Die ursprüngliche Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) der Ampelregierung aus dem Jahr 2023 – umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ – wurde durch die neue Bundesregierung grundlegend überarbeitet. Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen.
Der Bundesrat hatte zuvor am 12. Juni 2026 trotz Kritik aus einigen Ländern den Gesetzentwurf ohne entscheidende Änderungen bestätigt.
Die Änderungen gegenüber dem GEG lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 % Erneu8erbare Energien beim Heizen entfallen, genauso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen.
- Es gilt jetzt eine freie Heizungswahl für alle Gebäudeeigentümer. Dabei kann aus unterschiedlichen Optionen gewählt werden: Wärmepumpen, Hybridmodelle und Biomasse-Pelletheizungen. Auch Gas- und Ölheizungen sind nun wieder zulässig.
- Die dafür eingesetzten Brennstoffe werden zeitlich gestuft klimafreundlicher, das heißt, die Beimischungsquote klimaneutraler Brennstoffe (Biomethan, H2) steigt schrittweise an: ab 2029 mind. 10 %, ab 2030 mind. 15 %, ab 2035 mind.30 % ab 2040 mind. 6o %. Sogenannte Biotreppe
- Die vorgesehene Evaluierung des GModG schafft zudem einen Mechanismus, mit dem nachgesteuert werden kann, falls die Marktdynamik hinter dem 20245-Ziel zurückbleibt.
- Im Jahr 2030 ist eine Evaluation des GModG mit Bezug zum Klimaschutz und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 vorgesehen.
- Die Bundesförderung für den Heizungstausch wird bis mindestens 2029 abgesichert.
- Größeres Gewicht für CO2-Bepreisung und Wirtschaftlichkeit statt unmittelbarer Verbote.
Weiterhin bleiben bestehen:
- Die kommunale Wärmeplanung bleibt Grundlage für langfristige Investitionen.
- Die europäischen Klimavorgaben für Gebäude gelten weiterhin. Deutschland muss sie unabhängig von deutschen Gesetzen erfüllen.
Sachliche Gesamtbewertung durch KI
Aus energie- und wirtschaftspolitischer Sicht hat das neue Gesetz einige Vorteile:
- geringere Eingriffe in die Technologieentscheidung,
- mehr Planungsspielraum für Eigentümer,
- größere Akzeptanz in der Bevölkerung,
- geringere Gefahr von Fehlinvestitionen durch vorschnelle Vorgaben.
Dem stehen aber ebenfalls reale Nachteile gegenüber:
- weniger Planungssicherheit für Hersteller klimafreundlicher Heiztechnik,
- möglicherweise langsamere Emissionsminderung im Gebäudesektor,
- stärkerer Erfolg abhängig von der Entwicklung der CO₂-Bepreisung und der Preise für klimaneutrale Brennstoffe.
Insgesamt verschiebt sich die Steuerungsphilosophie deutlich: Während das Ampel-Gesetz vor allem auf ordnungsrechtliche Vorgaben setzte (die 65-%-Regel), verfolgt die neue Regelung stärker einen marktwirtschaftlichen Ansatz mit Technologieoffenheit, Förderungen und langfristigen Preissignalen durch den CO₂-Ausstoß. Ob dieser Ansatz die Klimaziele ebenso zuverlässig erreicht, wird wesentlich davon abhängen, wie sich CO₂-Preise, Energiepreise und die Verfügbarkeit klimaneutraler Brennstoffe in den kommenden Jahren entwickeln.
Erhebliche Bedenken und Unsicherheiten
Hinsichtlich der erforderlichen Verfügbarkeit von Bioenergie kommen die meisten Energie- und Infrastrukturstudien zu dem Ergebnis:
- Biomethan wird verfügbar sein, aber nur in begrenzten Mengen.
- Grüner Wasserstoffwird langfristig wichtig, aber knapp und teuer
- Für denbreiten Einsatz in Millionen von Wohngebäuden reichen die absehbaren Mengen voraussichtlich nicht aus.
- Deshalb sehen viele Fachleute die Biotreppe eher alsErfüllungsoption für Sonderfälle und weniger als tragfähigen Standardpfad für den gesamten Gebäudebestand.
In der Konsequenz ist zu befürchten, dass es kein wettbewerbsfähiger Energiepreis erzielt wird, solange das Klimaziel oberstes Gebot bleibt, von dem wesentliche Staaten wie USA, Indien und China abgerückt sind.