Erzwungener Ausstieg aus der Kohle mit der Energiecharta unvereinbar

Print Friendly, PDF & Email

Der gegen den Willen der Stromversorger geforderte Ausstieg aus der Kohle ist mit dem Energiecharta-Vertrag unvereinbar. Die bereits von einigen europäischen EVU eingereichten Klagen beziehen sich ferner auch auf gekürzte Subventionen für erneuerbare Energien sogar hierzulande auf den Schlingerkurs der Bundesregierung beim Kernenergie-Ausstieg.  WELT vom 31.08.2021 berichtete: „Der deutsche Energieriese RWE verklagt gerade die Niederlande vor einem Schiedsgericht. Der Konzern fordert 1,4 Milliarden Euro, weil er wegen des niederländischen Kohleausstiegs ein Kohlekraftwerk bis 2030 stilllegen soll – ohne Entschädigung.“

Die Europäische Kommission erwartet, dass mit ihrem Klimaschutzziel, dem Green Deal, solche Auseinandersetzungen in Zukunft zunehmen werden und drängt daher auf Anpassung der Energiecharta.

Da Unternehmen in anderen Ländern in kapitalintensive Energieprojekte wie Öl- und Gasfelder oder Kraftwerke investieren, brauchen sie eine Sicherheit, dass ihre Investitionen nicht durch staatliche Regeln behindert werden. Es geht um den Schutz von Eigentum. Der Energiecharta-Vertrag ermöglicht, dass Unternehmen Staaten abseits der nationalen Gerichte verklagen können, wenn sie finden, dass ihre Investitionen durch unrechtmäßige Regeln gefährdet sind.

Die Charta hat in der Vergangenheit keine große Bedeutung erlangt – bis jetzt. Vielleicht liegt darin der Grund, warum sie aus dem politischen Blickfeld geriet.

Historie

Die Anfänge der Energiecharta gehen auf eine politische Initiative zurück, die Anfang der 1990er Jahre in Europa ins Leben gerufen wurde. Das Ende des Kalten Krieges bot eine beispiellose Gelegenheit, frühere wirtschaftliche Spaltungen zwischen den Nationen auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs zu überwinden. Die beste Aussicht auf eine voneinander abhängige vorteilhafte Zusammenarbeit war der Energiesektor angesichts des wachsenden Energiebedarfs Europas und der enormen Ressourcenverfügbarkeit in postsowjetischen Ländern. Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit anerkannt, eine allgemein anerkannte Grundlage für die Energiezusammenarbeit zwischen den Staaten Eurasiens zu schaffen. Durch diese Überlegungen wurde der Prozess der Energiecharta geboren.

Der Vertrag über die Energiecharta (ECT) ist ein internationales Abkommen, das einen multilateralen Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Energiewirtschaft schafft, mit dem die Energiesicherheit durch offenere und wettbewerbsfähigere Energiemärkte gefördert werden soll. Rund 50 Länder sind dem Vertrag beigetreten.  Der Vertrag deckt alle Aspekte kommerzieller Energieaktivitäten ab, einschließlich Handel, Transit, Investitionen und Energieeffizienz. Der Vertrag enthält Streitbeilegungsverfahren sowohl für Vertragsstaaten (gegenüber anderen Staaten) als auch zwischen Staaten und Investoren anderer Staaten, die Investitionen im Hoheitsgebiet des Vertrags getätigt haben.