Die Reaktorsicherheitskommission eine unabhängige, qualifizierte Beratungskommission der Bundesregierung

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Die Bestätigung der Sicherheit der belgischen Kernkraftwerke Doel-3 und Tihange-2 durch die RSK-Reaktorsicherheitskommission (siehe auch entsprechenden Artikel auf dieser Webseite) hat „Experten“ auf den Plan gerufen, deren Glaubwürdigkeit von Medien und auch von Teilen unserer Politiker anscheinend höher bewertet werden als die der RSK.

Die Bezeichnung Experte*ist rechtlich nicht geschützt. So werden in der Politik laut Wikipedia „häufig die Mitglieder der Fachausschüsse in der Tagespresse als Experten bezeichnet, ohne dass ihnen irgendeine zugehörige fachliche Ausbildung eigen wäre“. Mit dem Hinweis auf einen “Experten” bei der Erläuterung eines naturwissenschaftlich/technischen Zusammenhangs ist man in den Medien rasch zur Hand, suggeriert man doch dem Leser oder Zuschauer damit Sachkompetenz und Seriosität. Gerade bei umweltrelevanten Themen mit im allgemeinen hohem Aufmerksamkeitsgrad beim Publikum erreicht der Gebrauch des Begriffs “Experte” mittlerweile inflationäre Ausmaße.

So nahmen Parlamentarier der Linken die negative Beurteilung der obigen RSK-Bewertung durch die „International Nuclear Risk Assessment Group“ **)zum Anlass, das Bundesumweltministerium nach Einzelheiten der RSK-Beauftragung zu fragen.

Das Bundesumweltministerium (BMU) stellte in seiner Antwort***) eingangs klar, dass seitens der Bundesregierung eine offizielle Stellungnahme, z. B. zur sicherheitstechnischen Bewertung von konkreten Sachverhalten und Ereignissen in Kernkraftwerken anderer Staaten oder eine Forderung nach konkreten Abhilfemaßnahmen, grundsätzlich nicht erfolgt. Die sicherheitstechnische Bewertung der belgischen Kernkraftwerke läge in der alleinigen Verantwortung der dafür zuständigen belgischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC). Nur der nationalen zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde lägen alle Unterlagen vor, um eine Bewertung der Sicherheit im Hinblick auf zu unterstellende Störfälle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik abgeben zu können.

Weiter heißt es in der Antwort: „Im Rahmen des fachlichen Austauschs zwischen den deutschen und belgischen Experten konnten die (an die FANC gerichteten) Fragen der RSK zur Zufriedenheit der RSK-Vertreter beantwortet werden. Auch eine Frage zur Validierung der Berechnungsmethoden für Rissfelder auf Basis von Experimenten wurde beantwortet. Das BMU hat sich der Stellungnahme der RSK zur „Bewertung der Sicherheitsnachweise für die RDB der belgischen Kernkraftwerke Doel-3/Tihange-2“ angeschlossen. Grundsätzlich sind die Stellungnahmen der unabhängigen RSK eine wichtige Grundlage für die Willensbildung innerhalb des BMU.“

Zum Vorwurf der Befangenheit stellte das BMU klar, dass „die Mitglieder der RSK persönlich berufen werden, um die Expertise, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erworben haben, unabhängig und weisungsfrei in den wissenschaftlichen Diskurs einzubringen. Die Vertraulichkeit der Beratungen der RSK ist in ihrer Satzung festgeschrieben und stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Unabhängigkeit der Mitglieder der Kommission dar. Damit die Gefahr einer Personalisierung des RSK-internen Entscheidungsprozesses nicht besteht, wird lediglich das Beratungsergebnis in Form einer Empfehlung oder Stellungnahme veröffentlicht.“

„Die Mitgliedschaft in der RSK ist ein persönliches Ehrenamt. Die 16 Mitglieder der RSK sind unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie respektieren die fachliche Meinung anderer und wahren die Regeln eines wissenschaftlichen Diskurses. Die Äußerungen von RSK-Mitgliedern einschließlich ihres Vorsitzenden werden mit dem BMU grundsätzlich nicht abgestimmt. Dies gilt auch für die in der Frage in Bezug genommenen Äußerungen des RSK-Vorsitzenden. Nach der RSK-Satzung sind die Sitzungen der Kommission vertraulich. Die Sitzungsteilnehmer dürfen Dritten keine Auskünfte über Ausführungen einzelner Mitglieder, über Abstimmungen und über den Inhalt des Ergebnisprotokolls geben.“

„Die RSK hat die Stellungnahme (zu den beiden belgischen Kernkraftwerken) intensiv beraten und verabschiedet. Der entsprechende Beschluss erfolgte einstimmig. Um eine hinreichend sachverständige und objektive Beratung des BMU zu gewährleisten, ist in der RSK die gesamte Bandbreite der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen repräsentiert. Dazu gehören Mitglieder verschiedener Sachverständigenorganisationen (z. B. TÜVe, die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, das Physikerbüro Bremen, das Öko-Institut), Hochschullehrer, Betreiber und Hersteller. Die einschlägige Expertise wird häufig gerade durch die beruflichen Tätigkeiten in dem entsprechenden Fachgebiet erworben und aktuell gehalten.“

Diese vom BMU ausgeführte Bewertung der RSK unterscheidet sich – beruhigend – von „Experten“, auf die leider allzu oft zurückgegriffen oder Bezug genommen wird.

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*Experten verfügen über spezifische Kenntnisse auf einem bestimmten Gebiet und intellektuelle Fähigkeiten, deren Leistung auf einem bestimmten Fachgebiet weit über dem Durchschnitt liegen. Sie greifen auf international anerkanntes Wissen zurück. Sie setzen Trends, denen andere folgen, weil sie in der Lage sind, ihr Expertenwissen weiterzugeben, zu lehren oder es zur Verfügung zu stellen, um Probleme aller Art, mit dem Know-how eines Experten zu lösen. Expertentum ist das Ergebnis langfristig erworbener Kompetenz. Experten verschaffen sich allgemeine Anerkennung in ihrem Metier durch Publikationen und Vorträge auf Kongressen.

**) Dieser Gruppe gehören ehemalige Regierungsbeamte an, die sich in ihrer Amtszeit bereits auffällig kritisch gegenüber der Kernenergienutzung geäußert und verhalten haben.

***Deutscher Bundestag Drucksache 19/4360 vom 14.09.2018