Ausgediente Elektroautos stellen eine Herausforderung für die Entsorgung dar. Das Recycling der in den Fahrzeugen verbauten Antriebsbatterien ist sehr aufwendig.
Bei Unfällen beschädigte E-Fahrzeug-Akkus gelten als hochgefährlicher Sondermüll. Schon bei geringen Unfallschäden ist eine Verschrottung nicht ausgeschlossen. Zum Beispiel dann, wenn das Gehäuse der Antriebsbatterie nicht mehr intakt ist.
Bislang sind Entsorger nicht ausreichend auf deren Behandlung und Recycling spezialisiert. Auch die Autobranche kann noch keine Lösungen für das Problem anbieten.
Bei aller Uneinheitlichkeit haben alle E-Auto-Akkus eines gemeinsam: Lithium-Ionen-Batterien sind potenziell gefährlich. Aufgrund ihrer Inhaltsstoffe sind sie reaktionsfreudig, können in Brand geraten, wobei giftige Gase austreten. Selbst im entladenen Zustand stecken sie noch voller Energie. Jeder Transport eines E-Auto-Akkus fällt deshalb unter das Gefahrgutrecht und hat sich nach den gesetzlichen Regelungen des ADR zu richten. Bereits der Transport und das Recycling von unbeschädigten E-Fahrzeug-Akkus ist also mit Risiken verbunden. In den letzten beiden Jahren sind eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen in Kraft getreten (siehe Anhang), die bei der Entsorgung zu beachten sind.
Rückgewinnung
Batterien von Elektroautos stecken voller wertvoller Materialien. Ihre Rückgewinnung und Wiederverwertung im Rohstoffkreislauf ist essenziell – zumal das natürliche Vorkommen einiger dieser Stoffe begrenzt ist. Das betrifft vor allem die Aktivmaterialien der Elektroden wie Kobalt, Nickel und Lithium. Ein etwa 400 kg schwerer Lithium-Ionen-Batterien enthält durchschnittlich 100 kg Graphit, 32 kg Nickel, 11 kg Kobalt, 10 kg Mangan und 6 kg Lithium sowie einen flüssigen Elektrolyten. Hinzu kommen große Mengen an Kunststoff, Aluminium und Stahl von Gehäuse und Komponenten wie Kabeln, Platinen und Elektrodenfolien. Während letztere relativ leicht recycelt und in die entsprechenden Stoffströme zurückgeführt werden können, stellt die Rückgewinnung der übrigen Rohstoffe die Entsorgungsindustrie vor größere Herausforderungen.
Vor dem eigentlichen Recycling müssen die Akkus zunächst zerlegt werden, um an die Energiespeicher, die in Modulen angeordneten Batteriezellen, zu gelangen. Diese Demontage erfolgt weitestgehend manuell und dauert pro Batterie etwa eine Stunde. Geschuldet ist das der Tatsache, dass derzeit eine Vielzahl unterschiedlicher Batterietypen auf dem Markt ist. Deren Aufbau sowie die Mengen der enthaltenen Rohstoffe variieren je nach Hersteller und sind oft nicht transparent. Dies steht einer Vereinheitlichung und Automatisierung des Recyclingprozesses entgegen und macht das Verwerten von E-Fahrzeug-Akkus zeitaufwendig und teuer.
Damit einher geht die Frage nach der Wirtschaftlichkeit des Akku-Recyclings. Die Einnahmen durch den Verkauf der recycelten Stoffe wiegen nach bisherigen Kenntnissen die Kosten für Sammlung, Demontage und Recycling nicht auf.
Kosten
Die Kosten für die Entsorgung von E-Auto-Batterien hängen von mehreren Faktoren ab. Einer der Hauptfaktoren ist die Größe und der Typ der Batterie. Größere Batterien, wie sie in leistungsstarken Elektrofahrzeugen verwendet werden, erfordern aufgrund ihrer Komplexität und des höheren Materialaufwands oft einen aufwendigeren und damit teureren Recyclingprozess. Zudem spielt die Chemie der Batterie eine Rolle. Lithium-Ionen-Batterien, die in den meisten modernen Elektroautos verwendet werden, erfordern andere Recyclingmethoden als ältere Blei-Säure-Batterien, was sich ebenfalls auf die Kosten auswirkt. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die regionale Verfügbarkeit von Recyclinganlagen. In Regionen, in denen solche Anlagen rar sind, können die Transportkosten für die Batterien die Gesamtkosten der Entsorgung erhöhen.
Der General-Anzeiger schrieb dazu am 27. September 2024: „Da sich der Markt für die E-Auto-Verwertung derzeit noch im Aufbau befindet, kann es für den Halter schwierig sein, einen passenden Betrieb in der Nähe zu finden, wenn sie ihr Elektroauto entsorgen müssen. Auch können hohe Kosten auf sie zukommen. Branchenkenner gehen von ungefähr 1000 bis 5000 Euro für die Entsorgung aus, zusätzlich können noch Kosten für die Lagerzeit und den Transport dazukommen, ebenso für einen Gutachter.“
Anhang
In Deutschland gibt es mehrere gesetzliche Vorschriften, die die Entsorgung von Lithium-Batterien regeln. Hier sind die wichtigsten:
1. Batteriegesetz (BattG): Dieses Gesetz regelt die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, ein Rücknahmesystem einzurichten, um die Rückgabe und das Recycling von Altbatterien zu gewährleisten.
2. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Dieses Gesetz betrifft die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, die Lithium-Batterien enthalten. Es verpflichtet Hersteller, ihre Produkte so zu gestalten, dass sie am Ende ihrer Lebensdauer umweltgerecht entsorgt werden können.
3. Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Diese Verordnung legt fest, wie Abfälle, einschließlich Batterien, klassifiziert und entsorgt werden müssen. Lithium-Batterien müssen als gefährlicher Abfall behandelt werden, wenn sie nicht mehr verwendet werden können.
4. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Diese Verordnung regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen, zu denen auch die Chemikalien in Lithium-Batterien gehören. Bei der Entsorgung müssen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um Umweltschäden zu vermeiden.
5. EU-Richtlinien: Zusätzlich zu den nationalen Gesetzen gibt es auch EU-Richtlinien, wie die Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren, die die Mitgliedstaaten zur Umsetzung entsprechender Regelungen verpflichtet.
https://www.batteriegesetz.de/gesetzestexte/battv-eu/
https://www.batteriegesetz.de/neue-batterieverordnung-batt2-ist-ab-dem-18-februar-2024-gueltig/