Der Europäische Rechnungshof kam bei seiner Prüfung, ob der politische Rahmen und die Maßnahmen der EU zur Erhöhung der Gasversorgungssicherheit wirksam waren, zu der Erkenntnis, „dass im EU-Rahmen zwar die einzelnen Aspekte der Gasversorgungssicherheit – wenn auch nicht in gleicher Weise – berücksichtigt wurden, aber oft nicht nachgewiesen werden kann, ob mit der Krisenreaktion die angestrebten Ziele erreicht wurden.“