Der großen Transformation fehlt das Geld

Der Pleitegeier kreist über der „großen Transformation“, dem totalen Umbau unserer Energieversorgung und der Wirtschaft mit dem Ziel der Klimaneutralität.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) machte der Bundesregierung einen Strich durch ihre maßlosen Pläne. Das BVerfG hatte am 15. November 2023 geurteilt, dass das Gesetz über den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Damit hat sich Karlsruhe erstmals umfassend zu den Ausnahmen von der Schuldenbremse und zum Umgang mit Sondervermögen geäußert. Es hat die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von notlagenbedingten Krediten erstmals ausführlich rechtlich geklärt. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF), wo die Voraussetzungen für das Sondervermögen nicht gegeben sind [1]. Sondervermögen sind keine Vermögen, sondern ein Vernebelungsbegriff für die Schuldenaufnahme neben dem Bundesetat.

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Net Zero ist einer angemessenen Prüfung zu unterziehen

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes aus 25.09.2019 verschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 % gegenüber 1990 sinken. Die Änderung war durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes [1] vom 29.04.2021 ausgelöst worden.

Der Beschluss und auch die Art und Weise der Gesetzesänderung haben erhebliche Kritik ausgelöst [2], [3], [4]. Über die gigantischen Kosten der angestrebten Klimaneutralität für Wirtschaft, Industrie, Verkehr und Haushalte wie auch den sozialen Verwerfungen erfährt man  von der Bundesregierung nichts und nur wenig in den Medien.

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