Kabinett hebt CO2-Speicher-Verbot auf

Das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, bis 2045 „Klimaneutralität“ zu erreichen*), lässt Verbotenes plötzlich wieder möglich erscheinen. Ohne einen deutlichen Ausbau der CO-Speicher bleibt ein klimaneutrales Europa außer Reichweite.

 Noch in 2021 wurde der von der FDP-Fraktion gestellte Antrag, die CO2-Speicherung als Voraussetzung für Klimaneutralität zu ermöglichen, von allen Parteien im Ausschuss für Wirtschaft und Energie abgelehnt [1]. Dabei hatte die Bundesregierung selbst in einem Evaluierungsbericht die Anwendung des CO2-Speicherungsgesetzes sowie „die vielfältigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Fortschritte zur CCS-Prozesskette summarisch dargestellt und herausragende Projekte exemplarisch erläutert“ [2].

Nunmehr billigte die Bundesregierung am 29. Mai 2024 den Gesetzentwurf zur unterirdischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid (CO2-Speichergesetz), wodurch das Verbot aufgehoben wird. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Geplant ist die Speicherung im Untergrund der Nordsee.

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Die CO2-Abtrennung – Alternative oder Notlösung?

Und nun doch?

Die unterirdische Speicherung von CO2 im Meeresboden soll möglich werden. Jahrelang hat sich die Bundesregierung dagegen gewehrt. „Wir müssen das nutzen, was wir haben, und dazu gehört aus meiner Sicht CCS“, betonte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) am 26.2.2024 bei der Vorstellung der neuen Carbon-Management-Strategie des BMWK. Parallel dazu legte er einen Gesetzentwurf vor, mit dem das Kohlenstoffdioxid-Speichergesetz geändert werden soll.

Dieser politische Wandel ist bemerkenswert. Schritt für Schritt weichen die Grünen ihre alte ideologische Position auf und nähern sich der Realität. Sie befürchten die Überschreitung der Temperaturanomalie von 1,5 Grad Celsius, die seit der Pariser Klimakonferenz nicht überschritten werden sollte. Sie anerkennt zugleich die Notwendigkeit einer längerfristigen Nutzung fossiler Kraftwerke.

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„Mehr als zwei Billionen Kubikmeter: Hier kann Deutschland Gas fracken“

Unter diesem Titel greift Angelika Melcher in der WirtschaftsWoche vom 31. Oktober 2022 die unkonventionelle Fördermöglichkeit von Erdgas in Deutschland auf, Gas, das „vor der eigenen Haustür gefördert werden kann“ und das die Abhängigkeit von Lieferländern verringert. Rund die halbe Bundesrepublik heize mit Erdgas.

Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner habe, wie sie schreibt, erneut für einen schnellen Einstieg in die Erdgasförderung in Deutschland geworben. „Wir haben in Deutschland erhebliche Gasvorkommen, die gewonnen werden können, ohne das Trinkwasser zu gefährden“, sagte der Vorsitzende der FDP den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (30.10.2022). „Die Förderung ist auch unter ökologischen Voraussetzungen verantwortbar.“ Lindner forderte: „Wir müssen rasch an die Förderung herangehen“. Er sei zuversichtlich, dass Deutschland in wenigen Jahren einen relativ großen Bedarf aus heimischen Gasquellen decken könnte, sagte Lindner. „Es ist ratsam, das zu tun, wenn man sich die Entwicklung auf der Welt anschaut.“ Es sei nicht verantwortbar, aus ideologischen Gründen auf Fracking zu verzichten, fügte er hinzu.

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Müssen wir unsere Einstellung zum Fracking überdenken?

Deutschland verfügt über ein enormes Schiefergaspotenzial, das bei seiner Nutzung die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen bedeutend verringern würde und in der gegenwärtigen Situation mindest eine Teillösung der Energiekrise bringen würde. Dieses Schiefergas kann nur im Frackingverfahren gefördert werden, ein Verfahren, das in Deutschland per Gesetz verboten ist.

Cicero-Online brachte am 7. Juli 2022 unter dem obigen Titel den folgenden Beitrag von Nils Westerhaus:

Um sich aus der Abhängigkeit von russischen Energielieferungen zu befreien, könnte Deutschland auf eigene Erdgasvorkommen zurückgreifen, die sich vor allem unter Niedersachsen befinden. Diese müssten allerdings durch Fracking gewonnen werden – eine Technologie, die von Umweltschützern scharf abgelehnt wird. Mehrere Experten sind der Meinung, dass die Bedenken unbegründet sind.

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