Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes aus 25.09.2019 verschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 % gegenüber 1990 sinken. Die Änderung war durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes [1] vom 29.04.2021 ausgelöst worden.
Der Beschluss und auch die Art und Weise der Gesetzesänderung haben erhebliche Kritik ausgelöst [2], [3], [4]. Über die gigantischen Kosten der angestrebten Klimaneutralität für Wirtschaft, Industrie, Verkehr und Haushalte wie auch den sozialen Verwerfungen erfährt man von der Bundesregierung nichts und nur wenig in den Medien.