EU stuft Kernenergie als “grün” ein

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Am 08. März 2018 veröffentlichte die EU den Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums (COM(2018) 97 final), der eine Reihe von Handlungsempfehlungen für die Finanzierung der klimapolitischen Ziele von Paris und der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals) durch Umlenkung der Kapitalströme vorlegt. Durch die erhöhte Berücksichtigung klimapolitischer Risiken soll außerdem ein langfristigeres Denken in der Kapitalmarktanlage gefördert werden, wodurch ein stabilerer Finanzmarkt geschaffen werden soll.

Zum Aktionsplan gehört die Taxonomie der Nachhaltigkeit. Zur Erarbeitung der Nachhaltigkeits-Taxonomie wurde eine Technical Expert Group einberufen, die ein einheitliches Klassifikationssystem der Nachhaltigkeit erarbeitet und die Gebiete identifiziert, in denen nachhaltige Investments die größte Wirkung erzielen. Die Kommission schlägt ein Stufenkonzept vor, beginnend mit einer Taxonomie, die Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen sowie bestimmte umweltbezogene Tätigkeiten einschließt. In einem zweiten Schritt wird die Taxonomie dann auf die übrigen umweltbezogenen und sozialen Tätigkeiten ausgeweitet.

Das vorgeschlagene Klassifikationssystem für Nachhaltigkeit, die „EU-Taxonomie“, wird eine „dynamische“ Liste aller Wirtschaftstätigkeiten sein, die tatsächlich als ökologisch nachhaltig angesehen werden können, indem sie ein gemeinsames Verständnis definieren und vermitteln, was „grün“ ist [1].

Die 28 EU-Mitgliedstaaten haben am 25. September 2019 ihren gemeinsamen Standpunkt zu den neuen Regeln festgelegt. Mit diesen soll festgelegt werden, was genau unter „nachhaltigen Finanzierungen“ zu verstehen ist.

Strittig war bis dato, wie die friedliche Nutzung der Kernenergie einzustufen ist. Die zuständigen Minister der EU-Staaten haben nunmehr beschlossen, Kernenergieprojekte nicht von der Gewährung von Zuschüssen für die nachhaltige Finanzierung – trotz gegenteiliger Forderungen einiger Mitgliedsstaaten (unter anderem Deutschland) und des Europäischen Parlaments auszuschließen [2].

Deutschland begründet seine Ablehnung damit, dass der „vorgeschlagene Rahmen die Möglichkeit beinhaltet, finanzielle Ressourcen weg von ökologisch-nachhaltigen Aktivitäten und hin zu Technologien zu lenken, die weder als sicher noch als nachhaltig angesehen werden können“.

Die technische Expertengruppe der EU für nachhaltige Finanzierungen hatte im vergangenen Juni ebenfalls festgehalten, dass die Atomenergie einen wesentlichen Beitrag zu den Emissions-Minderungszielen leiste.

Ein weiteres Ziel der Taxonomie ist neben dem EU-weiten Ansatz für entsprechende Kennzeichnungen auch, das Risiko von „Greenwashing“ zu verringern. Dieser Ausdruck bezeichne irreführende Angaben über den Umweltnutzen eines Produktes oder einer Dienstleistung, was die Glaubwürdigkeit und das Wachstumspotenzial von nachhaltigen Finanzprodukten beeinträchtigt habe[2].

Die EU-Taxonomie soll bis Ende 2021 endgültig vereinbart werden. Die Umsetzung ist für 2022 geplant. Das EU-Parlament fordert, die Taxonomie so früh wie möglich einzusetzen.

Zu den sechs vom Rat in die Stellungnahme zur Taxonomie aufgenommenen Zielen zählen ferner die Abschwächung des Klimawandels; bessere Anpassung an den Klimawandel; nachhaltige Nutzung sowie Schutz der Wasser- und Meeresressourcen; der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft einschließlich Abfallvermeidung und -recycling; die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung; sowie die Vermeidung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme[2].

 

[1]https://investors-corner.bnpparibas-am.com/de/

[2]https://www.euractiv.devom 26.9.2019