Während das Wachstum der Solarenergie nahezu ungebremst ist, melden große Hersteller von Windkraftanlagen in ganz Europa massive Verluste und entlassen große Teile der Mitarbeiter. Wieso?
Monat: November 2022
Blackout: Bundesregierung missachtet Gesetze der Physik
Es häufen sich Meldungen in den Medien über die Gefahr eines längerfristigen totalen Stromausfalls (Blackout), über seine katastrophalen Folgen je nach Dauer des Ausfalls, über Ratschläge wie man sich in dieser Situation zu verhalten hat und welche Vorkehrungen sinnvollerweise jeder Bürger treffen sollte. Meldungen, wie sich Kommunen, Krankenhäuser, Unternehmen auf einen Blackout zu schützen versuchen. Meldungen, die viele Menschen in Deutschland verunsichern.
Klima – Extreme Hitze und Trockenheit gab es bereits oft und schlimmer
Ein kleine Klima-Reise in frühere Zeiten und Katastrophen (Teil 1) von Werner Eisenkopf, Runkel/D.
Sagen Ihnen die folgenden Jahreszahlen irgendwas? Nämlich 627, 800, 879, 1000, 1022, 1132, 1152, 1160, 1189, 1200, 1276, 1277, 1303, 1304, 1393, 1394, 1440, 1538, 1539, 1540, 1541, 1556, 1615, 1625, 1646, 1678, 1695, 1718, 1723, 1724, 1746, 1748, 1749, 1753, 1754, 1760, 1767, 1778, 1779, 1793, 1811, 1818, 1830, 1832, 1846,1859, 1860, 1869, 1870, 1874, 1884 usw. ..
Das sind lauter “trockene” Jahreszahlen, zu denen wohl den meisten Lesern kaum irgendwas Spezielles einfallen dürfte. Dabei sind aus all diesen genannten Jahren, extreme Hitze und extreme Trockenheiten überliefert, die darin wohl allesamt, das Jahr 2022 locker übertreffen. In den Jahren 1303 und 1304 etwa, trockneten Rhein, Seine und Loire derart aus, dass man “trockenen Fußes” diese Flüsse überqueren konnte. Man stelle sich sowas mal in der heutigen Zeit vor! Da würden die “Klimapolitiker” täglich 24 Stunden hysterisch “Umkehr und Busse” predigen. Dagegen haben wir heute (August 2022) ja wohl noch fast “moderate” Wassermengen, sogar im Rhein (siehe Bilder). Die größte bisher überlieferte Trockenheit in Mitteleuropa, war aber bereits im Jahre 1540.
Nehmt die Fakten der Stromerzeugung zur Kenntnis, bevor es zu spät ist
‘Wie sich die Bilder gleichen’. Nicht die Arie aus „Tosca“ ist gemeint, sondern das stets gleichartige Aussehen der monatlichen Leistungskurven der Stromerzeugung. So überzeugend sie auch – trotz des kurzzeitigen sogar hohen Beitrages der Windenergie- und Solaranlagen – die Unverzichtbarkeit der konventionellen Stromerzeugung dokumentieren, sie werden offenbar von den Politikern nicht wirklich zur Kenntnis genommen. Die inzwischen verhängnisvolle energiepolitische Ausrichtung jedenfalls bleibt unverändert.
Erneut greifen wir auf eine Ausführung von Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt zurück, die er in diesem Fall unter Bezug auf den Erfahrungsbericht von Ulrich Waas in Umlauf brachte:
Man hätte dem Bundesumweltausschuss nur die nachfolgenden Diagramme der Leistungen im vergangenen Oktober 2022 vorlegen sollen, damit würde auch jeder energietechnische Laie im Ausschuss zweifelsfrei erkennen, dass nur bei starkem Wind und nur bei wolkenlosem Himmel eine nennenswerte Lastdeckung erreicht wird. Nachts ist das ohne Sonnenstrom nie der Fall, da wir dann immerhin noch etwa 40 % der Tagespitzenleistung auch dann benötigen.
Energiekosten: Preisdeckel und Preisbremsen
Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über die Energiekostenmaßnahmen*):
Im Verhältnis zum Sommer 2021 sind die Großhandelspreise für Strom und Gas im Herbst dieses Jahres um ein Vielfaches angestiegen (zweitweise auf das 4,5–Fache). Dies belastet die privaten Haushalte und die Wirtschaft. Aktuell ist daher im Gespräch, Energiepreise staatlich zu begrenzen („Preisdeckel“) oder Energiekosten der Verbraucher durch verbrauchsorientierte Ausgleichszahlungen teilweise auszugleichen („Preisbremse“). Beide Begriffe werden teilweise synonym verwendet. Aus ökonomischer Sicht sind Preisdeckel und verbrauchsorientierte Ausgleichszahlungen indes unterschiedliche Mechanismen. Preisdeckel zielen darauf ab, die Marktpreise direkt zu beeinflussen. Ausgleichszahlungen versuchen hingegen, die erhöhten Kosten der Verbraucher (zum Teil) auszugleichen. Im Folgenden werden sie als Energiekostenmaßnahme (EM) zusammengefasst.
LNG-Anlieferung: Regierung springt über ihren ideologischen Schatten
In 2020 befanden sich für die Anlieferung durch Flüssiggastanker 36 Liquified-Natural-Gas (LNG)-Terminals an Europas Küste. Die Abbildung zeigt, welche europäischen Länder über Terminals verfügen. Aus Umweltschutzgründen einerseits und durch preiswerte Gaslieferungen aus Russland andererseits verzichtete Deutschland bislang auf Terminals an seiner Küste. Durch den Gaslieferstopp aus Russland hat sich die Gassituation zumal in Deutschland dramatisch geändert. Im Eiltempo werden jetzt an der deutschen Küste schwimmende LNG-Terminals geplant, gebaut und an das Gasnetz angeschlossen.
Anhörung im Bundestag: Wo Energie-Fachleute zu Statisten werden
Am 9.11.2022 fand im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG) statt.
In der Situationsbeschreibung heißt es:
„Die Bundesregierung und die Fraktion der CDU/CSU reagieren mit ihren
Gesetzentwürfen auf eine objektiv feststellbare Gefährdungslage der
Sicherheit des Elektrizitätsversorgungssystems im Winter 2022/23 und
darüber hinaus. Neben anderen Maßnahmen soll daher auch eine befristete
Verlängerung des Leistungsbetriebs der drei derzeit am Netz befindlichen
Kernkraftwerke Emsland, Neckarwestheim-2 und Isar-2 gesetzlich festgelegt
werden. Die Bundesregierung möchte diesen Betrieb bis spätestens 15.04.
2023 befristen und legt die Anlagen auf die Nutzung der vorhandenen
Brennelemente fest (Streckbetrieb über das Ende des natürlichen
Reaktorzyklus hinaus), der Entwurf der CDU/CSU sieht einen Weiterbetrieb
bis mindestens 31.12. 2024 vor, der in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag
mit den Betreibern geregelt wird und die Beschaffung frischen
Kernbrennstoffs voraussetzt.“
Einer der geladenen Experten war Ulrich Waas*). Seinen Bericht über die Anhörung brachte die Berliner Zeitung [1] am 13.11.2022:
Am Freitag, den 11. November, beschloss die Ampel nach monatelangem Kampf in der Koalition, den Atomausstieg auf den 15. April 2023 zu verschieben. Viele glauben oder wollen glauben, dass damit die Diskussion beendet sei. Aber kann eine Diskussion beendet sein, die noch gar nicht ehrlich geführt wurde?
Kernkraftwerk Isar 2 liefert 400 TWh Strom
Die Presseerklärung vom 11.11.2022 der Preussen Elektra, eine Tochter von E.ON, verdeutlicht den Irrsinn, auf die deutschen Kernkraftwerke zu verzichten:
Am Wochenende wird das Kernkraftwerk Isar 2 (KKI 2) einen weiteren Meilenstein in seiner Betriebsgeschichte erreichen: Das Kraftwerk wird am Abend des 11. November die Marke von 400 Milliarden Kilowattstunden (entsprechend 4oo Terawattstunden) erzeugten Stroms überschreiten. Damit ist das KKI 2 weltweit erst das zweite Kernkraftwerk, das diesen Rekord erreicht hat. Vor dem KKI 2 gelang dies der ebenfalls von PreussenElektra betriebenen Anlage Grohnde in Niedersachsen im Frühjahr 2021. In den knapp 34 Jahren seines Betriebs ersparte das KKI 2 der Umwelt 400 Millionen Tonnen CO2, die bei einer Verstromung durch Kohle- und Gaskraftwerke stattdessen entstanden wären.
Endlagerung in Deutschland nicht mehr in diesem Jahrhundert?
Weder verfüge ich über prophetische Gabe, noch liegt mir fern, mir auf die Schulter zu klopfen, aber die angekündigte Verschiebung der Standortauswahl für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle im angekündigten Ausmaß war vorauszusehen. Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahre 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13471) wurde dafür der „Grundstein“ gelegt.
Unsere Leser empfehle zuerst einen Blick auf den dazu verfassten Bericht zu werfen, bevor Sie die nachfolgende Information der Kerntechnischen Gesellschaft Fachinfo 28/2022 vom 15.11.2022 lesen.
Ende vergangener Woche hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angekündigt, dass sie über die erste zeitliche Abschätzung zum weiteren Verfahren der Standortauswahl mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in eine Diskussion eintreten möchte. Anfang dieser Woche hat BASE dazu Fragen grundsätzlicher Bedeutung aus seiner Sicht sowie Anhaltspunkte zur tatsächlichen zeitlichen Neueinschätzung öffentlich gemacht.
Lithium – Fluch und Segen
Grundprinzip der Batterie ist die unterschiedliche Tendenz verschiedener Elemente, Elektronen aufzunehmen bzw. abzugeben. In der Gesamtheit der existierenden Elemente gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Kombinationen, die die Verbindung dieser Elemente für die Konstruktion einer elektrochemischen Batterie mit einer ausreichenden Spannung ihrer Bestandteile ermöglichen. Man kann diese Anzahl nicht mehr vergrößern. Und diese Konstruktionsmöglichkeiten wurden von der Physikalischen Chemie in ihrer Forschung seit vielen Jahrzehnten untersucht. Grundlegend neue Erkenntnisse sind daher im Rahmen der Elektrofahrzeuge auch bei heute wieder hochlaufender Batterieforschung nicht zu erwarten.
Als ein „ideales“ Material für negative Elektroden elektrochemischer Zellen [1] hat sich Lithium erwiesen. Vorteile von Lithium-Batterien gegenüber anderen Primärzellen mit wässrigen Elektrolyten (beispielsweise Alkali-Mangan-Batterie oder Zink-Kohle-Batterie) sind eine höhere Energiedichte und spezifische Energie, die hohe Zellspannung, die sehr lange Lagerfähigkeit durch geringe Selbstentladung sowie der weite Temperaturbereich für Lagerung und Betrieb [1].