Die Denkfabrik R21 [1] hat in ihrer Veröffentlichung vom 24.01.2025 die Forderung erhoben, die deutsche und europäische Klimapolitik umzusteuern: „Subventionen für den Ausbau erneuerbarer Energien und keineswegs CO2-freier Technologien wie E-Autos sollten so schnell wie rechtlich möglich eingestellt und dafür der Emissionshandel als alleiniges Instrument des Klimaschutzes eingerichtet werden. Wir brauchen zudem eine vorbehaltlose Diskussion über unser Energiesystem, die auch das Potenzial der Kernenergie zur Erzeugung CO2-freien Stroms anerkennt. Nur durch einen mutigen Befreiungsschlag kann ein weiterer Niedergang der deutschen Wirtschaft gestoppt und der Wohlstand des Landes gesichert werden. Die EU würde durch einen solche Politikwechsel zu einem globalen Vorreiter einer rationalen Klimapolitik. Ein solcher wird bis heute in der geopolitischen Landschaft schmerzlich vermisst.“
Standortsuche
Zeitliche Perspektiven der Endlagersuche
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat sich mit der zeitlichen Perspektive der Endlagersuche in der Nr. 03/25 vom 03. Februar 2025 befasst. Verfasser ist Dr.-Ing. Wolfgang Schanderl, Fachbereich WD 5.
Wie wir bereits in mehreren Berichten auf dieser Webseite (hier, hier, hier) kritisch angemerkt haben, gelangt auch Schanderl zu der Erkenntnis, dass „eine vollständige Einlagerung der (hochradioaktiven) Abfälle erst Mitte des 22. Jahrhunderts zu erwarten ist.“ Und ich ergänze: wenn nicht die Endlagerstrategie der Bundesregierung komplett reformiert wird. Zeitaufwand für Klagen und Gerichtsverfahren wurden nicht berücksichtigt.
Endlagerung in Deutschland nicht mehr in diesem Jahrhundert?
Weder verfüge ich über prophetische Gabe, noch liegt mir fern, mir auf die Schulter zu klopfen, aber die angekündigte Verschiebung der Standortauswahl für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle im angekündigten Ausmaß war vorauszusehen. Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahre 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13471) wurde dafür der „Grundstein“ gelegt.
Unsere Leser empfehle zuerst einen Blick auf den dazu verfassten Bericht zu werfen, bevor Sie die nachfolgende Information der Kerntechnischen Gesellschaft Fachinfo 28/2022 vom 15.11.2022 lesen.
Ende vergangener Woche hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angekündigt, dass sie über die erste zeitliche Abschätzung zum weiteren Verfahren der Standortauswahl mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in eine Diskussion eintreten möchte. Anfang dieser Woche hat BASE dazu Fragen grundsätzlicher Bedeutung aus seiner Sicht sowie Anhaltspunkte zur tatsächlichen zeitlichen Neueinschätzung öffentlich gemacht.