Net Zero ist einer angemessenen Prüfung zu unterziehen

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes aus 25.09.2019 verschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 % gegenüber 1990 sinken. Die Änderung war durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes [1] vom 29.04.2021 ausgelöst worden.

Der Beschluss und auch die Art und Weise der Gesetzesänderung haben erhebliche Kritik ausgelöst [2], [3], [4]. Über die gigantischen Kosten der angestrebten Klimaneutralität für Wirtschaft, Industrie, Verkehr und Haushalte wie auch den sozialen Verwerfungen erfährt man  von der Bundesregierung nichts und nur wenig in den Medien.

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