Fortsetzung des deutschen Endlager – Trauerspiels

„Selbst bei einem idealen Projektablauf muss damit gerechnet werden, dass das Suchverfahren erst im Jahr 2074 abgeschlossen werden kann“, heißt es in einem Untersuchungsbericht des Öko-Instituts zum Stand der Endlagersuche, der im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) abrufbar ist [1]. Wohlgemerkt: Das Suchverfahren, danach erst beginnen die zeitintensiven entscheidenden Prüf-, Eignungs- und Genehmigungsverfahren, die Klageverfahren nicht zu vergessen.

Die Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlverfahren) wird in Deutschland durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) vom 5. Mai 2017 geregelt. Die Suche nach diesem Endlager wird sich einer Regierungsstudie zufolge ohne Planungsänderungen um Jahrzehnte verzögern [1]. Das StandAG hatte für die Standortauswahl 2031 vorgegeben. Ab 2050 sollte das Endlager nach abgeschlossener Prüfung betriebsbereit zur Verfügung stehen. Eigentlich!

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Endlagerung in Deutschland nicht mehr in diesem Jahrhundert?

Weder verfüge ich über prophetische Gabe, noch liegt mir fern, mir auf die Schulter zu klopfen, aber die angekündigte Verschiebung der Standortauswahl für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle im angekündigten Ausmaß war vorauszusehen. Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahre 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13471) wurde dafür der „Grundstein“ gelegt.

Unsere Leser empfehle zuerst einen Blick auf den dazu verfassten Bericht zu werfen, bevor Sie die nachfolgende Information der Kerntechnischen Gesellschaft Fachinfo 28/2022 vom 15.11.2022 lesen.

Ende vergangener Woche hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angekündigt, dass sie über die erste zeitliche Abschätzung zum weiteren Verfahren der Standortauswahl mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in eine Diskussion eintreten möchte. Anfang dieser Woche hat BASE dazu Fragen grundsätzlicher Bedeutung aus seiner Sicht sowie Anhaltspunkte zur tatsächlichen zeitlichen Neueinschätzung öffentlich gemacht.

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Bei Endlagern für radioaktive Abfälle nichts Neues

Oder: Suchen, um nicht zu finden (FAZ 2008)

Dass die Endlagerung auch von hochradioaktiven Abfällen bei vorurteilsfreier und zielgerichteter Vorgehensweise verantwortungsvoll möglich ist, belegen die Endlagerprojekte in Finnland und Schweden. Deutschland tut sich bereits schwer mit der Endlagerung schwachradioaktiver Abfälle. Abfälle, die in einigen Staaten wie zum Beispiel Frankreich oberirdisch endgelagert werden. In Deutschland sollen sie dagegen in tiefen geologischen Formationen verbracht werden, stapeln sich seit Jahrzehnten aber in Lagerhallen, weil die für die Endlagerung verantwortliche Bundesregierung nicht in der Lage ist, ein Endlager bereit zu stellen, allen politischen Vorsätzen zum Trotz. Die Endlagerungspolitik war wiederholt unser Thema, unter anderem hier, hier, hier und hier.

Unser Gastautor Dr. Dipl. Phys. Hermann Hinsch, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Schachtanlage Asse*) im Bereich der Erforschung zur Endlagerung radioaktiver Abfälle tätig, nahm einen kürzlich in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erschienen Artikel zum Anlass für den nachstehenden Beitrag:

“Das Hauptargument gegen Kernenergie war immer die angeblich ungelöste Endlagerfrage. Nun sorgen vor allem die „Grünen“ dafür, dass das Thema wieder groß in die Medien kommt. Es hieß bei den Kernenergiegegnern immer, sich mit der Frage der Endlagerung zu befassen hat erst dann Sinn, wenn alle Kernkraftwerke abgeschaltet sind und damit kein neuer Abfall dazu kommt. Dieser Zeitpunkt ist nun in Deutschland gekommen und wird gefeiert.

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