Bürgermeisterämter warnen vor der Scheinlösung “Wasserstoff”

Durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (seit 01.01.2024 in Kraft) sind die Kommunen Deutschlands verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen.

Kürzlich beschloss der Bundestag im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes ein Gesetz zum Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Das Kernnetz soll die wichtigsten Leitungen der Wasserstofftransport- und Importinfrastruktur umfassen. Vorgesehen sind nahezu 10.000 km an Leitungen, die schrittweise von 2025 bis 2032 in Betrieb genommen werden sollen. In großen Teilen soll es sich um die „Umwidmung des derzeitigen Gasnetzes handeln”. Erwartet werden Investitionen von rund 20 Milliarden Euro.

Die Gaslieferer sehen hier eine Chance, allmählich von fossilem Erdgas auf höhere Wasserstoff-Anteile umzuschalten und so mittel- bis langfristig das bestehende Geschäftsmodell zu sichern. Entsprechend aktiv ist deren Lobby.

Vor diesem Hintergrund haben mehrere Organisationen unter Federführung des Umweltinstituts am 21.03.2024 einen offenen Brief [1] an die Bürgermeisterämter aller Gemeinden Deutschlands geschickt, in dem vor der Scheinlösung Wasserstoff gewarnt wird:

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Kritische Betrachtung der „Wasserstoff-Strategie“ der Bundesregierung

Elektrolytisch erzeugter „grüner“ Wasserstoff soll die Energiewende retten, im Direkteinsatz des Wasserstoffs oder als Energiespeicher. Über das grundsätzliche Für und Wider des Wasserstoffs berichteten wir bereits. Hier schauen wir uns die fortgeschriebene Wasserstoff-Strategie der Bundesregierung näher an.

Das nachfolgende Zahlenwerk ist reichlich verwirrend und bleibt nur selten im Gedächtnis. Als Ergebnis der Rechnungen und Überlegungen bleibt daher festzuhalten:

  • Die Herstellung von „grünem“ Wasserstoff durch Elektrolyse ist extrem stromintensiv. Die eingesetzte Stromenergie übersteigt deutlich die Energie des erzeugten Wasserstoffs.
  • Die im Strategiepapier genannte 10 GW Elektrolysekapazität entspricht in der Größenordnung der Leistung von 6 Kernkraftwerken.
  • Über den erforderlichen Bedarf an „grünem“ Wasserstoff liegen keine konkreten Zahlen vor. Bei der Annahme eines Bedarfs nach 2030 im mittleren unteren Bedarf von 300 TWh übersteigt der Strombedarf deutlich die derzeitige jährliche Ökostrom-Erzeugung, was den Zubau von mehreren 10.000 Windenergieanlagen in der 5 MW Kategorie erforderlich machen würde. Allein nur zur Wasserstofferzeugung.
  • Für die Kosten der erforderlichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und zur grünen Wasserstofferzeugung kommen nach Haferburgs Angaben bis 2030 etwa 500 Milliarden Euro auf die Deutschen zu.
  • Die Umstellung allein des Erdgases auf Wasserstoff im Zuge der Decarbonisíerung erfordert bereits mehr als das Doppelte des unterstellten Wasserstoffbedarfs von 300 TWh, was einem Wasserstoffvolumen von 100 Milliarden Norm-Kubikmetern entspricht. Die Umstellung sämtlicher Primärenergien auf Wasserstoff ist energetisch, kosten- und mengenmäßig eine Illusion.
  • Der Zeitplan für den Ausbau des Wasserstoff-Verteilungsnetzes bis 2032 ist unrealistisch.
  • Wegen fehlender technischer Voraussetzungen zur Wasserstofferzeugung in den Exportländern und fehlender Transportlogistik ist an einen Wasserstoffimport aus diesen Ländern in den nächsten Jahren nicht zu denken.

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