Das Erkundungsbergwerk Gorleben wird geschlossen

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Die Bundesregierung wird das von ihr im Jahre 2001 für die Endlagerung radioaktiver Abfälle als „eignungshöffig“ bezeichnete Erkundungsbergwerk in Gorleben endgültig schließen. Dies geht aus der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am 14.06.2022 veröffentlichten Presseerklärung [1] hervor. Der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wurde ein Rückbau-Auftrag erteilt. Die Schließung umfasse die Verfüllung von Bergwerk und Schächten unter Verwertung des Salzes der Salzhalde und den Rückbau von Tagesanlagen, soweit für diese keine anderweitige Nutzung in Betracht kommt.

Wörtlich heißt es in der Presseerklärung: „Der Beschluss des Gesellschafters markiert einen Schlusspunkt unter eine jahrzehntelange Diskussion und gesellschaftliche Auseinandersetzung um den Standort Gorleben für die Endlagerung hochradioaktiven Atommülls. Die Auseinandersetzungen um Gorleben standen zugleich stellvertretend für ungelöste Fragen der deutschen Atompolitik und die energiepolitische Ausrichtung Deutschlands. “Gorleben” war Kristallisationspunkt einer Debatte, die über viele Jahre die Gesellschaft spaltete. Erst der Konsens über den Atomausstieg ermöglichte auch den Durchbruch, zu einer tragfähigen, verantwortungsvollen Lösung des Atommüllproblems zu kommen – mit der Endlagersuche. Eine Lehre aus den Erfahrungen im Streit um Gorleben ist, dass das gesetzlich geregelte Verfahren neben Wissenschaftlichkeit auch großen Wert auf Beteiligung und Transparenz legt, so dass die Entscheidungen für alle nachvollziehbar sind. Dass in der ersten Stufe des 2017 neu aufgesetzten Suchprozesses der Salzstock Gorleben ausgeschieden ist, zeigt, dass er nicht der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ist.“

Wir haben in mehreren Artikeln (hier, hier, hier, hier) über die politisch unbefriedigende Entwicklung der Salzstock-Erkundung berichtet. Unter anderem haben wir uns, um den vorangegangenen Satz der Pressemitteilung aufzugreifen, mit der Forderung „nach einem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ als in dieser Form für nicht erfüllbar auseinandergesetzt. Diese Forderung würde die bergmännische Untersuchung von zig Standorten bedeuten und dies mit dem Ergebnis, dass alle Standorte Vor- und Nachteile aufweisen werden. Vielmehr muss ein Standort sämtliche vorgegeben Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung radioaktiver Abfälle erfüllen und dazu zählen unter anderem neben geeigneten geologischen Gegebenheiten auch die bergbautechnischen Vorkehrungen und die endlagergerechte Konditionierung der Abfälle.

Der Ausschluss des Gorlebener Salzstockes erfolgt aus ausschließlich politischen Gründen. Ein Vergleich mit anderen Standorten kann es zu diesem Zeitpunkt nicht geben, da bislang kein anderer Standort benannt wurde und erst recht keiner, der einen mit Gorleben vergleichbaren Untersuchungsstand hätte.

In der Pressemitteilung wird daraufhin gewiesen, dass „die Hinterlassenschaften der Atompolitik uns allerdings noch über Jahre und Jahrzehnte beschäftigen werden“.

Auf der Basis der bisher gemachten Erfahrungen mit der vom Bund zu bewältigenden Bereitstellung eines Endlagers wäre es bereits ein Riesenerfolg, wenn am Ende dieses Jahrhunderts ein betriebsbereites Endlager zur Verfügung stünde. Das Standortauswahlgesetz vom 15. Mai 2017 schuf die „besten“ Voraussetzungen für die Dauer des Verfahrens.

Bereits die Dauer für die Bereitstellung des Endlagers „Konrad“ für (nur) schwach und mittelradioaktive Abfälle in einem vorhandenen ehemaligen Erzbergwerk überschreitet längst 30 Jahre. Im obigen Fall aber geht es um so genannte wärmeentwickelnde, hochradioaktive, langlebige Abfälle! Sollte die Standortauswahl auf Granit- oder Tongestein fallen statt auf Salz, worauf sich bisher alle Untersuchungen konzentrierten, dann beginnt man selbst in der Forschung quasi von vorn.

 

[1] https://www.bmuv.de/pressemitteilung/startschuss-zur-schliessung-des-bergwerks-gorleben