Endlagerplanung: Ein endloser Akt politischen Unwillens

Die Endlagerplanung in Deutschland droht aus politischen Gründen zu einer nie enden wollenden Geschichte zu verkommen. Und manchen ist dieser Zustand willkommen, denn die fehlende Endlagerung ist ein immer wieder genutztes Argument gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie. Im übertragenen Sinn wird von der fehlenden Landebahn gesprochen.

Der Vorwurf gipfelt im rot-grünen Koalitionsvertrag von 1998 in der Aussage:

„Die Koalitionsparteien sind sich einig, dass das bisherige Entsorgungskonzept für radioaktive Abfälle gescheitert ist und keine sachliche Grundlage mehr hat.“

Bisher haben noch alle für die Endlagerung verantwortlichen Politiker trotz vollmundiger Aussagen das Thema als politisch „heißes Eisen“ behandelt.

UNGLAUBLICH: 35 Jahre nach Auswahl und Erforschung zweier Endlagerstandorte – Gorleben und Konrad – legte die Bundesregierung den Entwurf eines Standortauswahlgesetzes vor, unter anderem mit der Absicht, weitere Standorte erkunden zu lassen.

 

Dagegen heißt es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom 26.10.2009 unter Nukleare Entsorgung:

„Eine verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie bedingt auch die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wir werden deshalb das Moratorium zur Erkundung des Salzstockes Gorleben unverzüglich aufheben, um ergebnisoffen die Erkundungsarbeiten fortzusetzen. Wir wollen, dass eine International Peer Review Group begleitend prüft, ob Gorleben den neuesten internationalen Standards genügt. Der gesamte Prozess wird öffentlich und transparent gestaltet.“

Doch die nachstehende Bestandsaufnahme belegt den Widerspruch zwischen politischen Absichten und politischem Handeln. An ihrem Ende stehen nur Fragezeichen und mit ihnen der Verdacht gewollter Verzögerungen.

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