Die zweifache Wärmepumpen-Katastrophe

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In dem ausgezeichneten Artikel von Christina Schröder, der in der Zeitung DIE WELT  am 17.2.2024 veröffentlicht wurde, beschrieb sie die extremen Kosten der Anschaffung einer Luft-Wärmepumpenheizung, die im Heizungsgesetz vorgeschrieben wird – und die Folgen für Hausbesitzer.

Allein die Kosten einer derartigen Anlage und deren Installation stellen eine finanziell kaum zu bewältigende  Maßnahme für sehr viele Betroffene dar; insbesondere für die Eigentümer älterer Einfamilienhäuser.

Diese Belastung ist jedoch nur eine der zwei gravierenden Nachteile dieses bedrohlichen Gesetzes. Der zweite dauerhaft wirkende Nachteil wird sich jedoch erst bei dem Betrieb dieser Anlagen zeigen: Die enormen Stromrechnungen,  die für viele Bürger untragbar sein würden.

Zur Erklärung:

Eine Luft-Wärmepumpe muss im Winter eine Temperaturerhöhung überwinden, die bei  Null Grad Celsius und erst recht bei Minusgraden der angesaugten Kaltluft der Zentralheizung des Hauses eine Vorlauftemperatur von 70 Grad liefert. Das gilt für den großen Anteil von Gebäuden, die keine neueren Niedrig-Energiehäuser sind. Die Physik sorgt allerdings dafür, daß diese Anforderung scheitern muss. Denn bei diesen Arbeitsbedingungen hat die Wärmepumpe nur eine Leistungsziffer von ca. 1,0 – und das heißt: Sie pumpt überhaupt keine externe Wärme mehr ins Haus, sondern ist dann nichts anderes als eine reine Elektroheizung. Die in der Werbung behaupteten tollen Leistungsziffern von 2,5 oder 3,5 gelten nur für den Sommer. Da heizt wohl kaum jemand.

Also rein elektrisch heizen, und das bei unserem gegenwärtigen Haushaltsstrompreis in der Grundversorgung von 44,58 Cent pro kWh – mit der höchste in Europa. Und dieser wird weiterhin steigen, wofür unter anderem der weitere Ausbau der geplanten Hochspannungs-Übertragungsleitungen von Nord nach Süd und deren zugehörige riesenhafte Umrichterstationen führen wird.

Zum Vergleich: In Frankreich betragen die Stromkosten 23,2 Cent/KWh. Dort heizt man daher im großen Maßstab elektrisch, wofür man auch nur spottbillige Heizkörper benötigt. Diesen Billigstrom liefern 58 (!) Kernkraftwerke.

Das Heizungsgesetz bedeutet deshalb eine zweifache Ausplünderung der Bürger.

Und dem Klimaschutz dient es sowieso nicht, weil bereits wieder mehr schon  stillgelegte Kohlekraftwerke in Betrieb genommen werden mussten, um die stillgelegte Kernkraft zu ersetzen. Die Importe von Kohlestrom aus den Nachbarländern sind ehrlicherweise noch hinzuzurechnen. Und ebenfalls die Emissionen unserer Gaskraftwerke, die die stark schwankende Witterungs- und Tageslicht- abhängige Stromversorgung stabilisieren müssen.

Am Schluss ein “Tipp” für Installateure und Käufer:

Die Installation einer Wärmepumpe ist ja mit dem Herausreißen und Verschrotten der alten Gas- oder Ölheizungsanlage verbunden. Für den Fall, dass ein wenig glücklicher Käufer einer Wärmepumpe nach einem Winter seine Entscheidung bereut und das Gerät wieder loswerden will, müsste er wieder eine neue „fossile“ Heizanlage kaufen. Falls es nicht verboten wird. Es gäbe jedoch einen Ausweg: Zwischen dem Installateur der Pumpe und dem Käufer könnte eine Vereinbarung abgeschlossen werden: Der Installateur verschrottet die ausgebaut Heizung nicht, sondern lagert sie ein. Er behält nach dem Ausbau der Gas- oder Ölheizung die gebrauchte Wärmepumpe – für den theoretischen Fall, dass sie ein anderer Käufer haben möchte. Und der Erstbesitzer der alten, bewährten und eingelagerten Anlage bekommt sie wieder zurück und sie wird dann zum zweiten Male installiert. Das dürfte insgesamt deutlich  günstiger werden, als der Kauf einer neuen Gas- oder Ölheizung. Es hätte den Charakter einer Versicherung.

Dass die Ampel diese Lösung fördern würde, ist allerdings nicht zu erwarten.