen werden ins Ausland verschoben.
  4. Diesen (Irr-)Weg der Energiewende wird außer uns niemand beschreiten.
  5. Der jetzige Kurs wird umso länger beibehalten werden können, je mehr Industriegewerbe abwandern.
  6. Die Energiewende in dieser Form wird scheitern, weil wir auf konventionelle Stromerzeugung auch in Zukunft nicht werden verzichten können. (Zitatende)

 

[1] Frank Hennig, „Verwehte Millionen“, Tichys Einblick 06/20

[2] Die Welt, “Jetzt müssen die Deutschen für Klimaschutz doppelt zahlen”, 12. Mai 2020