Stärkerer Infraschall durch moderne große Windräder

Nach aktuellen Erkenntnissen aus Schweden erzeugen moderne, größere Windenergieanlagen höhere Infraschall-Leistungen. Dazu unten Näheres, zunächst zur Frage, wie der Infraschall in Deutschland derzeit berücksichtigt wird.

Jeder Durchgang eines Rotorblatts erzeugt einen Druckimpuls. Das Blatt passiert den Turm, dabei verdichtet sich die Luft und erzeugt knallende Geräusche in verschiedenen Frequenzbereichen. Infraschall von Windrädern ist also kein gleichmäßiges Rauschen.

Dazu erklärt das Umweltbundesamt (UBA), nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt es keine belastbaren Nachweise, dass der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall bei Einhaltung der geltenden immissionsschutzrechtlichen Anforderungen gesundheitliche Schäden verursacht. Gleichzeitig werde die Forschung zu möglichen Langzeiteffekten fortgeführt.

Das ist beim derzeitigen Ausbaustand von fast 30.000 Onshore-Windrädern die Anwendung des Versuch-Irrtum-Prinzips zu Lasten der betroffenen Bevölkerung. Das  Prinzip plant Fehlschläge fest ein.

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Windenergie: Stagnierende Energieausbeute trotz steigender installierter Leistung

Der Ausbau der Windenergieanlagen soll unter der Voraussetzung eines angepassten Netzausbaues beibehalte werden. Zu häufig werde Windstrom erzeugt, der infolge mangelnder Netzkapazität nicht abgenommen werden könne. Doch die folgende Grafik von Rolf Schuster sollte den Befürwortern des Windenergieausbaus zu denken geben.

In der Grafik werden die installierte Onshore-Windleistung und der Windleistungsbeitrag jeweils für die Tage 1. – 21. Mai 2015 und 1. – 9. Mai 2026 gegenübergestellt. In den rund 11 Jahren wurde Windenergieleistung von 39,44 GW auf 69,25 GW ausgebaut, der Windleistungsbeitrag aber stagniert grosso modo in der betrachteten Zeitspanne. Für einige Leistungsspitzen und -täler wurde der jeweilige Leistungsbeitrag angegeben, zum Beispiel 17,514 GW am 2. Mai 2026. In den 11 Jahren schritt auch das Netzausbau (zwar noch ungenügend) voran, ohne dass sich dies in der Grafik abzeichnet.

Planungen von Windenergieanlagen bekamen rechtlichen Schuss vor den Bug

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW wirft Pläne für Windenergieanlagen über den Haufen, wenn diese auf Grundlage des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW begründet werden. Das OVG Münster hat mit Urteil vom 21. März 2004 [1] [AZ.: 11 D 133/20.NE] den überwiegenden Teil der Festlegungen des 1. Änderungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan für unwirksam erklärt. Das Urteil ist rechtskräftig und damit allgemein verbindlich. Anlass war der Normenkontrollantrag des BUND.

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Dem Wald geht’s schlecht – nur anders

„Dem deutschen Wald geht es schlecht. Sehr schlecht. Heute wissen wir, der Wald ist in Gefahr.“ Mit diesem Urteil begann ein langer Artikel in der FAZ vom 13.1.2023. Das Waldsterben ist also immer noch da. Es war in der Zeit zwischen 1990 und 2000 ein großes Thema- übrigens nur in diesem Lande –  und die damit verbundene Prophezeiung eines Göttinger Professors.   Er verkündete 1979, dass die ersten Wälder schon in fünf Jahren sterben würden; sie seien nicht mehr zu retten. In Frankreich prägte man dafür die Worte „le angst“ und „le waldsterben“ als Schlüsselbegriffe für deutsche Befindlichkeiten.

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