Taxonomie: Die EU gefährdet ihre eigenen Ziele durch “grüne” Dominanz

Sicherlich werde ich mit dem folgenden Beitrag einen mit der Thematik nicht vertrauten Leser mehr Kopfzerbrechen bereiten als Aufklärung vermitteln . Nach meinem Eindruck, wurde das EU-Vorhaben in Wortlaut und Komplexität so angelegt, dass es selbst für viele Politiker unter der Wahrnehmungsschwelle rangiert und mithin die späteren Konsequenzen zunächst unbewusst bleiben, und so das Gesetz über die Bühne zu bringen.

Das Taxonomie-Ziel der EU ist gleichsam Hängen im Schacht, somit unausgewogen risikoreich und mit erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen.

Sollte die Kernenergie von der Technical Experts Group (TEG) der EU nicht als förderungswürdig im Sinne der Taxonomie eingestuft werden, stellt sich die bereits von Samuel Furfari aufgeworfene Frage nach der Verletzung des Lissabon-Vertrages und der EU-Charta. Im Moment sieht es so aus, dass der EU-Green Deal die Kernkraft nicht begünstigt. Diese Entwicklung hatte kürzlich der französische Staatpräsident Emmanuel Macron in seiner Rede im Stahlwerk der Framatome in Le Creusot zum Anlass genommen, auf die Unerlässlichkeit der Kernenergie zur Erreichung der ökologischen Ziele hinzuweisen.

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Polnische Gruppe demonstriert für Weiterbetrieb deutscher Kernkraftwerke

Verrückte Welt. Aktivisten aus Polen demonstrieren für den Erhalt der Kernenergie – in Deutschland. Ihre Organisation Fota4Climate sieht mit jedem Kernkraftwerk, das vom Netz geht, die Klimakatastrophe einen Schritt näher rücken. Die Welt berichtete bereits im Januar 2020 hierrüber [1]. Vor wenigen Tagen, am 18.12.2020, übergab diese Organisation der deutschen Botschaft in Warschau ein Protestschreiben, in dem sie nach Meldung von World Nuclear News [2] forderte, den Ausstieg rückgängig zu machen.

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Die Bedeutung der Kernenergie für Frankreich

Noch ist im EU-Taxonomie-Verfahren nicht entschieden, ob auch die Kernenergie im Sinne des Taxonomie-Verfahrens zu den förderungswürdigen Techniken gehört. Im europäischen Parlament gibt es starke Strömungen, die eine Förderung zu unterbinden versuchen.

Anlässlich des Besuches am 8.12.2020 im Stahlwerk der Framatome in Le Creusot machte der französischen Staatspräsident Emmanuel Macron unmissverständlich deutlich,

  • dass die Energie und ökologische Zukunft,
  • dass die wirtschaftliche und industrielle Zukunft,
  • dass generell die strategische Zukunft

Frankreichs von der Kernenergie abhängt [1]. Macron’s Rede vor der Belegschaft, vor Ministern, vor Parlamentariern, vor regionalen Offiziellen, vor Generälen und vor Repräsentanten der CEA und der EDF kommt Signalwirkung in Richtung der EU-Kommission zu.

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Ernste Sorgen um die Strom-Versorgungssicherheit in der Schweiz

Die Stromversorgungsicherheit wird ein zunehmend brisanteres Thema. Nicht nur bei uns, auch in der Schweiz. Im Geleitwort zum Buch von Hansruedi Völkle „Kernenergie“ äußert sich Eduard Kiener, der ehemalige Direktor des Schweizer Bundesamtes für Energie [1] besorgt über die Entwicklung der Stromversorgung in der Schweiz, eine Sorge, deren Anlass auch von unseren Regierenden für unser Land sehr ernst genommen werden muss:

„In der Schweiz soll der nuklear erzeugte Strom durch solchen aus erneuerbaren Quellenersetzt werden. Da auch in der Schweiz die Wasserkraft nurmehr unbedeutend ausgebaut werden kann, wenn überhaupt, ruhen die Hoffnung auf den sogenannten erneuerbaren Energien Fotovoltaik, Wind, Biomasse und Geothermie. Es bestätigt sich immer deutlicher, dass ihre Entwicklung bei Weitem nicht genügt, um die Kernenergie fristgerecht zu ersetzen.

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Wahrheitswidrige Behauptung im WDR 5

In der Sendung des WDR 5 am 02.12. 2020 (6:45 Uhr) wurde die Behauptung aufgestellt, dass die Stromerzeugung aus den regenerativen Quellen Sonne und Wind bereits heute die kostengünstigste Art der Stromerzeugung sei.

Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt widersprach dieser Behauptung in der folgenden E-Mail an den Sender:

Dass dem in Wahrheit für bedarfsgerecht verfügbaren
 Strom nicht so ist, zeigt schon
 die Tatsache, dass wir in
 Deutschland im europäischen
 Vergleich die höchsten
 Strompreise haben. Es ist
 schlicht und einfach unlauter,
 da unwahr, oder klarer ausgedrückt gelogen, im öffentlich
rechtlich verfassten Rundfunk
 dies immer wieder zu behaupten und so die Mehrheit der
 fachlich weniger sachkundigen Hörerrinnen und Hörer
 Ihrer Sendungen in dieser wichtigen Frage der Stromkosten in die Irre zu führen (siehe Abb. 1). Sie dürfen sich als Verantwortliche im WDR daher nicht wundern, wenn sie von politisch extremer rechter oder linker Seite als „Lügenpresse“ bezeichnet werden.

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Japan hält an Kernenergie fest

Im März 2021 liegt die tragische Katastrophe im Kernkraftwerk von Fukushima infolge einer verheerenden Flutwelle zehn Jahre zurück. Für Deutschland war diese Katastrophe eine Zäsur der Kernenergienutzung. Nicht so in Japan. Dort wurden zwar aus Sicherheitsgründen bis 2014 sämtliche Kernkraftwerke vom Netz genommen, nach intensiver Sicherheitsprüfung wurden einige von ihnen aber wieder erneut „hochgefahren“. Im Jahr vor der Katastrophe trugen die japanischen Kernkraftwerke knapp 30% zur Stromerzeugung bei (Abbildung). Japan besitzt so gut wie kein Kohle-, Gas- und Ölvorkommen und ist daher auf Importe dieser Energieträger angewiesen.

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“Grüngefärbte” gerichtliche Entscheidung?

Die Ausfuhrgenehmigung von in Deutschland gefertigten, unbestrahlten Brennelementen für ein Kernkraftwerk in Belgien wurde von einer im Grenzgebiet zu Belgien lebenden  Privatperson beklagt. Das belieferte Kernkraftwerk stelle altersbedingt ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Die Ausfuhr von Brennelementen ist eine seit Jahrzehnten etablierte Praxis. Die vom Hersteller daraufhin beantragte aufschiebende Wirkung der Klage wurde vom Gericht abgelehnt.

Tobias Leidinger behandelt im Journal atw 11/12 2020 ausführlich die Frage, ob ein fairer und funktionierender Außenhandel in Deutschland so noch eine Perspektive hat und kommt dabei zu folgendem Fazit:

“Die Entscheidung des VG Frankfurt vom 16. Oktober 2020 überrascht: Sie gelangt unter Verkennung grundlegender Vorgaben des Außenwirtschafts-, Atom-, Unions- und Völkerrechts zu einem nicht tragbaren Ergebnis. Die Vorgaben des Rahmengesetzes aus § 14 Außenwirtschaftsgesetz im Verhältnis zum Atomrecht werden nicht gesehen. Die entscheidungserhebliche Frage, ob ein Privatkläger überhaupt die Rechtsmacht hat, Ausfuhrgenehmigungen nach § 3 Abs.3 Atomgesetz zu “vereiteln”, wurde prozessual unzulässig offengelassen. Die anschließend angestellte Abwägung der “gegenläufigen Interessen”, die im Ergebnis zum Nachteil des Herstellers ausfallen soll, fußt durchweg auf kaum vertretbaren Rechtsauffassungen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung baldmöglichst korrigiert wird: Zur Rehabilitation der dadurch in Frage gestellten Rechtsgrundsätze und im Interesse eines auch zukünftig fairen, funktionierenden Außenhandels in Deutschland.”