Erneuerbar sind nur Illusionen. Die “Zukunftstechnologie” Windkraft steht vor unlösbaren Problemen.

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Beim Beginn der Energiewende beruhten die visionären Träume der Politiker auf zwei “Zukunftstechnologien”, die die Umwandlung der gesamten Energiewirtschaft in ein Öko-Paradies garantierten: Solarenergie und Windenergie. Beides von der Natur kostenlos bereitgestellt („Die Sonne schickt keine Rechnung“; die Leser erinnern sich. Dass es dann die Chinesen sein würden, konnte ja keiner ahnen.). Und noch mehr Umweltfreundlichkeit war schlicht nicht möglich. Deutschland werde der Welt die größte Erfolgsgeschichte der Wirtschaftspolitik demonstrieren.

Dass so etwas tatsächlich ernsthaft zur Politik der Regierung einer Industrienation werden konnte, hatte mehrere Gründe: Das Aufkommen einer Partei, die Umweltprobleme zu ihrem Hauptthema machte und geschickt mit der Angst als Überzeugungsmittel agierte – auch heute noch. Berichte über Umweltkatastrophen (Beispiel „Seveso“); Bücher wie „Der stille Frühling“; das Ozonloch; das angebliche Waldsterben – dessen Widerlegung als „Fake“ dennoch nichts an dessen Wirkung auf die Bürger ändert. Die bis heute unbewiesene und wissenschaftlich umstrittene Hypothese vom menschengemachten Klimawandel; die Angst vor „Strahlen“ jeder Art…Diese Liste ist unvollständig…
Dieses für Natur- und ingenieurwissenschaftlich nicht ausgebildete Personen – leider auch Politiker – undurchschaubare Dickicht von wahren und falschen Informationen führte immerhin dazu, dass erkannte Umweltschädigungen an ihrer Quelle bekämpft, minimiert und auch eliminiert wurden: Oft war die Industrie die Verursacherin, oft die Landwirtschaft, oft der gedankenlose oder ahnungslose Verbraucher selbst.

Auch die Energiewirtschaft musste sich daran beteiligen und insbesondere die Gesetze zur Luftreinhaltung aus der Regierungszeit von Willy Brandt erwiesen sich als außerordentlich wirksam.
Der Regierung Helmut Kohls war es vorbehalten, einen Schritt weiter zu gehen, indem sie die Entwicklung bestimmter, scheinbar besonders umweltfreundlicher Energietechniken zu fördern begann. Das war die Geburtsstunde des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) – dessen Geburtsfehler bezeichnenderweise bereits in dessen Namen liegt: Es gibt keine erneuerbare Energie. Die Sonne strahlt elektromagnetische Energie (Licht, UV, IR) ab, die durch Kernfusion (Wasserstoff zu Helium) erzeugt wird. Die dabei „verbrannte“ Masse ergibt sich aus Albert Einsteins berühmter Gleichung E=m c2.
Dabei wird nichts „erneuert“. Korrekt wäre „regenerative Energie“, die ohne unser Zutun kostenlos nachgeliefert wird, aber an ihrer Quelle selbstverständlich ständig neuen „Brennstoff“ verbraucht. Solarzellen sind folglich Energieumwandler;  Wasserkraftwerke, Dieselmotoren, Windmühlen, Kaminöfen, Brennstoffzellen und Heizstrahler sind es es ebenfalls.
Die Bezeichnung eines großen wirtschaftspolitischen Regierungsprogramms mit einem physikalischen Unsinnsbegriff beschreibt bereits das fachliche Niveau der Schöpfer der vielen Gesetzesparagraphen, die die Energiewende mit ihrem Fernziel eines überwiegenden Einsatzes „erneuerbarer Energien“ konzipierten.

Mittlerweile ist bereits eine der beiden Zukunftstechnik-Branchen, die hunderttausende von Jobs schaffen und ihre Produkte als Exportschlager weltweit verkaufen würden, bis auf kleine Reste aus Deutschland verschwunden: Die Produktion der Solarstrom-Photovoltaik-Zellen.

Über den mit den EEG-Umlagen massiv subventionierten Aufbau dieser Fertigungsbetriebe und deren Untergang durch die chinesische Billig-Konkurrenz ist bereits umfassend berichtet worden.
Dann war nur noch eine Zukunftstechnik übrig: Windräder. Weil es sich dabei um eine sehr alte Technik der Windenergie-Nutzung handelt, lag zum Zeitpunkt der Verkündigung der Energiewende neben den längst geklärten  physikalisch-aerodynamischen Wirkungsmechanismen auch ein riesiger historischer Erfahrungsschatz über die Vor- und Nachteile dieser Technik vor. Es gab keine Unklarheiten über die im vorliegenden Artikel genannten Einflussfaktoren und über die Ergebnisse bei der Anwendung.
Eine Ausnahme bildeten die verschiedenen Auswirkungen neuer, riesiger Windräder: Die Lärm- und Infraschall-Abstrahlung und deren gesundheitliche Auswirkung auf Menschen. Ferner die Folgen der Errichtung  dieser Anlagen, insbesondere der Fundamente. Deren aufwendiger Rückbau am Ende der Betriebsdauer. Der tatsächliche Flächenbedarf für Standort und Zufahrtswege. Die Gefährdungslage bei Bränden; z.B. in Wäldern. Die Gefährdung geschützter Tierarten.
Bei den historischen Windmühlen, die relativ klein waren, gab es derartige Probleme kaum oder gar nicht. Somit fehlten entsprechende Erfahrungen und Regelungen für die Vermeidung derartiger Auswirkungen.
Aber in Bezug auf die wetterbedingte Unzuverlässigkeit, auf die Aussichtslosigkeit, Windkraft zu bekommen, wenn man sie brauchte, lieferten bereits die historischen Erfahrungen den Beweis für die Unbrauchbarkeit der Windkraft für eine Versorgung mit elektrischer Energie.

Die heute von den zahlreichen „Gegenwind“-Bürgerinitiativen kritisierte Verantwortungslosigkeit der zuständigen Politiker und Ämter, die in den vergangenen Jahren  den erfolgten massiven Ausbau der Stromerzeugung mit immer monströseren Windturbinen ohne Rücksicht auf die schädlichen Folgen gestattet und vorangetrieben haben, kann man auf  eine sträfliche Unterlassung des Gesetzgebers zurückführen:
Was wir heute bei der erst vor wenigen Jahren begonnenen wissenschaftlichen Untersuchung der größten Probleme der Windstromerzeugung lernen müssen – über die gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen, die bereits seit Jahren dem Gesamtspektrum der Schallemissionen ausgesetzt sind –  ist das Ergebnis der überhasteten und buchstäblich massenhaften Errichtung von Windrädern in bewohnten Gebieten. Eine verantwortungsvolle Vorgehensweise wäre eine jahrelange experimentelle Erprobung der neuen Großanlagen in unbewohnten Regionen gewesen.
Aber tatsächlich werden immer größere Windräder errichtet. Die Anwohner sind die unfreiwilligen Versuchspersonen, die einfach Pech haben, wenn sie nicht weit genug entfernt wohnen. In den USA würde man sie guineapigs nennen.

„Es liegt allein an den ausgebliebenen Sonderausschreibungen !“
Bis zum Jahre 2017, das einen Neubau-Rekord brachte und mit der ab Herbst 2017 abermals regierenden Großen Koalition eine Fortsetzung der guten Geschäfte versprach, ging es der Windstrom-Branche nicht schlecht. 2018 verdüsterten sich jedoch die Aussichten. Negative Einflussfaktoren kamen aus unterschiedlichen Richtungen und die bisherige angestrengte Euphorie in den Medien ging in Warnungen über. Schuldige werden bereits gesucht und weil es die Windenergie-Lobby selbst nicht sein kann, müssen es Politiker sein, vorzugsweise diejenigen, die gerade Ärger machen. Das ist das übliche politische Spiel, wenn ein Potemkinsches Dorf zusammenfällt und das Baumaterial Pappe für jeden sichtbar geworden ist.

Soweit ist es inzwischen mit unserem Vorreiter-Land gekommen: Die durch Energie-Planwirtschaft mit dem Geld der Stromkunden aus dem Nichts emporgewachsene Windenergie-Branche, die nach der Vision der Bundesregierungen jetzt im 21. Jahrhundert nach Christus mit ihrer schon einmal durch James Watts Dampfmaschinen ausgerotteten Windmühlen-Technik die Industrienation Deutschland exklusiv mit Strom versorgen, und dabei auch noch das angeblich bedrohte Klima des Planeten retten sollte, sieht sich in ihrer Existenz bedroht. Und zwar durch ein Zögern der Bundesregierung bei dem Beschluss, geplante   Sonderausschreibungen für Wind- und Solarstromanlagen wirksam werden zu lassen. Die Regierung hatte aber in letzter Zeit andere Sorgen.
In ihrem Koalitionsvertrag war vorgesehen, dass Sonderausschreibungen von jeweils 4000 MW für Wind- und Solarstromanlagen in den Jahren 2018 und 2019 ermöglicht werden sollten, um absehbare Auftragseinbrüche auszugleichen. Das hatte die Windbranche schon rechtzeitig erreicht. Die nun im Herbst 2018 beklagten Probleme hatte die Regierung durch einen Fehler in ihrem Ausschreibungssystem selbst geschaffen – es war die gut gemeinte Privilegierung kleiner Bürgerenergiegesellschaften, die sich jedoch mit Bauaufträgen sehr zurückhielten. Den Auftragsbüchern der Windradhersteller hätte es noch gut getan, wenn dieser Beschluss für die Sonderausschreibungen noch vor der Sommerpause 2018 erfolgt wäre. Aber das Kabinett hatte bekanntlich auch noch andere politische Aufgaben zu bewältigen – und so geriet die Energiepolitik vorübergehend ins Hintertreffen. Außerdem blockierte ein Streit zwischen der Union und der SPD im Parlament über Forderungen zweier Bundesländer  – mit CDU- und SPD-Ministerpräsidenten – nach Änderungen der Windenergie-Förderung (Abschaffung ihrer  Privilegierung im Baurecht; größere Mindestabstände zu Wohngebäuden; erst Netzausbau realisieren) die anstehende Entscheidung (2) (3).

„Nun ist es zu spät“, schrieb der Journalist Daniel Wetzel am 4. Oktober (4). „Wenn die Bundesregierung die Sonderausschreibungen erst Ende Oktober beschließt, wird wohl kein einziges Extra-Windrad noch im Jahre 2019 fertig.“ Schon 2018 habe es in den Auftragsbüchern große Lücken gegeben, nachdem im Jahr zuvor die Windindustrie ein geradezu enormes „Übersoll“ mit 5333 MW (1792 Windturbinen) an Stelle der im „Ausbaupfad“ der Regierung vorgesehenen 2800 MW geleistet hatte.

Die Verzögerung der Subventionserweiterung stellt nun für die davon abhängige Branche eine bedrohliche Situation dar; Vorwürfe wurden erhoben und Schuldige benannt. Politiker, Medien und Gewerkschaften sparten nicht mit Kritik und in den Kommunen, in denen Windenergie-Betriebe ihren Sitz haben, wuchsen die Sorgen. Wie sich zeigte, waren sie berechtigt.

Werksschließungen und Entlassungen. Deutschlands zweite Zukunftstechnik-Branche sieht Gefahren.
Bereits Anfang August 2018 brachte Handelsblatt Online einen Artikel von Kathrin Witsch (1) über die schwere Krise, die der deutschen Windbranche – die mehr als 143.000 Mitarbeiter zählt – bevorsteht und die bereits zu beträchtlichen Entlassungen geführt hat.
Der Auricher Hersteller Enercon hatte bereits Jobverluste angekündigt, die sich dann Anfang August auf bundesweit 835 Arbeitsplätze summierten. Zur Erläuterung der Situation und der nun folgenden Konsequenzen wurde mitgeteilt, dass das Unternehmen wegen fehlender Aufträge aus dem Inland nicht nur die erwähnten Stellen im eigenen Hause streichen müsse, sondern dass auch bestehende Verträge mit Zulieferern zu reduzieren sind. Man werde sich jetzt auf internationale Märkte ausrichten.
Wie es diese Zulieferfirmen getroffen hat, wird in dem Artikel eingehend geschildert. Der Bundesverband für Windenergie BWE gehe für das Jahr 2017 von einer „fünfstelligen Zahl“ wegfallender Arbeitsplätze aus. Sogar komplette Betriebsschließungen werden in dem Handelsblatt-Bericht genannt (1):
So fallen bei der WEC Turmbau in Emden 190 Jobs weg, bei der WEC Turmbau GmbH in Magdeburg 130 Arbeitsplätze – und der WEC-Betrieb in Westerstede werde geschlossen; das koste weitere 150 Stellen. .

Das Unternehmen Senvion hatte bereits im März 2018 angekündigt, dass seine Betriebsstätten in Husum (S.-H.) und Trampe (Brandenburg) geschlossen werden müssten. Auch die Senvion-Tochter Powerblades in Bremerhaven wurde geschlossen, wie der Weser-Kurier am 11.7.2018 meldete (12).
In diesem Artikel wird berichtet, dass ein Rettungsplan für die Mitarbeiter vom Vorstand des Mutterkonzerns abgelehnt wurde.
Die Fertigung von Rotorblättern bei Powerblades solle von Bremerhaven nach Portugal (Nähe Porto) verlegt werden. Betroffen sind 386 Beschäftigte, von denen einige in den Servicebereich übernommen werden sollen, der in der Nähe Hamburgs konzentriert werden solle. Oder in die Turbinenfertigung, die in Bremerhaven verbleibt.

Über die Vorgänge bei dem ebenfalls Rotorblätter produzierenden Hersteller Carbon Rotec in Lemwerder bei Bremen berichtete die Nordwest-Zeitung (NWZ Online) am 21.12.17 (13) und am 4.7.2018 (14). In dem Artikel vom 21.12.(13) wird die Carbon Rotec als „einer der führenden Hersteller von Rotorblättern für Windkraftanlagen“ bezeichnet. Deren Geschäftsführung hatte Mitte Oktober 2017 einen Insolvenzantrag gestellt, nachdem der einzige Großkunde, das Windenergieunternehmen Nordex, seine Lieferverträge nicht verlängert habe. Der Geschäftsbetrieb muss daher zum 1.1.2018 eingestellt werden. Es habe weder andere größere Kunden oder Aufträge gegeben. Auch keinen möglichen Erwerber.
In einem zweiten Artikel in der NWZ vom 4. Juli 2018 (14) wurde das weitere Geschehen nach der Betriebsschließung geschildert: Die Gustav-Zech-Stiftung mit Sitz in Bremen habe ein ca. 8 ha großes Gelände der Carbon Rotec in Lemwerder von Christopher Seagon erworben. Die Stiftung sehe den Kauf als Kapitalanlage und beabsichtige, das Gelände zu entwickeln – z.B. durch die Ansiedlung eines Betonfertigteil-Werks. Für Bestandsgebäude werde man andere Interessenten suchen.
Die Stiftung gehe im Moment davon aus, dass durch die Ansiedlung von verschiedenen Unternehmen rd. 200 neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. (Soweit die NWZ.)

Die hier beschriebenen Beispiele harter und schmerzhafter Reaktionen dieser beiden Unternehmen auf die kritischen Entwicklungen im Jahre 2017 und die sich daraus ergebenden Folgen für die Situation der Windenergiebranche ab dem Jahre 2020 geben eher den Schwarzsehern recht:
Ein Rotorenhersteller, der das Land verlässt, und ein weiterer, der Betrieb und Gelände aufgegeben hat, werden 2020 in Deutschland nicht mehr produzieren und keinen Beitrag für einen späteren, erneuten Aufschwung der deutschen Windenergie-Branche leisten.
Sollte die Regierung die fast unglaublichen Fehler wiederholen, die ihre Vorgänger bei der Solarstromförderung begingen ? Mit dieser Technik sollte eine eindrucksvolle neue Branche in Deutschland die Welt versorgen; von einem Solar-Valley war euphorisch die Rede. Dann begann ein Trauerspiel: Erst wurde das in dieser Technik vollkommen „unterbelichtete“ China mit Krediten der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW für die Beschaffung moderner deutscher Produktionseinrichtungen gefördert, ebenso mit dem dafür nötigen know-how, dann begannen Chinas Unternehmen, Solarzellen zu fertigen – und am Ende waren sie die größten Hersteller im Weltmaßstab, die die deutschen Produzenten mit Niedrigpreisen in den Bankrott trieben. Und die seither die Dächer der netten Deutschen mit ihren Solar-Panels ausrüsten. Montieren dürfen das deutsche Handwerker. Die Gewinne gehen nach China.

Ganz ähnlich könnte es der Windenergiebranche ergehen. China gedenkt offenbar, auch bei den Windrädern ebenso zu verfahren, wie bei den Solarstromanlagen: Nur wenige im eigenen Land installieren, Importe unterbinden – aber dafür mit Nachdruck in den Export gehen.
Die Sätze von Daniel Wetzel (4) , „Die Hersteller-Industrie muss mit dem Einbruch der Nachfrage im kommenden Jahr also leben“. ..“Denn nach dem Einbruch 2019 dürfte es ab 2020 wieder steil bergauf gehen: Dann dürften immer mehr Anlagen aus den Sonderauschreibungen wirklich gebaut werden“, könnten sich als teils falsch und teils ungewollt doppeldeutig erweisen:
Ein Teil der Hersteller-Industrie lebt schon jetzt nicht mehr – siehe oben. Und wer wird nach diesen Erfahrungen neue Produktionsstätten finanzieren?  Steil bergauf wird es wohl mit der Vermehrung der Windräder in Deutschland dank der unfreiwilligen Millionenzahlungen der Stromkunden tatsächlich gehen – mit dänischen Vestas‘ und Chinas-Windturbinen. Und für die deutschen Firmen bliebe der Zusammenbau der importierten Komponenten; die Montage am Standort und die spätere Wartung. Wie bei der Zukunftsbranche Solarstrom.

Power-to-Hope
Die in letzter Zeit geradezu verzweifelten Versuche, die erheblichen, nicht in Deutschland verwendbaren und auch nicht speicherbaren Windstrom-Überschüsse in Starkwindperioden „irgendwie“ doch noch zu verwenden – wenn auch leider nicht mehr als elektrische Energie (die im Moment ihrer Einspeisung in das Stromnetz auch genutzt bzw. verbraucht werden muss; nicht novellierbares Kirchhoffsches Gesetz) – führten zu einem Bündel von Umwandlungsvorschlägen, die bedeutend klingende englische Namen bekamen: Power-to-Gas und Power-to-Heat.

Dabei sollte bei Power-to-Gas mittels der Elektrolyse Wasserstoff aus Wasser erzeugt werden, wobei man diese Verfahrenskette noch um einen weiteren Umwandlungsschritt verlängern könnte, indem aus dem Wasserstoff zusammen mit Kohlenstoff  Methan erzeugt wird. Beide Gase könnten in das Erdgasnetz eingeleitet werden (Wasserstoff jedoch nur begrenzt), womit eine Speicherung möglich ist. Bei diesen mehrstufigen Verfahren muss man in jeder Umwandlungsstufe erhebliche Verluste (Abwärme) hinnehmen, die sich multiplizieren und den Gesamtprozess zu einem Energievernichtungs- und Verschwendungsverfahren werden lassen.
Der dadurch erlittene Verlust von ca. zwei Dritteln der mit den Windrädern teuer erzeugten Edel-Energieform Strom mit dem nicht gerade eindrucksvollen Energieträger Methan/synthetisches Erdgas als kostspieliges Endprodukt des enormen Aufwands lässt ein derartiges Verfahren als besonders absurden Schildbürgerstreich erscheinen. Aber mindestens eine derartige Anlage ist im Bau.

Das Power-to-Heat-Verfahren ist vom Prinzip her nichts anderes als es die Warmwasser-Boiler oder Tauchsieder sind: Die hochwertigste und besonders teuer produzierte Energieform elektrische Energie wird zur geringwertigsten Energieform Niedertemperaturwärme umgewandelt; für Energiewirtschaftler und Physiker ein Horrorbeispiel für Verschwendung.

Diese Verfahren dürften vor allem wegen ihrer extremen Kosten keine Chancen haben, in der Energiewirtschaft eine Rolle zu spielen. Die Endverbraucher würden im Grunde das meiste Geld nicht für einen Energieträger oder eine Energiemenge bezahlen, sondern für Vergeudung und Verluste bei den Anbietern. Diese Rolle möchte vermutlich kein Unternehmen spielen.
Aber so unglaublich es auch für Energiewirtschaftler und -Techniker erscheinen mag, dass derartige Power-to-Irgendetwas-Verfahren durch neue Gesetze,  Verordnungen, Umlagen oder Steuern in den Energiemarkt hineingezwungen werden könnten; es kann geschehen. Denn es handelt sich dabei um scheinbare Problemlösungen, die den ratlosen Politikern und ihren Ministerialbeamten offeriert werden.  Es winkt immerhin Zeitgewinn durch den Start neuer Zukunftsprojekte und das kostet natürlich etwas.

Das Problem dabei sind ja nicht diese Kritiker, die solche Artikel wie diesen hier schreiben; sondern die Verbraucher. Diese könnten noch höhere Energierechnungen, die auch wieder nicht von der Sonne veranlasst sind, derart unakzeptabel finden, dass sie politisch reagieren. Das wiederum könnte die Windenergiebranche, die schon genug Probleme hat, davon abhalten, sich auch noch diesen Power-to-Trouble aufzuladen.
Die hier verwendeten zahlreichen „dürften“, „könnte“ und „würde“ sind natürlich nur energiepolitische Kaffeesatzleserei. Es ist schlicht unmöglich, die weiteren Entwicklungen in  der erratischen deutschen  Energiepolitik mit dem Mittel der Logik abzuschätzen. Auch die Reaktionen – bzw. das Ausbleiben deutlicher Reaktionen – der Wirtschaftsverbände sind kaum noch mit der Interessenlage ihrer Mitgliedsunternehmen in Übereinstimmung zu bringen.
Die mehrfach bestätigte und beklagte Zurückhaltung der Investoren bei Kraftwerksneubauten – man lese die Berichte der Bundesnetzagentur – scheint die einzige nachvollziehbare Reaktion der Wirtschaft auf das Ende der  Sicherheit für einen langfristigen wirtschaftlichen Betrieb solcher Anlagen zu sein.
Die Antwort einer Planwirtschaft lautet Staatskraftwerke, finanziert mit Steuermitteln, deren Energieträger wäre Erdgas aus Russland. Sie werden bereits als Lösung diskutiert. Unter dem besser klingenden Namen „Kapazitätsmarkt“. Als Investoren und Betreiber seien die Übertragungsnetzbetreiber geeignet; das könnte dann fast wie eine marktwirtschaftliche Lösung aussehen.
Die deutsche Energiepolitik würde dadurch einen großen Schritt in die Richtung der Verstaatlichung des gesamten Energiesektors tun.


Die Windenergiebranche hat erheblich mehr Probleme…

Die Branche hat jedoch weitere und sehr viel größere Probleme, als verzögerte zusätzliche Ausschreibungen für Neubauten. Einerseits Probleme der verwendeten Technik, die überhaupt nicht zu beheben sind, zum anderen Probleme, die verdrängt oder krass unterschätzt werden.
Eine Zusammenstellung:
Die Witterung mit ihren typischen kurzfristigen Windstärke-Schwankungen, die für Windräder auf Grund physikalischer Gesetze zu noch weitaus stärkeren Schwankungen ihrer Stromerzeugung führen. Diese Eigenschaft bedeutet für die Netzbetreiber nur schwer ausgleichbare Stromeinspeisungs-Schwankungen, die mit steigender Zahl der angeschlossenen Windturbinen immer größer und gefährlicher werden. Dass sich die Stromproduktion vieler Windräder gegenseitig ausgleicht, ist ein Unsinn; das Gegenteil ist der Fall.   Die Großräumigkeit mitteleuropäischer Wetterlagen führt dazu, dass faktisch alle Windkraftanlagen in Europa ihre Stromspitzen und -Löcher fast gleichzeitig aufweisen. Denn auch der häufig gehörte Satz „Irgendwo ist immer Wind“ gehört daher gleichfalls zum Wunschdenken und zur Ökostrom-Märchenstunde.

Weiterhin führt die Witterungsabhängigkeit der Windstromerzeugung zu deutlich unterschiedlichen „guten“ und „schlechten Windjahren“, wie man an den Volllaststunden-Grafiken in den BDEW-Jahresberichten ablesen kann. Ein „schlechtes Windjahr“ kann daher zu drastischen Erlöseinbußen führen, was schon sehr viele Betreiber zu spüren bekamen.

Diese grundsätzlichen Nachteile sind auch mit modernen Windturbinen unvermeidbar und sie waren der Grund für die völlige Verdrängung dieser nicht bedarfsgerecht produzierenden Energiegewinnungstechnik durch die Dampfmaschinen, die jederzeit ihre Leistung freisetzen konnten. Auch diese wurden später durch Dampfturbinen ersetzt. Diesel- und Gasmotoren ergänzten diese Kraftmaschinenfamilie. Trotz der katastrophalen Nachteile der Windräder als Energieerzeuger, die zudem auch große Umweltschäden zur Folge haben – siehe das letzte Kapitel zum Thema „weitere Probleme“ – , haben in technischen Dingen inkompetente Politiker zusammen mit einer gehorsamen Beamtenschaft diese antike Technik zur wichtigsten Waffe gegen den angeblich vom Menschen verschuldeten Klimawandel ernannt – und immense Finanzmittel dafür eingesetzt. Nicht aus dem Haushalt des Finanzressorts, sondern durch die EEG-Umlage, die die Stromverbraucher bezahlen müssen. Dass damit mehrere Bundesregierungen, deren Koalitionsparteien die Worte „sozial“ und „christlich“ im Parteinamen führten, seit 18 Jahren eine milliardenschwere Umverteilung „von unten nach oben“ betreiben, ist zwar ein skandalöser Tatbestand, aber selbstverständlich keine zu der Technik der Windturbinen gehörende Besonderheit. Das gilt auch für Belastungen der Bewohner von Gebäuden in der Nähe von Windparks durch Lärm und Infraschall (Näheres s.u.), denn zu geringe Abstände sind gleichfalls nicht dieser Technik anzulasten.

– Beeinflussbar ist der Preis des Windstroms, allerdings nur in Grenzen. Denn wenn nur ein konventionelles Großkraftwerk (Kohle- oder Kernkraftwerk) mit 1.200 Megawatt Dauerleistung durch Windkraftanlagen ersetzt werden soll, steht man vor einem unlösbaren Dilemma: Selbst wenn man für diesen Zweck 2.800 riesige Windturbinen zu je 2 Megawatt Maximalleistung in die Landschaft und schlimmer noch auf neuen Kahlschlagsflächen in Waldgebiete setzt, sorgt das Wetter dafür, dass entweder in windarmen Wochen alle 2.800 Windräder still stehen, oder dass sie bei starkem Wind das Stromnetz gefährlich überlasten; bis eine weitere Zunahme der Windstärke die Windräder zur Sicherheitsabschaltung zwingt. Dieser Leistungsabsturz kann u.U. zu einem landesweiten Netzzusammenbruch führen.

(Die obige Rechnung, wie viele Windräder für die jährliche Erzeugung der gleichen elektrischen Energie erforderlich sind, die ein konventionelles Kraftwerk liefert, wird weiter unten zusammen mit dem Flächenverbrauch beider Techniken nochmals präsentiert. Zu beachten ist, dass es wegen des Mangels an Reservekraftwerken, an Pumpspeicherkraftwerken und ohne Stromimporte (s.u.) keine Möglichkeit mehr gibt, bei einem großen Anteil der Windräder an der Stromerzeugung, wie es die Regierung plant, im Falle von längeren Flautenperioden die Kunden überhaupt zu beliefern.)-
Wenn man alle diese Nachteile ignoriert und nur auf die Herstellungskosten der Windräder und auf die bislang erzielten Renditen blickt, dann sind Preissenkungen durchaus möglich. Daher hat die Regierung beschlossen, die Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen von einem Wettbewerb der Interessenten bei Ausschreibungen abhängig zu machen. Die bisherige feste Vergütung, die für 20 Jahre garantiert wurde, wurde durch den Zuschlag für den günstigsten Anbieter ersetzt.
Das ist immerhin der erste Versuch, den immer weiter gehenden Anstieg der Stromkosten zu bremsen – bei denen Deutschland in der EU jetzt einen unrühmlichen Spitzenplatz erobert hat. Damit wurde das Musterland der Windenergie Dänemark auf Platz 2 verdrängt. Dort wurde übrigens der Neubau von Windrädern an Land gestoppt – man wartet auf die Ergebnisse der großen Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen (Näheres s.u.).

Das Konzept Ausschreibung hatte hier die beabsichtigte Wirkung: Den deutlichen Preisverfall für den Windstrom. Das bedeutete aber auch einen Dämpfer für Renditeaussichten und hatte daher auch eine Zurückhaltung bei den Investoren zur Folge.

Der größte Teil Deutschlands ist für die Windkraft ungeeignet.

Das ist ein weiteres unbeeinflussbares Problem, das von der Geographie Deutschlands bestimmt wird:
Schon in den vergangenen Jahren hatten Windparkbetreiber schmerzlich erfahren müssen, dass die ihnen von viel zu optimistischen Gutachten über die „Windhöffigkeit“ eines Standortes prophezeiten Erlöse ihrer Windräder nicht eintraten und statt dessen Verluste zu verzeichnen waren (9)..

Wenn man das Windangebot in Deutschland betrachtet, zeigt sich die für jeden ohnehin klare Situation, dass im Norden größere Windstärken zu verzeichnen sind. Keine Frage, dass sich diese Tatsache auf den Stromertrag und damit auch auf die Rentabilität von Windparks auswirkt. Die Regierung hat das zum Anlass genommen, die Fördersätze für ungeeignete Windenergie-Standorte zu erhöhen.
Zusammen mit den „negativen Strompreisen“ (Zuzahlungen für den Export von bereits teuer subventioniertem Überschuß-Windstrom an Abnehmer in Nachbarländern) hat Deutschland damit den planwirtschaftlichen Irrsinn in ein selbst in den ehemals sozialistischen Ostblockländern nie gesehenes Extrem weiterentwickelt.

Die Zahlen der mittleren Windgeschwindigkeiten in Deutschland zeigen sowohl den sehr deutlichen Unterschied zwischen den nördlichen und südlichen Bundesländern, aber auch die ebenfalls deutlichen Unterschiede zwischen den „Windjahren“, die gelegentlich zu frustrierenden Windstrom-„Ernten“ führen. Sie vermitteln jedoch noch eine für Investoren weitaus wichtigere Information, wenn man die Feststellung des Deutschen Windenergieinstituts Wilhelmshaven (DEWI) beachtet, die auf umfangreichen Untersuchungen basiert:

Die Schwelle zu einer wirtschaftlichen Nutzung der Windenergie liegt bei ca. 2.000 Volllaststunden oder bei einem sich daraus ergebenden Auslastungsgrad von 22,8 Prozent. Das bedeutet, dass sich die Windstromerzeugung nur im hohen Norden Deutschlands ohne Subventionen rentiert – und das auch nur in guten bis mittelguten Windjahren.
Ein klares Bild von dieser Situation vermitteln die jährlich vom BDEW (Bundesverband ser Energie- und Wasserwirtschaft) unter der Überschrift „BDEW-Energie-Info: Erneuerbare Energien und das EEG“ veröffentlichten .Grafiken und Tabellen. Aus den Darstellungen der Windstromerträge – gemessen in Jahresvolllaststunden (Definition siehe unter (11)) – in den Bundesländern erkennt man gut das Gefälle des nutzbaren Windangebots von Nord- nach Süddeutschland.
Aus diesen BDEW-Berichten für die Jahre 2014 und 2015 werden hier die höchsten und die niedrigsten Zahlen der erreichten Jahresvolllaststunden vorgestellt:

2014: 1934 h in Schleswig-Holstein; 1171 h in Bayern = 61%
2015: 2003 h in Mecklenburg-VP;     1362 h in Baden-Württemberg = 68%

Das bedeutet:
– Die mindest-notwendige Zahl von 2000 h wird nur in den nördlichsten
Bundesländern knapp erreicht – und das auch nicht in jedem Jahr.
– In der südlichen Bundesländern ist der Ertrag 30 -40% niedriger als im
Norden. Die Unrentabilität von Windparks ist dort garantiert. Deshalb hat
die Regierung für die unrentablen Standorte höhere Subventionen
beschlossen.
– Weil ein Jahr 8760 Stunden hat, bedeuten die genannten Zahlen, dass die
Windräder zwar respektable Maximalleistungen haben, diese aber im realen
Betrieb niemals oder allenfalls kurzzeitig bei Starkwind erreichen – und statt
dessen nur einen geringen Bruchteil ihrer installierten Leistungsfähigkeit
nutzen können. Und bei wenig Wind oder Flaute nutzlos (aber keineswegs
kostenlos) in der Landschaft stehen.
Deutschland ist nun einmal ein sehr ungeeigneter Standort für Windenergieanlagen, was man aber schon immer wusste.

Ein großer Teil der Windparks ist unrentabel.

Es ist das Verdienst des Bundesverbands WindEnergie BWE, gründlich der Frage nachgegangen zu sein, ob sich eine Investition in Windparks selbst mit Subventionen überhaupt lohnt und welche Risiken auf Anleger lauern. Der BWE ist eine Windkraft-Lobby, steht aber klar auf der Seite der Investoren von Windparks – oft Kommunen und Stadtwerke – und weniger auf der Seite der WKA-Hersteller, der Fondsmanager, der Berater, der Reparaturbetriebe  und der Verpächter der Standortflächen.

Der BWE hat mehr als 1200 Jahresabschlüsse von Windparks in einem Zeitraum von 13 Jahren verglichen. Sein Fazit: Mehr als zwei Drittel der Windparks im Binnenland machen Verluste – trotz der Subventionen.

Dazu erklärte der stv. Vorsitzende im Anlegerbeirat des BWE Dr. Christian Herz: „80 Prozent der deutschen Land-Windparks sind defizitär. Völlig überhöhte Windprognosen. Das bedeutet, es ist zu wenig Geld da, gleichzeitig ist die Anlagetechnik in einem Großteil der Anlagen und Projekte so schlecht, dass die Reparaturkosten-Ansätze verdoppelt bis verdreifacht werden müssen – und das bei der Masse im jetzt achten bis zwölften Betriebsjahr, und sie sollten ja eigentlich 20 Jahre halten.“(10).

In einem „Ratgeber für Windpark-Anleger“ (9) haben Werner Daldorf und weitere 6 BWE-Vorstandsmitglieder eine sehr harte Kritik an den Praktiken der Windkraft-Fonds publiziert, in dem alle Tricks und Täuschungen beschrieben werden, mit denen die Anleger in äußerst verlustreiche Investitionen hineingelockt werden.

Zitate: „Es darf nicht übersehen werden, dass es in deutlichem Umfang Fonds gibt, die sich inzwischen als Finanzdesaster entpuppen. Von der angestrebten Zielrendite aus bestimmte Überbewertungen der Windertragspotentiale, oft unausgereifte Anlagentechnik und zu niedrig angesetzte Wartungskosten, völlig überzogene weiche Kosten (Provisionen, Aufschläge, usw.) und nicht selten ein inkompetentes und wenig engagiertes oder gar trickreich-unredliches Management ernüchtern den Anleger zunehmend.“

Es gibt eine Reihe von Stadtwerken, die von den Rathauspolitikern ihrer Kommunen gezwungen wurden, in Windparks zu investieren, weil sie dann Ökostrom anbieten könnten. Über die damit erlittenen hohen Verluste spricht man ungern.

Diese Warnungen stammen noch aus der Zeit, als die Ausschreibungsverfahren zwar diskutiert wurden, aber noch nicht eingeführt waren.

Und schließlich ein weiteres ernstes und vermutlich kaum vermeidbares Problem – außer, man verzichtet auf den Einsatz dieser Technik:
Negative Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Menschen wurden ignoriert – jedoch nicht von den Betroffenen
Dass Aktivitäten der Wirtschaft Auswirkungen auf die Umwelt haben und auf der Grundlage von Umweltgesetzen auch Konsequenzen für die Akteure, ist nicht neu. Wenn eine Industriebranche wie die Hersteller von Windenergieanlagen durch die Errichtung und die Anwendung ihrer Produkte zwangsläufig und teilweise sogar unvermeidlich in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf die belebte wie auch die unbelebte Umwelt verursachen, dann gehört diese Thematik zu der Gruppe ihrer vordringlich  anzugehenden Aufgaben.
Die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Umwelt:
1. Schall- und Infraschall-Emissionen und deren gesundheitliche Auswirkungen
Es genügt nicht, umweltpolitische Entscheidungen zu kritisieren wie es der BDEW-Chef Kapferer in seiner Beurteilung der 10H-Abstandsregel in Bayern getan hat und vor einer Anwendung ähnlicher Regeln in anderen Bundesländern zu warnen. In seiner Presseinformation vom 24.8.2017 argumentiert er allein damit, dass diese Regel „zu einem faktischen Ausbaustopp der Windenergie in Bayern“ geführt habe.
Dass diese Entscheidung der bayrischen Staatsregierung eine Reaktion auf die anhaltenden Protestaktionen der zahlreichen Bürgerinitiativen war und dass diese Bürger ihre Gründe dafür hatten, wird nicht kommentiert. Die Bewertung der Abstandsregelung durch Herrn Kapferer als „politischer Spielball“ sagt aus, dass er diese von der Landesregierung getroffene Entscheidung als Spielerei von Berufspolitikern betrachtet.
Die ernsten Gründe für die Bürgerproteste sind einfach zu erfahren. Wer sich darüber informieren möchte, findet eine große Fülle an seriösen Fachartikeln und Studien, die die Auswirkungen von Windrädern und vor allem von Anlagen-Gruppen (Windparks) auf Menschen, aber auch auf geschützte Tierarten behandeln.
In Dänemark hatten Vorfälle, bei denen Anrainer von Windenergieanlagen über gesundheitliche Probleme berichteten, bereits 2013 eine von der Regierung veranlasste umfangreiche experimentelle Untersuchung ausgelöst, die vom Kopenhagener Krebsforschungsinstitut „Kraeftens Bekaempelse“ durchgeführt und Anfang 2018 abgeschlossen worden ist. Im Kürze soll die akademische Kontrolle (Peer Review) abgeschlossen sein. Dann folgt die Veröffentlichung, die auch in Deutschland von Kommunen und auch von Bürgern in den Windkraftgebieten mit Spannung erwartet wird. Anders als in Deutschland erlauben die recht weit gefassten dänischen Datenschutzgesetze eine auf jede einzelne Windturbine bezogene Auswertung persönlicher medizinischer Daten der Anwohner.
Die öffentliche Debatte dürfte dann sehr lebhaft werden, auch in unserem Land (18).

2. Windräder in Wäldern
Die verstärkte Errichtung von Windrädern in Wäldern, die von mehreren Bundesländern erlaubt wird, ist die Folge von knapper gewordenen Standorten in Norddeutschland. Die Auswirkungen sind beträchtlich, weil die Größe dieser Anlagen die Rodung größerer Flächen für Zufahrten und für den Standort notwendig macht. Mächtige Stahlbeton-Fundamente werden in den Waldboden gesetzt. Naturschützer beklagen die Tötung geschützter Greifvogelarten (Roter Milan) und ebenso von Fledermäusen.
Eine Entwicklung, die zahlreiche neue Anti-Windkraft-Bürgerinitiativen ins Leben gerufen hat. Der Antrag der FDP-Bundestagsfraktion richtet sich auf diese Auswirkungen (15).

3. Landschaftsbeeinträchtigung
Inzwischen gibt es viele Dokumentationen von Landschaften, die mit Windrädern „verspargelt“ sind. Viele Bürgerinitiativen sind aus diesem Grund entstanden. Über Erfolge bei der Verhinderung neuer Windparks wird im Internet berichtet – ein besonderes Erfolgserlebnis hatten die BI im Rheingau/ Hessen, wo mit einem jahrelangen Kampf die „Verschandelung“ des Rheingaus (darin die Region Lorch-Stephanshausen, die UNESCO-Weltkulturerbe ist) endgültig verhindert werden konnte.

4.   Enormer Flächenverbrauch
Jeder kann durch Betrachten der großen Kahlschlagsflächen in Wäldern den Zusammenhang von beanspruchter Landfläche in Relation zu der elektrischen Erzeugung eines Windrades berechnen.
Die oben angegebenen, im Grunde deprimierenden Zahlen der Jahres-Volllaststunden von im Durchschnitt 1500h/a bei 8760 Stunden eines Jahres besagen, dass eine wetterabhängige Windkraftanlage, die 2 MW Maximalleistung hat, in einem Jahr so viel bzw. so wenig Strom liefert, wie ein dauerhaft arbeitendes Miniaturkraftwerk von 0,36 MW.
Bei einem Flächenverbrauch von 60×60=3.600 m2 und dieser Leistung von 0,36 MW ergeben sich 100 Watt an mittlerer Leistung pro Quadratmeter.

Zum Vergleich: Ein 1000-MW Steinkohlekraftwerk mit einer Fläche von 300×300=90.000 m2 hätte eine Leistungsdichte von 11.000 Watt pro Quadratmeter .
Um die durchschnittliche jährliche Stromerzeugung eines 1000-MW-Steinkohlenkraftwerks durch 2 MW-Windräder zu erreichen, müssten 2.800 dieser Anlagen errichtet werden. Die dann gleich große durchschnittliche Jahreserzeugung täuscht jedoch über den außerordentlich problematischen Nachteil für die Verbraucher hinweg: In Perioden geringer Windstärken, die häufig vorkommen (unter Windstärke 3), stehen sämtliche Windräder still.
Wenn die Verbraucher dann überhaupt noch Strom geliefert bekommen, stammt der aus sog. konventionellen Kraftwerken.
Diese 2.800 Windräder benötigten – verglichen mit dem Kohlekraftwerk – das 110-fache an dessen Flächenbedarf.

Und dann müsste noch der notwendige Abstand der Wohnhäuser zu diesen Windenergieanlagen einbezogen werden.

5. Was geschieht mit stillgelegten Windrädern?

Wenn nach 20 Jahren die Förderung Tausender älterer Anlagen ausläuft, stellt sich vor allem die Frage, wie man mit den Betonfundamenten umgeht. Die Betreiber sind zu einem vollständigen Abbau auch dieser Fundamente verpflichtet. Im Internet wird über Fälle berichtet, wo die Eigentümer der Standortflächen gegen Bezahlung auf den kompletten Rückbau verzichten und mit einer Entfernung nur der oberen 1 Meter-Schicht der Betonmassen einverstanden sind. Ob diese Vorgehensweise zulässig ist, wird wohl erst noch geklärt.

Der Widerstand gegen neue Windkraftanlagen hat die Parteien erreicht.
Es hat einige Zeit gedauert, bis die Politiker – insbesondere Landespolitiker – auf den inzwischen mächtigen Widerstand von inzwischen über 1000 Bürgerinitiativen gegen die Errichtung von Windrädern in ihrer Region reagierten. Wie bereits berichtet wurde, gab es im Zusammenhang mit der beabsichtigten Einführung der oben erwähnten Sonderabschreibungen einen Widerstand von zwei SPD- und CDU- geführten Ländern sowie von der FDP-Fraktion im Bundestag, in dem als Voraussetzung ihrer Zustimmung Änderungen für das gesamte bisherige Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Windkraftanlagen gefordert wurden:
– In der Bundesratsinitiative von Brandenburg wurde vom Ministerpräsidenten Dietmar Woidke gefordert, dass die im Baugesetzbuch verankerten baurechtlichen Privilegierungen von Windenergieanlagen im Außenbereich abzuschaffen sind.
– Auch der Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung und stv. Fraktionsvorsitzender Carsten Linnemann schloss sich dieser Forderung an – und verlangte „einen besseren Ausgleich zwischen der Erneuerten-Branche und den Anwohnerinteressen. Wir sprechen hier insbesondere über Mindestabstände zur Wohnbebauung und über ein Ende der nächtlichen Dauerbefeuerung von Windrädern.“
– NRW strebt mit seiner Bundesratsinitiative die Wiederauflage der sogenannten Länderöffnungsklausel an, nach der jedes Bundesland eigene Abstandsregelungen (zu einer Wohnbebauung) für Windräder einführen könnte.
– Die Bundestagsfraktion der FDP brachte am 26.9.18 den Antrag ein (15), den Stopp der Rodungen in Wäldern, die sowohl für die Schaffung von Freiflächen für Windturbinen als auch für das Schlagen von Schneisen für den Transport des Baumaterials sowie der Kräne und Maschinen benötigt werden. Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Waldflächen, Nationalparke, Naturschutzgebiete und Biosphärenreservate als Standorte von Windenergieanlagen dauerhaft ausschließt. Ferner sollten Abstandsgrenzen zu Brutstätten und Nahrungshabitaten gefährdeter Vogelarten verbindlich…,geregelt werden.

Der Industrieverband BDEW kritisiert die Länderinitiativen
Die Reaktion des BDEW auf die Bundesratsinitiativen von Brandenburg und Nordrhein-Westfalen ist in zwei Presseinformationen vom 24. August und vom 18. Oktober 2018 nachzulesen: https://www.bdew.de/presse/presseinformationen/
Beide Pressemitteilungen zitieren den Vorsitzenden der BDEW- Geschäftsführung Stefan Kapferer.
Es folgen Zitate:
Zur:Presseinformation des BDEW vom 24.8.18
– Zur Forderung von MP Dietmar Woidke zur Abschaffung der baugesetzlichen Privilegien für den Bau von Windkraftanlagen und zur Forderung vom Land NRW, die Länderöffnungsklausel, mit der die Bundesländer selbst Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung festlegen können,  wieder einzuführen (s.o.) äußerte sich Herr Kapferer wie folgt (Auszüge):
„Ohne die jetzigen Regelungen (Anm.: die Privilegierung betreffend) wären Windkraftprojekte zunächst automatisch unzulässig….Ohne die Privilegierung wären Windenergievorhaben im Außenbereich nur noch zulässig, wenn Kommunen entsprechende Flächen im Zuge der Bauleitplanung ausweisen. Projektierer müssten dann für jedes individuelle Projekt als Bittsteller an die kommunalen Verantwortlichen herantreten, um eine Flächenausweisung zu erwirken. Der Fortschritt der Energiewende wäre dann vom Gutdünken jeder einzelnen Kommune abhängig.“…
„Ebenso kritisch sehen wir die Forderungen, die Länderöffnungsklausel wieder aufzugreifen. Was diese Klausel verursacht, haben wir am faktischen Ausbaustopp der Windenergie in Bayern gesehen. Es ist schlichtweg bedenklich, dass die Abstandsregelungen zu einem politischen Spielball wurden, der bei jeder Landtagswahl neu gespielt zu werden scheint.
(Unterstreichungen vom Autor G.K.).

Zur Presseinformation des BDEW vom 18.10.2018
Zur Befassung des Bundesrats mit den Länderinitiativen von Brandenburg und Nordrhein-Westfalen (s.o.) äußerte sich Herr Kapferer  wie folgt (Auszüge):
„Die Bundesratsinitiativen der Landesregierungen von Brandenburg und Nordrhein-Westfalen laufen den Energie- und Klimapolitischen Anstrengungen zuwider und vergiften das Investitionsklima. Die Umsetzung der ‚10H-Regelung‘ in Bayern hat eindrücklich gezeigt, dass derartige Restriktionen den Erneuerbaren-Ausbau drastisch ausbremsen. Nun strebt NRW eine Wiederauflage der sogenannten Länderöffnungsklausel an, nach der jedes Bundesland eigene Abstandsregelungen für Windräder einführen könnte.“……
Zum Thema Abschaffung der Privilegierung im Baugesetzbuch wird ausgeführt:
„Ein noch drastischerer Einschnitt wäre mit der Abschaffung der baurechtlichen Privilegierung von Windenergieanlagen verbunden, wie sie das Land Brandenburg vorschlägt. Das würde zu einem abrupten Fadenriss bei der Neuaufstellung von Windrädern führen…..
Neue Restriktionen würden zudem die Bemühungen der Energiewirtschaft vor Ort um die dringend benötigte Akzeptanz der Bevölkerung für den Windkraftausbau konterkarieren. Sie würden Protestbewegungen befeuern und ihnen ein politisches Gütesiegel aufsetzen.
(Unterstreichungen vom Autor G.K.)

Es ist anzunehmen, dass die Anti-Windkraft-Bürgerinitiativen diese klaren Äußerungen als durchaus hilfreich und eine Bestätigung für die Richtigkeit ihres Kampfes betrachten werden.
Aus diesen beiden Presseinformationen, die man sich von der Webseite des BDEW vollständig herunterladen und ausdrucken kann, sind mehrere grundsätzliche Argumentationslinien erkennbar:

1. Argumentationslinie Nr.1: Der BDEW unterstützt die Energiewendepolitik absolut, denn es ist nicht ein Hauch von Kritik erkennbar. Die beiden Länderinitiativen werden als gezielte Schädigung der Windkraftbranche bewertet („Fadenriss“) und mit deren auch stets von der Regierung betonten entscheidenden Wichtigkeit für die Energiewende stellen sie – in dieser Logik – einen Angriff auf die Energiewendepolitik der Regierung dar.
Diese derzeit von keinen Zweifeln getrübte eindeutige Unterstützung der Energiewendepolitik seitens des BDEW-Cefs stimmt allerdings nicht mit seiner Präsentation der von seinem Verband durchgeführten Untersuchung „Verfügbarkeit ausländischer Kraftwerkskapazitäten für die Versorgung in Deutschland“ vom 28.5.2018 überein, die er bei der Jahrestagung seines Verbandes vorstellte (16) und die anschließend in der Presse unter der Überschrift „„Die deutsche Energiewende verliert ihren Risikopuffer“ der Öffentlichkeit in deutlichen Worten erläutert wurde (17).
.
Diese Studie zerstörte die bis zu diesem Zeitpunkt von der Regierung, speziell vom BMWi, benutzte beruhigende Aussage, dass im Falle einer angespannten Situation (Sturm, Flaute, großer Wärmebedarf bei tiefen Temperaturen, Ausfälle von Kraftwerken, Schaltanlagen oder Leitungen) die Nachbarländer eine ausreichende Hilfe durch Stromexporte leisten könnten, weil sie angeblich über ausreichende Kraftwerks-Überkapazitäten verfügten. Die Untersuchung des BDEW auf der Grundlage der Daten der Organisation europäischer Netzbetreiber ENTSO-E  belegte jedoch, dass  es diese Überkapazitäten tatsächlich nicht gibt.
Die jahrelang verbreitete Falschmeldung sei angeblich ein „Rechenfehler“ um den Faktor 3 bis 4 (!) bei der Ermittlung der verfügbaren Reservekapazitäten gewesen, wie das Ministerium einräumte.
Dadurch haben die Beschwichtigungsversuche der Regierung hinsichtlich der Abwendung eines katastrophalen „Blackouts“ durch rettende Stromimporte aus unseren Nachbarländern ihr letztes Argument verloren.

Der BDEW unter der Leitung von Stefan Kapferer hatte damit der Regierung das einzige verbliebene und nun als grob unwahr festgestellte Ausrede- und Beschwichtigungsargument aus den Händen geschlagen.
Bei dieser verdienstvollen Aktion, die harte Entscheidungen der Netzbetreiber in kritischen Situationen zu untermauern hilft und die daher den Interessen der Verbandsmitglieder entsprach, hatte sich der Verbandschef nicht als ein Unterstützer der Energiepolitik erwiesen; sehr wohl aber als Verbandschef, der seine Aufgaben kennt. Das war im Mai. Und jetzt naht die von den Übertragungsnetz-Betreibern ungeliebte kritische Wintersaison mit Dunkelflauten, Redispatch-Aktionen und weiteren Schwierigkeiten – ohne die im Ernstfall rettenden Erzeuger jenseits der Grenzen.

Zu den verzögerten Sonderausschreibungen und den Bundesrats-Initiativen:
Erstaunlicherweise fiel dem BDEW-Chef in seinen Presseinformationen kein Motiv für den Vorstoß der beiden Bundesländer ein. Das absichtliche Anrichten von Schäden verbunden mit der Unfähigkeit, die bösen Folgen ihres Tuns zu begreifen, steht zwar als Vorwurf für die beiden Ministerpräsidenten (der eine SPD, der andere CDU) deutlich zwischen den Zeilen, aber das wäre ja wohl wenig glaubhaft. Also, welche Motive sind es dann?  Könnte es nicht sein, dass der Druck der Bürger in diesen Bundesländern deren Vorstoß auslöste?

2. Argumentationslinie Nr.2: Die Projektierer als Bittsteller bei der kommunalen Verwaltung. Diese Bezeichnung beschreibt diejenigen Kommunen als Hindernis gegen höherrangige Ziele, die sich eine eigene Meinung leisten – und das vermutlich auch noch auf der Grundlage der Mehrheitsmeinung der Bürgerschaft.  Wo die Regierung doch nur ihr Bestes will. Und die Projektierer ebenfalls. Wenn andere Unternehmen – ein Sägewerk, ein Outlet-Center, ein Möbellager, ein Containerhof – in einer Kommune Bauwerke errichten möchten, müssen die ebenfalls als „Bittsteller“ auftreten? Sie sind Interessenten bzw. Antragsteller. Die kommunale Planung entscheidet in diesen Fällen, wie es  immer gehandhabt wird. Kein Landrat, kein Regierungspräsident und auch kein Minister. Es ist Selbstverwaltung.
Dagegen halfen bis jetzt Privilegien im Baugesetzbuch – aber nur für politisch unterstützte Branchen. Das sieht wie eine fragwürdige Praxis aus, die es in Friedenszeiten nicht geben sollte. Privilegien bedeuten Tempo, Durchsetzung eigener Pläne, keine Diskussionen, höhere Renditen. Ein Erfolgsrezept – in China.

3. Argumentationslinie Nr.3: Der schlimmste Störfaktor für die Windbranche ist offensichtlich die Bevölkerung. Die Logik der vorgelegten Argumente verwirrt allerdings. Die „dringend nötige“ Akzeptanz der Bevölkerung würde „konterkariert“ werden. Und zwar durch „neue Restriktionen“. Wenn also die Bürger mitreden dürfen, wenn ihre gewählten Ratsmitglieder mitentscheiden dürfen, ob es eine Flächenausweisung für Windräder geben soll, dann „würde die dringend nötige Akzeptanz dieser Bürger konterkariert.“ Zutreffender wäre die Aussage, „dass die Mitsprachemöglichkeit für die Bürger einer Kommune gestärkt würde.“
Und Protestbewegungen würden nicht etwa überflüssig, weil die Kommune durch die Restriktionen das letzte Wort behält – nein, diese „Protestbewegungen würden befeuert“ und bekämen noch „ein politisches Gütesiegel“ aufgesetzt.

Für die enorme Zahl der Bürgerinitiativen – wie Gegenwind, Windwahn, Pro Natur, Windvernunft, BI Pro Tauschwald, Wattenrat Ostfriesland, Rettet Brandenburg, Bundesverband Landschaftsschutz, Aktion Gegenwind Allgäu, ArGe windradfreie Heimat, Vernunftkraft und weitere 1000 BI-Gruppen – aber auch für Kommunalpolitiker sind diese zwei verbandspolitischen Texte wichtig.
Sie zeigen die Denkmuster sehr deutlich, aber wichtiger sind vermutlich die großen Lücken in der gesamten Argumentation. Man registriert im Verband, dass es Gegner der Energiewendepolitik gibt und dass sich diese Haltung gegen die industriellen Vollzugskräfte und (vorübergehend) Profiteure dieser Politik wendet. Und plötzlich droht ein Absturz, ausgelöst durch ein eher geringfügiges Versagen des Gesetzgebers, aber tatsächlich verursacht von den zahlreichen, ernsten und zumeist nicht steuerbaren Problemen, die hier aufgezählt wurden.
Selbstverständlich ist der kürzlich der Regierung vom Bundesrechnungshof
amtlich bestätigte Kontrollverlust der zahlreichen, unkoordiniert mit der (planwirtschaftlichen) Regulierung und Steuerung der Energiewende befassten Teile des Regierungsapparates von erheblicher Bedeutung (5, 6, 7, 8).
Aber auch wenn das Management der Energiewende weniger kritikwürdig wäre, würden deren inhärente Fehlkonstruktionen dennoch alle „ehrgeizigen“ Ziele („ehrgeizig“ ist das politisch korrekte Synonym für „unerreichbar“) zum Scheitern verurteilen.

Schlussbemerkungen – nicht nur an die Adresse der Windenergiebranche
Eigentlich kennt beinahe jeder die „Randbedingungen“, die uns die Natur bei unseren Versuchen, die „Erneuerbaren Energien“ zu nutzen, gesetzt hat.
Die Energiedichte, die Wind, Sonnenlicht, Meeresströmungen oder Erdwärme aufweisen, ist gering, weshalb man große Flächen und entsprechend große Anlagen braucht, um nennenswerte Energieernten zu erzielen. Das wiederum führt zu hohen Kosten.
Wo man große nutzbare Flächen zur Verfügung hat und auch hohe Kosten für die Energiemenge 1 Kilowattstunde nicht scheut, kann man in die Nutzung dieser regenerativen Energiequellen einsteigen.
In einem dichtbesiedelten Land wie Deutschland, das zudem eine starke, exportabhängige Industrie besitzt, deren Wirtschaftlichkeit stark von ihren Stromkosten abhängt, und das außerdem von der Natur durch seine geografische Lage weder mit viel Sonne noch viel Wind und auch nicht mit reichlicher Geothermie ausgestattet ist, benötigt man genau die Stromerzeugungstechniken, die man bis zur Jahrtausendwende nutzte – und von denen gerade noch ausreichende Kapazitäten existieren. Deren Weiterentwicklung ist beendet worden; ihre Stilllegung politisch gewollt.
Wie das enden wird, wissen die Experten in den Wirtschaftsverbänden sehr genau.
Aus der langen Liste der verschiedenen ernsten Probleme, denen sich die Windenergiebranche schon länger gegenüber sieht – und fast alle sind grundsätzlicher Natur und als auch nicht ausräumbar bekannt – kann man feststellen, dass das aktuell beklagte administrative Problem im Vergleich mit dem  unüberwindlichen Berg der tatsächlich ernsten Grundsatzprobleme nicht in den Vordergrund der Debatten gehört.

Die heute sehr wahrscheinlich in ihrer Existenz bedrohte deutsche  Windenergie-Branche ist nicht die Verursacherin ihrer Schwierigkeiten, sondern Opfer einer bestimmten Politik. Aber das Ignorieren der aussichtslosen Situation, in die die gesamte Energiewirtschaft Deutschlands durch die rein ideologisch entscheidende, aber fachlich-betriebswirtschaftlich und planerisch inkompetente Regierung samt ihrer Administration gebracht worden ist – und alles ist vom Parlament gebilligt worden – , verschlechtert die Lage für jede beteiligte und abhängige Branche. Auf künftig noch mehr Förderung zu hoffen, wäre gewagt.
Die Gegner, über die man sich heute beklagt, sind erst durch die Defizite der Politik und deren zahlreiche Nebenwirkungen geschaffen worden. Auch eine kompetentere Planung und ein effizienteres Management hätte die Probleme nicht beheben, sondern allenfalls Begleitschäden verringern können.
Auch bei einem vorübergehend weitergehenden Ausbau der Windkraft werden diese Gegner nur zahlreicher und stärker. Wenn deren Sorgen und Beschwerden berechtigt sind, ist das Erzielen von Akzeptanz keine vernünftige Strategie.
Wann beginnt der BDEW, sich umfassend über die Ursachen der beginnenden Schwierigkeiten, die nur den Beginn einer Abwärtsspirale andeuten, zu informieren? Sämtliche Fakten liegen auf dem Tisch.
Die Industrieverbände sollten sich entscheiden: Zwischen unkritischer Regierungsfrommheit oder klarer, selbstbewusster Vertretung der berechtigten Interessen ihrer Mitglieder auf der Grundlage kritischer und kompetenter Analysen der Politik.

Quellen:
(1): Kathrin Witsch: „Die deutsche Windbranche steht vor einer schweren
Krise“, Handelsblatt Online, 2.8.2018.
(2): Birgit Marschall: „Union und SPD streiten sich über Ausbau der
Windenergie“,   Rheinische Post Online, 10.8.2018;                                                  https://rp-online.de/politik/deutschland/groessere-abstaende-fuer-windraeder-union-und-spd-streiten-sich-ueber-ausbau-der-windenergie_aid-24778049/
(3): Helmut Alt (Prof.Dr.-Ing.): „Windkraft: Angriff auf die Privilegierung“, Leserbrief in der ZfK (Zeitschr. f. Kommunale Wirtschaft), September 2018
(4): Daniel Wetzel:“Windkraft-Booster der Bundesregierung kommt zu spät“;
DIE WELT, 4.10.2018
(5):  Bundesrechnungshof (BRH) : „Bericht – nach §99 BHO
(Bundeshaushaltsordnung) – über die Koordinierung und Steuerung zur
Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie“ (BMWi), Langfassung;
Bundesrechnungshof (Hrsg.);, Referat Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit, Bonn 28.09.2018;  www.bundesrechnungshof.de
(6): Bundesrechnungshof: „Energiewende droht zu scheitern.
Bundesrechnungshof  bilanziert Stand und Umsetzung der
Energiewende“; Pressemitteilung vom  28.09.2018;
(7): Bundesrechnungshof: „2018 Sonderbericht – Koordination und
Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und  Energie“, – Zusammenfassung
Pressemitteilung – Statement. 28.09.2018.
Mit Stellungnahme des BMWi zum Bericht des BRH.
(8): Daniel Wetzel: „Bei der Energiewende droht Deutschland der endgültige
Kontrollverlust“, Untertitel: „Deutschlands Defizite bei der Umsetzung der
Energiewende.“ DIE WELT, 28.09.2018;
https://www.welt.de/wirtschaft/article181690102/Bundesrechnungshof-
wirft-Regierung-Versagen-bei-Energiewende-vor.html
(9): W. Daldorf, R. Ernst, H. Feddersen, Chr. Herz, H. Visel, J. Bonorden,
J. Vry: „Ratgeber für Windpark-Anleger“, Bundesverband Windenergie,
Version v. 18.3.2011;
http://www.energieverbraucher.de/files_db/1300471869_4207_12.pdf
(10): bund der energieverbraucher: „Bundesverband WindEnergie will mit
neuem Anlegerinfo für mehr Transparenz auf dem Kapitalmarkt
sorgen“,   2014 ;      http://www.energieverbraucher.de/de/windkraftfonds_pruefen_584#con1082
(11): Was Jahresvollaststunden bedeuten, erklärt der BDEW:
„Eine wichtige Kenngröße für die Nutzbarkeit einer Energiequelle ist die
Anzahl der Jahresvolllaststunden. Diese gibt an, in wieviel Stunden eine
Anlage ihre (tatsächliche) Jahresstromerzeugung erbracht hätte, wenn
sie ständig (ihre) maximale Leistung erbracht hätte.“
(12): Stefan Lakeband: „Rettung bei Senvion gescheitert.“; Weser-Kurier;
11.7.2018;   https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-wirtschaft_artikel,-rettung-bei-senvion-gescheitert-_arid,1623675.html
(13): Friederike Liebscher und Markus Minten: „Kündigung für 420
Mitarbeiter“; NWZ Online; 21.12.2017;  https://www.nwzonline.de/wirtschaft/lemwerder-carbon-rotec-in-lemwerder-kuendigung-fuer-420-mitarbeiter_a_50,0,1746237949.hmtl/
(14): Ulrich Schlüter: „Carbon-Rotec-Gelände hat neuen Besitzer“; NWZ;
4.7.2018;    https://www.nwzonline.de/wirtschaft/
(15): FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag: Antrag vom 27.9.2018: „Wälder
schützen – Rodungen für die Windkraft stoppen“, Drucksache 19/2802;
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw39-de-waldrodung-windkraft/570240
(16): BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.:
„Verfügbarkeit ausländischer Kraftwerkskapazitäten für die Versorgung in
Deutschland“, Studie; Berlin, 28.5.2018; www.bdew.de
(17): Daniel Wetzel: „Die deutsche Energiewende verliert ihren Risikopuffer“,
DIE WELT, 23.4.18
(18): Günter Keil: „Infraschall von Windturbinen: Dänemark geht den
Wirkungen auf den Grund“; 25.05.2018,
http://ageu-die-realisten.com/archives/2787