Monitorbericht 2014 zur Energiewende

vorgelegt von der Bundesnetzagentur
– Ein Extrakt –

Von Dr. Günter Keil

Die Bundesnetzagentur und das Kartellamt haben mit Datum 14.11.2014 den Monitoringbericht 2014 vorgelegt. Nicht jeder möchte den über 320 Seiten langen Bericht sorgfältig durchlesen, obwohl er das durchaus wert ist. Er enthält viele wichtige Informationen mit dem Vorteil, dass sie objektiv sind und auch keine weniger angenehmen Daten verschweigen, was in einem deutlichen Gegensatz zu Veröffentlichungen der Bundesministerien steht.

Hiermit wird ein Konzentrat interessanter Informationen aus dem Bericht vorgelegt und auch kommentiert, denn Bewertungen bietet die Schrift verständlicherweise nicht. Schließlich handelt es sich bei beiden Institutionen um Bundesbehörden, die ihre Regierung nicht kritisieren. Aber die Leser können ihre Schlußfolgerungen selbst ziehen.

Zitate aus dem Bericht und Kommentare („Komm.) sind hier klar getrennt. Für diejenigen, die den Monitoringbericht selbst näher prüfen möchten, sind insbesondere die sehr guten Abbildungen und Tabellen zu empfehlen, die im Text genannt werden. Auch werden die Seitenzahlen, unter denen man die zitierten Informationen in der Langfassung findet, explizit genannt.


1. Stromerzeugung                                                                                      [Seite 15]

2013, Veränderung gegen 2012
• Kohle:   Braunkohle:                    + 7,2 TWh = + 5,1 %
Steinkohle:                                           + 6,0 TWh = + 5,6%
• Erdgas:                                               – 8,3 TWh = – 12,4%
• Kernenergie:                                  – 2,1 TWh = – 2,2%
Komm.: „Gas sinkt kräftig ab; Kohle kommt. Vorbild Deutschland für den sog. Klimaschutz. “
• Erneuerbare:                              + 8,2 TWh = + 5,9%
Davon PV:                                        + 3,5 TWh = +13,3%
Gesamte installierte Leistung der EE-Anlagen: 78,4 GW (Ende 2012 71,7 GW)
Komm.: „Das ist fast so viel wie die gesamte konventionelle Leistung, die hier im Winter benötigt wird. Von dieser Leistung her betrachtet, haben wir jetzt ein doppelt vorhandenes Stromerzeugungssystem. Die Errichtungs- und Betriebskosten des zusätzlichen EE-Systems übertreffen jedoch die des bisherigen Systems bei weitem. Leider liefert das EE-System nur wenig Strom; schon gar nicht, wenn er gebraucht wird, und sein Beitrag zur Grundlast liegt nahe bei Null.“

Auszahlung an Vergütungen, Markt- und Flexibilitätsprämien: 19.637 Mio Euro       [Seite 16]

Das sind + 6,2% gegenüber 2012 bezüglich der betr. Strommenge
„         „       + 2,7%         „                  „           „             „    von den ÜNB ausgezahlten Fördersumme.

Strompreise für Haushaltskunden (HH-Kunden)                           [Seite 159]
bei einem Verbrauch von 3.500 kWh
Abb. 71 zeigt die Entwicklung seit 200
Abb. 76 stellt die „Aufteilung des Einzelhandels-Preisniveaus für Haushaltskunden für den Zeitpunkt 1.4.2014“ als Kreisdiagramm dar.
Also Energiebeschaffung, Netzkosten, Umlagen, Umsatzsteuer etc. [Seite 167]

Wichtige Aussagen:
1.) Der von den Lieferanten beeinflussbare Anteil am Preis ist  26,6%
2.) Umlagen, Steuern und Abgaben betragen in Summe über 51 % des durchschnittlichen Elektrizitätspreises für HH-Kunden

Tabelle 42 zeigt die Zusammensetzung des über alle Vertragskategorien                 [Seite 168]
mengengemittelten Preisniveaus vom 1.4.2014 für Haushaltskunden im Detail
Nettonetzentgelt:                             5,87 ct/kWh
Entgelt für Abrechnung:                0,34
„         „   Messung :                                0,09
„         „   Meßstellenbetrieb:           0,24
Energiebeschaffung, Vertrieb,
sonstige Kosten und Marge :      7,86
Konzessionsabgabe:                        1,60
Umlage nach EEG:                             6,24
„         nach KWKG:                               0,18
„       Offshore-Haftung:                    0,25
„     f.  abschaltbare Lasten:             0,01
Stromsteuer:                                         2,05
Umsatzsteuer:                                      4,71
Gesamt:                                                  29,53 ct/kW

Entwicklung des Preisbestandteils „Energiebeschaffung, Vertrieb,       [Seite 172]
sonstige Kosten und Marge“ für Haushaltskunden  s. Abb. 80

„Der Anteil des Gesamtpreises, der unternehmerischen Entscheidungen des Lieferanten zugänglich ist, ist erneut gesunken.
Erstmals seit 2008 ist der Preis wieder unter 8 ct/kWh gefallen und trägt dazu bei, die stetig steigenden staatlich determinierten Preisbestandteile zu kompensieren.“
Aus Abb. 80 geht für 2014 ein Wert von 7,86 ct/kWh hervor.
Dieser Anteil lag am 1.4.2013 noch bei 8,34.
Komm.: „Leider wird hier nicht die sehr nahe liegende Frage beantwortet, ob diese Senkung der Erzeugungskosten nicht die logische Folge der durch das EEG bewirkten Vertreibung der teuer produzierenden Erdgaskraftwerke aus der Stromerzeugung ist (s. Ziff.1, Anfang) und ihr Anteil durch Kohlestrom ersetzt wurde.
Damit wird außerdem das Pressemärchen von den gierigen Stromkonzernen, die nur an einer Steigerung ihrer Gewinne interessiert sind, offiziell widerlegt.“

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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Energiegewinnungssystemen

Bei allen Energiegewinnungs- und Sparsystemen ist der Energieaufwand zur Herstellung solcher Systeme als auch der Energieaufwand zum Betrieb der Systeme über die Lebenszeit in Relation zum Energieertrag zu setzen.
Hierzu ist es sinnvoll, jeweils eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen. Kosten in der selbigen entstehen immer durch Aktivitäten und Prozesse. Damit einhergehend werden auch immer Energien verbraucht. Deshalb kann die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung statt in Geldmenge auch in Energiemenge erfolgen. Dabei müssen die Subventionen nicht als Einnahmen verbucht werden, sondern als Kosten, da diese an anderer Stelle vorher Energien verbraucht haben. Selbst mit den Subventionen rechnet sich die Photovoltaik nicht; im Gegenteil: Es entstehen Verluste. Deshalb sind alle Arten von Subventionen Energieverschleuderungsmechanismen. Oft kommen dann die Argumente: Aber wir müssen doch im Sinne des tech. Fortschritts  …  Wie soll das denn ohne Anschubfinanzierung …  Wir brauchen Subventionen etc.. Das Problem ist, dass zwischen Subventionen und (Anschub)-finanzierung nicht unterschieden wird. Die Finanzierung eines Projekts wird durch die spätere Herstellung der Produkte aus und dem und durch das Projekt so zu kalkulieren sein, dass sowohl das eingesetzte Kapital als auch die Kapitalkosten über den Verkaufserlös als Refinanzierung erfolgt. Selbst geplante Verluste können somit im System verkraftet werden. Das Kapital (auch z.B.: „venture capital“ genannt) wird durch Investoren zur Verfügung gestellt, die nach Prüfung der Erfolgsaussichten des Projekts bereit sind, dieses Risiko einzugehen und damit persönlich zu haften.

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Energiewende: Der Katalog des Versagens

von Günter Keil

Wer bislang die zahlreichen kritischen Schilderungen und Bewertungen der verschiedenen Teilbereiche der deutschen Energiepolitik verfolgt hat, kommt vermutlich zu dem Schluss, dass es sich bei der fast endlosen Kette von Verstößen gegen die Wirtschaftlichkeit, die Funktionalität und den Nutzen der mit dem EEG erzwungenen Investitionen und Maßnahmen nicht mehr um eine Ansammlung von bedauerlichen Zufällen handeln kann. Dieses Bild wird noch durch die mehrfachen Versuche getrübt, sogar die Gesetze der Physik zu ignorieren und bei dem durchgängig existierenden Problem der Unbezahlbarkeit vieler Maßnahmen selbst die 4 Grundrechenarten zu missachten.
Es handelt sich nicht um ein zufälliges, fast tragisches Versagen, sondern um ein systematisches Versagen der früheren und auch der jetzigen Regierung, wobei man die dafür maßgeblichen Gründe in einer grünen Ideologie, in einer Ausschaltung der Marktwirtschaft und einer Hinwendung zur Planwirtschaft und natürlich zu einem beträchtlichen Teil auch in der Unfähigkeit der verantwortlichen Politiker und ihrer ministerialen Zuarbeiter suchen und finden kann. Die folgende Zusammenstellung listet die meisten gravierenden Fehler auf. Vermutlich fallen den Lesern noch weitere ein.

1. Bereits bei der Konzeption der Energiewende geschah die größte Planungskatastrophe: Das „Vergessen“ der unverzichtbaren Stromspeicher für den Ausgleich der wetterabhängigen und daher stark schwankenden Leistung der als künftig wichtigste Stromerzeuger auserkorenen Wind- und Solaranlagen – und das fast zwei Jahre andauernde Ignorieren dieser Tatsache. Dann wurde es schließlich klar, dass es in den nächsten 30 Jahren niemals eine auch nur annähernd ausreichende und dazu noch bezahlbare Speichertechnik für Elektrizität in Deutschland geben kann. Für die einzig geeigneten Pumpspeicherkraftwerke, die in riesiger Anzahl benötigt werden, fehlt es in diesem Lande an einer ebensolchen Anzahl von hohen Gipfeln und Bergseen. Damit war die Energiewende von Vornherein zum Scheitern verurteilt und jeder dafür ausgegebene Euro vergeudet.

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Nachwachsende Rohstoffe, Erneuerbare Energien und ihr Beitrag zur Energiewende

von Dr. agr. Rainer Six und Dr.- Ing., Dr. rer. pol. Herbert Backhaus

Die den deutschen Stromverbrauchern regierungsamtlich verordnete Energiewende ist die Folge des weder technisch noch wirtschaftlich oder ökologisch (Klimaschutz) begründeten Ausstiegs aus der Kernenergie. Um den deutschen Stromverbrauch zu- künftig decken zu können, sollen vermehrt alternative Energieträger eingesetzt werden. Im Wesentlichen sind dies Wind und Sonne, aber auch nachwachsende Energie-Rohstoffe, die sogenannte Biomasse. Der so alternativ produzierte Strom soll die kerntechnische und fossile Erzeugung ersetzen. Die Versorgungssicherheit jedoch ist aber aufgrund der wetter- und tageszeitabhängigen Verfügbarkeit von Wind- und Solarstrom nicht gegeben. Bei der Stromerzeugung mit Biomasse ist der hohe Flächenverbrauch und der hohe Energieaufwand bei seiner Anpflanzung, Ernte und Verarbeitung in Rechnung zu stellen. Biomasse hat gegenwärtig einen Anteil von ca. 7% am Bruttostromverbrauch in Deutschland. Für die fluktuierende Stromerzeugung aus Wind und Sonne stehen in Deutschland mehr als 60.000 MW an installierter Leistung zur Verfügung. (Dies würde einer Leistung von etwa 54 Kernkraftwerken entsprechen.) Dennoch leisten sie gemeinsam nur einen Beitrag von ca. 12% am Bruttostromverbrauch. Der wetterabhängig aber bedarfsunabhängig erzeugte Strom ist oft zu wenig, aber meist zu viel. Der Überschuß müsste also gespeichert werden, wofür – nach dem derzeitigen Stand der technischen Entwicklung – nur Pumpspeicher-Kraftwerke zur Verfügung stehen oder muß bei Überschuß zu Dumpingpreisen, unentgeltlich oder sogar mit Negativpreisen an der Strombörse gehandelt werden. Die in Spitzen erzeugten Strommengen, die im eigenen Land auch bei Volllast nicht genutzt werden können, werden als “Exportschlager“ gepriesen.

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CASTOR – Eine Erfolgsgeschichte

35 Jahre CASTOR-Behälter im Einsatz

Dipl.-Ing.Klaus Ridder, Siegburg

Im Zusammenhang mit der Nutzung der Kernenergie wird immer wieder vorgetragen, dass die Endlagerung ja nicht gesichert sei. Dort wo die Endlagerung stattfinden sollte, Gorleben, einem Heidedorf im hannoverschen Wendland, fanden alljährlich Demonstrationen gegen Transporte abgebrannter Brennelemente und hochaktiver Abfälle (sog. „CASTOR-Transporte“) statt. Der Sinn dieser Proteste ist eigentlich nicht verständlich, denn der Transport radioaktiver Stoffe ist sicher und weltweit hat es weder Todesfälle noch signifikante Schäden durch Strahlung beim Transport gegeben. Warum eigentlich Demonstrationen gegen die sicheren Transporte abgebrannter Brennelemente und hochaktiver Abfälle? Wie sicher ist der CASTOR? Des weiteren stellt sich die Frage, wie die Behälter sich beim Lagern verhalten.

Historie
Eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung war Thema der Nachkriegszeit. Nachdem zwei Atombomben den 2. Weltkrieg in Japan mit nicht vorstellbaren Zerstörungen beendeten, wurden die Weichen zur friedlichen Nutzung der Kernspaltung gestellt. Kernreaktoren zur Erzeugung von Strom wurden in Betrieb genommen. Während die Brennstäbe bei der Anlieferung zu einem Reaktor nahezu problemlos befördert werden können, sind die Abfälle nach der Kernspaltung durchaus problematisch. Sie stellen ein hohes Gefahrenpotential dar. Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) wurde bereits in den 50er Jahren tätig und verabschiedete 1961 erstmals Empfehlungen für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe. Ihre Philosophie war es, dass man grundsätzlich für die Beförderung radioaktiver Stoffe unfallsichere Behälter verwenden muss – andernfalls ist der radioaktive Inhalt eines Versandstücks zu begrenzen. Die „unfallsicheren“ Behälter bekamen die Bezeichnung Typ B, die anderen, mit begrenztem radioaktiven Inhalt, die Bezeichnung Typ A.
Die abgebrannten Brennelemente aus Kernkraftwerken, die in den 60er und 70er Jahren massenhaft entstanden, mussten aufgrund ihres hohen radioaktiven Inventars in Typ B- Behälter befördert werden.

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