Der Europäische Rechnungshof kam bei seiner Prüfung, ob der politische Rahmen und die Maßnahmen der EU zur Erhöhung der Gasversorgungssicherheit wirksam waren, zu der Erkenntnis, „dass im EU-Rahmen zwar die einzelnen Aspekte der Gasversorgungssicherheit – wenn auch nicht in gleicher Weise – berücksichtigt wurden, aber oft nicht nachgewiesen werden kann, ob mit der Krisenreaktion die angestrebten Ziele erreicht wurden.“
Monat: Juni 2024
Wird das EU-Verbrenner-Verbot wieder gekippt?
Eine Meldung aus Brüssel:
Jetzt werden die historischen Pläne der EU zur Eindämmung der globalen Erwärmung nach einer Wahl angegriffen, bei der Parteien auf der gesamten Rechten zulegten, während Europas Grüne einbrachen.
Die neu erstarkte Rechte verschwendete keine Zeit und feuerte ihren ersten Schuss auf das EU-Vorzeigepaket grüner Gesetze ab, Minuten nachdem sie am Sonntagabend den Sieg bei den Europawahlen verkündet hatte.
Im Fadenkreuz: Ein Verbot des Verkaufs von Autos mit Verbrennungsmotor bis 2035 – eine zentrale Säule des Plans des Green Deal, die Emissionen auf Europas Straßen zu reduzieren.
Es war das erste, was Manfred Weber, Vorsitzender der Mitte-Rechts-Partei der Europäischen Volkspartei (EVP), die bei der Wahl die meisten Sitze im Europäischen Parlament ergatterte, auf der Wahlparty versprach, in den kommenden Tagen auf die Abschaffung des Verbrennungsmotorverbots zu drängen.
Das Verbot, sagte er gegenüber POLITICO, sei ein “Fehler” gewesen und versprach, die Partei werde in den “kommenden Tagen” über eine Rücknahme diskutieren.
Das Versprechen machte die völlige Umkehrung deutlich, die seit der letzten EU-Wahl im Jahr 2019 stattgefunden hat, bei der alle Staats- und Regierungschefs mit Ausnahme der extremen Rechten um grüne Glaubwürdigkeit konkurrierten, während Klimaaktivisten auf die Straße gingen.
Der großen Transformation fehlt das Geld
Der Pleitegeier kreist über der „großen Transformation“, dem totalen Umbau unserer Energieversorgung und der Wirtschaft mit dem Ziel der Klimaneutralität.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) machte der Bundesregierung einen Strich durch ihre maßlosen Pläne. Das BVerfG hatte am 15. November 2023 geurteilt, dass das Gesetz über den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Damit hat sich Karlsruhe erstmals umfassend zu den Ausnahmen von der Schuldenbremse und zum Umgang mit Sondervermögen geäußert. Es hat die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von notlagenbedingten Krediten erstmals ausführlich rechtlich geklärt. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF), wo die Voraussetzungen für das Sondervermögen nicht gegeben sind [1]. Sondervermögen sind keine Vermögen, sondern ein Vernebelungsbegriff für die Schuldenaufnahme neben dem Bundesetat.
Starke Kostensteigerung bei Offshore-Windparks
Das Beratungsunternehmen PwC kommt in ihrer Analyse zu dem Ergebnis, dass es keinen finanziellen Anreiz mehr für den Bau von Offshore-Windenergie in Dänemark gibt [1]. Die ehrgeizigen Offshore-Windpläne der dänischen Regierung sind aufgrund starker Preissteigerungen und steigender Finanzierungskosten vom wirtschaftlichen Scheitern bedroht. Materialpreise, Zinssätze und Strompreisunsicherheit haben die Projekte unrentabel gemacht. Die Investitionskosten sind in nur zwei Jahren um 30 % von 2.500 $/kW im Jahr 2021 auf 3.240 $/kW im Jahr 2023 gestiegen.
Anstieg der Natur- und Klimakatastrophen ist wissenschaftlich nicht belegt
Eine neue wissenschaftliche Studie bestätigt, was GWPF-Berichte und -Stellungnahmen seit einiger Zeit betonen: Natur- und Klimakatastrophen sind im 21. Jahrhundert eher zurückgegangen als zugenommen [1].
Seit Jahren veröffentlichen internationale Organisationen wie das UN-Büro für Katastrophenvorsorge (UNDRR), die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und das Internationale Rote Kreuz (IFRC) Berichte, in denen behauptet wird, dass klimabedingte Katastrophen derzeit eskalieren (Wetter, Klimakatastrophen verfünffachen sich in 50 Jahren, sagt UN-Bericht).
Kabinett hebt CO2-Speicher-Verbot auf
Das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, bis 2045 „Klimaneutralität“ zu erreichen*), lässt Verbotenes plötzlich wieder möglich erscheinen. Ohne einen deutlichen Ausbau der CO₂-Speicher bleibt ein klimaneutrales Europa außer Reichweite.
Noch in 2021 wurde der von der FDP-Fraktion gestellte Antrag, die CO2-Speicherung als Voraussetzung für Klimaneutralität zu ermöglichen, von allen Parteien im Ausschuss für Wirtschaft und Energie abgelehnt [1]. Dabei hatte die Bundesregierung selbst in einem Evaluierungsbericht die Anwendung des CO2-Speicherungsgesetzes sowie „die vielfältigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Fortschritte zur CCS-Prozesskette summarisch dargestellt und herausragende Projekte exemplarisch erläutert“ [2].
Nunmehr billigte die Bundesregierung am 29. Mai 2024 den Gesetzentwurf zur unterirdischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid (CO2-Speichergesetz), wodurch das Verbot aufgehoben wird. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Geplant ist die Speicherung im Untergrund der Nordsee.
Biodiesel als Strategie gegen chinesische E-Auto-Schwemme
Nach langen kontroversem Ringen beschloss die EU-Kommission im Sommer 2023 ein von Klimaaktivisten vehement gefordertes Verbot von Neufahrzeugen mit Verbrennermotor ab 2035. Einzige Ausnahme: Neue Verbrennermotoren ausschließlich mit synthetischen, klimaneutralen Kraftstoffen sollen noch erlaubt sein.
Bislang war das eher eine theoretische Möglichkeit, denn es gab diese Treibstoffe nicht in ausreichender Menge. Doch nun scheint sich eine Lösung anzubahnen: Der als „Biodiesel“ vermarktete Treibstoff HVO100 aus verbrauchtem Pflanzenfett ist ein Dieselersatz, der nach Ansicht von Automobilverbänden praktisch in allen auf dem Markt verfügbaren Dieselmotoren verwendet werden kann. Der Biodiesel sei sogar noch sauberer als herkömmlicher Diesel. Weniger Stickoxide und Feinstaub würden ausgestoßen. Und klimaneutral ist er ohnehin.