Umschlagverbot von Kernbrennstoffen in Bremer Häfen verfassungswidrig

Der Transport gefährlicher Güter, dazu gehören auch radioaktive Stoffe wie abgebrannte Brennelemente, bestimmte Uranerze, Radiopharmaka oder auch Geräte zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung, ist durch internationale Übereinkommen seit Jahrzehnten geregelt. Zur Beförderung zählt auch das Be- und Entladen sowie der Aufenthalt beim Umschlag von einem Verkehrsträger auf den anderen. Offensichtlich sehen das „Andersdenkende“ anders, sie versuchen durch gerichtliche Entscheidungen, den Umschlag, hier im Land-/Seeverkehr, zu unterbinden, indem sie Seehäfen für den Umschlag entwidmen wollen. Doch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) machte hier nicht mit.

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Castortransport von Sellafield nach Biblis

Unter den jährlich Millionen Transporten auf deutschen Straßen und Schienen erlangt der Transport eines Castorbehälters stets erneut herausragende mediale Aufmerksamkeit. Auch jetzt wieder beim Transport von sechs Castorbehälter von Sellafield in Nordengland nach Biblis, dem Standort stillgelegter Kernkraftwerke in Hessen.

Am 02.11.2020 erreichte die „Pacific Grebe“, ein englisches Spezialschiff für den Transport radioaktiver Materialien, planmäßig den norddeutschen Hafen Nordenham. Dort wurden die 6 Behälter vom Typ CASTOR® HAW28M mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Sellafield für den Weitertransport ins bundeseigene Zwischenlager in Biblis vom Schiff auf Eisenbahnwaggons umgeladen. Die Behälter haben inzwischen auf dem Schienenweg Biblis erreicht.

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Hohes Sicherheitsniveau bei der Beförderung radioaktiver Stoffe

Mit ‚schöner’ Regelmäßigkeit werden parlamentarische Anfragen zu Beförderungen/Transporten radioaktiver Stoffe eingebracht (z.B. [1]) oder gar Forderungen zu deren Vermeidung [2] gestellt. Die Anfragen sollen zwar „für Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgen“, die dahinter stehende Absicht ist unverkennbar, das Risiko der Kerntechnik auf allen Ebenen zu überzeichnen und bewusst zu halten.

Die Beförderungen radioaktiver Stoffe sind, wie am Ende dieses Beitrags belegt wird, denkbar ungeeignet, etwaige hiermit verbundene Risiken der Kerntechnik zu beweisen. Speziell die mit dem Betrieb von Kernkraftwerken erforderlichen Beförderungen von radioaktiven Stoffen (Kernmaterial, frische und abgebrannte Brennelemente, radioaktive Abfälle) haben sich in der Vergangenheit als sicher und zuverlässig erwiesen. Auch sollte bekannt sein, dass von den Versandstücken keine radiologischen Belastungen zumal für die Bevölkerung an den Transportstrecken ausgehen.

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CASTOR – Eine Erfolgsgeschichte

35 Jahre CASTOR-Behälter im Einsatz

Dipl.-Ing.Klaus Ridder, Siegburg

Im Zusammenhang mit der Nutzung der Kernenergie wird immer wieder vorgetragen, dass die Endlagerung ja nicht gesichert sei. Dort wo die Endlagerung stattfinden sollte, Gorleben, einem Heidedorf im hannoverschen Wendland, fanden alljährlich Demonstrationen gegen Transporte abgebrannter Brennelemente und hochaktiver Abfälle (sog. „CASTOR-Transporte“) statt. Der Sinn dieser Proteste ist eigentlich nicht verständlich, denn der Transport radioaktiver Stoffe ist sicher und weltweit hat es weder Todesfälle noch signifikante Schäden durch Strahlung beim Transport gegeben. Warum eigentlich Demonstrationen gegen die sicheren Transporte abgebrannter Brennelemente und hochaktiver Abfälle? Wie sicher ist der CASTOR? Des weiteren stellt sich die Frage, wie die Behälter sich beim Lagern verhalten.

Historie
Eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung war Thema der Nachkriegszeit. Nachdem zwei Atombomben den 2. Weltkrieg in Japan mit nicht vorstellbaren Zerstörungen beendeten, wurden die Weichen zur friedlichen Nutzung der Kernspaltung gestellt. Kernreaktoren zur Erzeugung von Strom wurden in Betrieb genommen. Während die Brennstäbe bei der Anlieferung zu einem Reaktor nahezu problemlos befördert werden können, sind die Abfälle nach der Kernspaltung durchaus problematisch. Sie stellen ein hohes Gefahrenpotential dar. Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) wurde bereits in den 50er Jahren tätig und verabschiedete 1961 erstmals Empfehlungen für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe. Ihre Philosophie war es, dass man grundsätzlich für die Beförderung radioaktiver Stoffe unfallsichere Behälter verwenden muss – andernfalls ist der radioaktive Inhalt eines Versandstücks zu begrenzen. Die „unfallsicheren“ Behälter bekamen die Bezeichnung Typ B, die anderen, mit begrenztem radioaktiven Inhalt, die Bezeichnung Typ A.
Die abgebrannten Brennelemente aus Kernkraftwerken, die in den 60er und 70er Jahren massenhaft entstanden, mussten aufgrund ihres hohen radioaktiven Inventars in Typ B- Behälter befördert werden.

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