Jülicher Brennelement-Kugeln werden in Ahaus zwischengelagert

Zwischenlager für Brennelemente, Quelle: BASE [1]

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat am 26.8.2025 die beantragte Beförderung von 152 Behältern aus dem Zwischenlager Jülich in das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus genehmigt. In den Behältern werden rund 300.000 BrennelementKugeln aus dem früheren Kugelhaufen-Versuchsreaktor in Jülich aufbewahrt [1].

Die Beförderungsgenehmigung ist befristet bis zum 31. August 2027 und wurde auf Antrag der Genehmigungsinhaberin unter Sofortvollzug gestellt. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung hat zur Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die Beförderungsgenehmigung keine aufschiebende Wirkung haben. Die genaue Terminierung der Transporte findet durch die Genehmigungsinhaberin in Absprache mit den Aufsichts- und Polizeibehörden statt.

Bei der vorliegenden Beförderungsgenehmigung handelt es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung nach §4 des Atomgesetzes. Das heißt, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung. Das BASE hat also in diesem Fall kein Ermessen, ob es die Genehmigung erteilen möchte. Die gesetzlichen Anforderungen beinhalten unter anderem auch den Nachweis, dass die Transporte ausreichend gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, wie zum Beispiel Terror- und Sabotageakte, geschützt sind.

Hintergrund

Das Zwischenlager in Jülich wurde auf Basis einer bis 2013 befristeten Genehmigung betrieben. Da die Betreiberin des Zwischenlagers Nachweise zur Sicherheit und Sicherung der Anlage nicht erbracht hat, ordnete die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das damalige Ministerium für Wirtschaft, 2014 an, das Lager in Jülich zu räumen.

Seit 2016 liegt mit der 8. Änderungsgenehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager in Ahaus eine Aufbewahrungsgenehmigung für das Inventar des Jülicher Versuchsreaktors vor. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 3. Dezember 2024 eine Klage gegen diese Genehmigung rechtskräftig abgewiesen hat, ist die Aufbewahrungsgenehmigung nun vollziehbar. Der Abtransport der Brennelemente nach Ahaus ist mit Erteilung der Transportgenehmigung die derzeit einzige umsetzbare Option zur sicheren Aufbewahrung der Abfälle [1].

Geschichtliches

Das Versuchskraftwerk AVR Jülich war der erste deutsche Hochtemperaturreaktor (HTR). Die Anlage diente der Stromerzeugung sowie zur Erprobung eines neuen Reaktortyps. Der AVR hatte eine elektrische Nettoleistung von 13 MW. Er wurde von 1966 bis 1988 betrieben. Es traten infolge betrieblichen Fehlverhaltens mehrere Defekte und Störfälle auf, die zur Beendigung des Projektes führten [2].

Die Betriebserfahrungen mit dem AVR flossen in Planung und Bau des kommerziellen Prototyps, dem THTR-300 in Hamm-Uentrop ein. Diese Anlage wurde 1983 testweise in Betrieb genommen, 1987 an den Betreiber übergeben und im September 1989 aus technischen, sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Überlegungen nach nur 423 Tagen Volllastbetrieb endgültig stillgelegt. Obwohl diese Anlage als politische und technische Fehlkonstruktion tituliert wurde, wurde auf dieser Basis die Technik in China erfolgreich weiterentwickelt.

Quellen

[1]  https://www.base.bund.de/shareddocs/pressemitteilungen/de/2025/transportgenehmigung-juelich-ahaus.html

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/AVR_(Jülich)