Gedanken zur Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit

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EU-Ministerinnen und Minister für Forschung bestärkten auf der EFR Ministerkonferenz am 2o.1o.2020 die Freiheit der Forschung. Zur Stärkung der Forschungsfreiheit wurde die „Bonner Erklärung“ [1] [2] auf den Weg gebracht.

Dr. rer.oec., Ing. Dietmar Ufer machte sich dazu nachfolgende Gedanken:

“Diese Gedanken sind zwar von allgemeiner Bedeutung, werden jedoch aus dem Gesichtswinkel eines ehemals auf dem Gebiet der Energiewirtschaft tätigen Forschers und seinen langjährigen Erfahrungen formuliert.

Bei der „Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit“ handelt sich um ein Papier mit grundsätzlich richtigen und notwendigen Forderungen, die eigentlich für die Europäische Union oder Deutschland als selbstverständlich anzusehen sind und daher keiner weiteren Hervorhebung durch ein offizielles, von Ministern unterschriebenes Dokument bedürften. Jedoch weiß jeder in der Forschung Tätige, dass die Forschungsfreiheit tatsächlich immer wieder verletzt wird.

Beispielsweise wird sie eingeschränkt durch Verteilung von staatlichen Fördermitteln, deren Vergabe vorab in Abhängigkeit von politischen Zielstellungen entschieden wird. So wird die Entwicklung der Kernreaktortechnik in Deutschland staatlich verhindert oder Forschungen in der Klimatologie werden nur dann gestützt, wenn sie der Bestätigung eines anthropogenen Klimawandels und dem Ziel der „Dekarbonisierung“ dienen. Wissenschaftler mit kritischer Haltung zu einem staatlich vorgegebenen Meinungsbild werden von Politikern und Medien öffentlich diskriminiert.

Im Papier fehlt eine gründliche selbstkritische Analyse des tatsächlichen Standes der Forschungsfreiheit (wenigstens in Deutschland). Stattdessen wird allgemein auf ihre Verletzungen „weltweit und auch in Europa“ verwiesen.

Zweimal wird gefordert, der „verzerrten Darstellung von Fakten und Desinformationskampagnen entgegenzuwirken“. Dabei wollen die Wissenschaftsminister als Unterzeichner der Erklärung „unsere Wissenschaftsorganisationen“ (die zumeist von der öffentlichen Hand leben) dabei „unterstützen“. Letztlich entscheiden also Regierungen darüber, was „verzerrte Fakten“ und „Desinformationskampagnen“ sind, nicht etwa die Forscher selbst mit ihren „fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Ansichten“, die „transparent ermittelt werden und widerlegbar sind“. Besonders deutlich wird das in der Klimaforschung, in der jede von der Regierungssicht abweichende Meinung als „Fake“ gebrandmarkt wird. Einige „Wissenschaftsorganisationen“, die sich auf diesem Gebiet betätigen, tragen entscheidend dazu bei, die Forschungsfrei- heit zu behindern – de facto gibt es sie in Deutschland auf diesem Gebiet nur noch eingeschränkt im privaten Rahmen.

Bundesforschungsministerin Karliczek selbst demonstrierte ihre Sicht auf die Forschungsfreiheit, indem sie erklärte: „Wir sind auf die Wissenschaft angewiesen, wenn wir zum Beispiel den Klimawandel begrenzen wollen…“. Entgegen wissenschaftlich begründeter Forschungsergebnisse vertritt sie hier – ausgerechnet im Zusammenhang mit der „Forschungsfreiheit“ – die Meinung, dass nach Milliarden Jahren Klimawandel der Mensch ihn beenden könne!

Wiederholt wird in dem Papier auf den Zusammenhang zwischen Forschungsfreiheit und Demokratie hingewiesen. Es wird erklärt, dass ein „ein kritischer Diskurs keine Illoyalität bedeutet, sondern einen wesentlichen Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft darstellt.“ Wenn aber die Demokratie nicht nur ein Aushängeschild in der wissenschaftlichen Meinungsbildung sein soll, dann muss der demokratischen Öffentlichkeit auch die Möglichkeit gegeben werden, sich über bestimmte Forschungserkenntnisse zu informieren, und zwar objektiv, nicht ausschließlich aus einer einzigen Sicht. Das ist – wenigstens in Deutschland – nicht der Fall. Nicht nur auf den Gebieten Klimatologie und Energetik werden in allen Massenmedien ausschließlich regierungsamtliche Auffassungen vertreten – abgesehen von gelegentlichen kritischen Leserbriefen. Davon abweichende Meinungen werden ignoriert und deren Vertreter diskriminiert. Vom „Mainstream“ abweichende Forschungsergebnisse können nur ausnahmsweise in privat finanzierten Schriften oder im Internet veröffentlicht werden. Ein offener Meinungsaustausch – sowohl auf der Ebene der Forschung als auch in der interessierten Öffentlichkeit – findet nicht statt. Seit Jahren wird in den Massenmedien immer wieder verkündet: „Der Mensch ist für den Klimawandel verantwortlich“, „Die Emission von Kohlendioxid ist schädlich und muss möglichst komplett eingestellt werden“ oder „Die Energieversorgung kann komplett mit sog. erneuerbaren Energien erfolgen“. Kein Forscher findet Gehör, der von diesen Dogmen abweichende Meinungen vertritt – er erhält keine staatlichen Fördermittel und wird von keinem TV-Sender oder einer großen Zeitung eingeladen, seine Meinung darzustellen und zu beweisen.

Man kann sich der „Bonner Erklärung“ nur anschließen, wenn sie erklärt: „Wir verurteilen alle Verletzungen der Forschungsfreiheit aufs Schärfste und setzen uns mit Nachdruck dafür ein, diese zu verhindern.“ Vielleicht müssten die Forschungsminister den Inhalt ihrer „Bonner Erklärung“ einmal selbstkritisch beleuchten. Dabei sollten sie bedenken, dass „ein kritischer Diskurs … einen wesentlichen Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft darstellt“. Die Forscher jedenfalls hierzulande würden einen solchen ministeriellen Lernprozess mit Interesse verfolgen.”

[1] https://www.bmbf.de/bonnererklaerung

[2] PM EFR-Ministerkonferenz_Forschungsfreiheit, 201020.pdf