In dem Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD vom 08. März 2025 wird als Ziel genannt, „die innere und äußere Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken, massiv in unsere Infrastruktur zu investieren und die Grundlagen für dauerhaftes und nachhaltiges Wachstum zu legen“. Dazu werde „ein Sondervermögen von 500 Mrd. Euro unverzichtbar“. Die Detaillierung der Investitionen in Straßen, Schienen, Bildung, Digitalisierung, Energie und Gesundheit wie auch weiterer Festlegungen im Papier seien Gegenstand der Koalitionsverhandlungen der drei Parteien.
Die drei Parteien hatten sich als Ergebnis der Sondierung auf die Umsetzung von Maßnahmen geeinigt, die bereits keine wesentlichen Änderungen in der bisherigen Energie- und Klimapolitik erkennen lassen.
Kritikwürdige Festlegungen im Abschnitt II. Wirtschaft:
– Halbierung der Übertragungsnetzentgelte, dauerhafte Deckelung der Netzentgelte, dauerhaft niedrige, planbare, international wettbewerbsfähige Energiekosten
Diese Maßnahmen wurden seit Jahren versprochen. Dagegen sprechen die aktuellen hohen Energiekosten. Die Zielerreichung ist höchst unglaubwürdig und letztlich nur mit gewaltigen staatlichen Subventionen zu bewältigen. Bereits aktuell sind die EEG-Umlagekosten nicht gedeckt. Die immensen künftigen Kosten für den Netzausbau, für die Maßnahmen zur Netzstabilisierung, für die Gasversorgung und für den finanziellen Ausgleich der EEG-bedingt unwirtschaftlichen Betriebe von Gaskraftwerken sprechen gegen eine Stromkostensenkung. Die vollständige Umstellung von Kohle- auf Gaskraftwerke verteuert den Strom (siehe nächsten Absatz). Hinzu kämen die unvorstellbar hohen Kosten zur Herstellung, Transport und Verteilung (neues Leitungsnetz) des grünen Wasserstoffs.
– Der Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030
Seit Jahren ist davon die Rede, geschehen ist bisher nichts. Die begrenzte Baukapazität, die Dauer von Planung, Ausschreibungsverfahren, Genehmigungen und Errichtung sprechen gegen den Zeitplan. Da nur als Reservekraftwerke vorgesehen, ist ihr Betrieb unwirtschaftlich (siehe oben). Überdies: Langfristige Gasverträge sind für Gaskraftwerke, die vielleicht ab 2030 ans Netz gehen, gar nicht mehr möglich. Hier bahnt sich eine jährliche Milliardensubvention an, denn LNG-Gas ist zwei-dreimal so teuer wie Pipeline-Gas. Der in Gaskraftwerken erzeugte Strom ist außerdem deutlich teurer als Kohlestrom.
– Entschlossener und netzdienlicher Ausbau von Sonnen- und Windenergie u.a. auch der Ausbau von Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie und Speicherkapazitäten
Netzdienlich ist bereits der aktuelle Bestand an Windenergie und Solaranlagen NICHT mehr, auch NIE gewesen, was die ständig zunehmende Zahl an Netzeingriffen deutlich macht, wenn Strombedarf und Stromproduktion voneinander abweichen. Die Instabilität des Stromnetzes nimmt mit weiterem Ausbau der Erneuerbaren zu. Besonderes Problem bilden die nicht steuerbaren Einspeisungen von privat betriebenen Solaranlagen. Der Stromüberschuss erweist sich als zunehmendes Problem, sowohl was die kostenpflichtige Abnahme des Stroms durch Nachbarstaaten als auch die Strompreisschwankungen betrifft. Der Ausbau der Bioenergie tritt in erheblicher Konkurrenz zur deutschen Landwirtschaft. Der Ausbau der Wasserkraft ist aus topografischen Gründen in Deutschland kaum mehr möglich.
Die Beiträge von Geothermie zur Wärmeerzeugung sind bestenfalls lokal bedeutend und stellen für Deutschland insgesamt keine Option dar.
Sollte unter Speicherkapazitäten die Stromspeicherung durch große Batterieanlagen gemeint sein, so scheidet sie aus Kapazitäts- und Kostengründen als Stromreserve bei Stromunterdeckung durch die Erneuerbaren aus.
– Leitmärkte für klimaneutrale Produkte
Marktgerechtigkeit wird bei diesem Vorhaben infolge der hohen Kosten nicht erreichbar sein. Die bereits eingetretene Abwanderung deutscher Unternehmen in Länder mit günstigeren Produktionsbedingungen wird sich fortsetzen.
– Bekenntnis zu den Klimazielen
Die geringe Erderwärmung von 0,15 Grad Celsius in 10 Jahren wird allein mit der vom Menschen erzeugten CO2-Emissionen begründet, ungeachtet der Tatsache, dass dieser „menschliche“ Anteil nur 4 Prozent der jährlichen CO2– Erzeugung ausmacht. 96 Prozent erzeugt die Natur. Es gibt zahlreiche gesicherte wissenschaftliche Belege, die den vom Menschen erzeugten CO2-Emissionen einen nur sehr geringen Anteil an der Erderwärmung zuweisen. Die Klimaneutralität wird ohne Einfluss auf das Klima sein. Es wäre dringend erforderlich, diese Belege zu beachten. Überdies ist CO2 ein lebensnotwendiger Bestandteil der Erdatmosphäre für die Pflanzenwelt und mithin für den Menschen.
– Innovation und Forschung Vorrang geben
Exemplarisch wird die Fusionsforschung genannt. „Bahnbrechender Erfolg“? Wohl kaum. Die Fusionstechnik wird nach Expertenaussagen noch weitere Jahrzehnte bis zur Einsatzreife benötigen. Eindeutig vorrangiger wäre eine deutsche Beteiligung an der globalen Entwicklung von inhärent sicheren Kernkraftwerken der Generation IV, an sogenannten „Small Modular Reactors“ (SMR) und an Minireaktoren. Diesen Reaktoren wird international eine künftig bedeutende Rolle für die Strom- und Wärmeerzeugung zugewiesen.
Unerwähnt blieben aus dem Wahlprogramm:
- Streichung/totale Reform des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG)
- Streichung des absurden Lieferkettengesetzes
- Streichung des Heizungsgesetzes
- Revision des Diesel KFZ-Fahrverbotes
- Ausuferung der CO2-Bepreisung
- Überprüfung/Streichung des Fracking-Verbotes
- Von der „Rückholung“ der Kernkraftwerke ist keine Rede mehr.
Vorläufiges Fazit
Keine bedeutenden Änderungen gegenüber der Energie- und Klimapolitik der Ampel-Regierung. Die Industrie ist weiterhin im Würgegriff der Klimapolitik. Hausbesitzer stehen weiterhin vor dem Rätsel, wie sich ältere Bauten auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien umrüsten lassen und wer es bezahlen soll. Alles in allem läuft die Politik bedauerlicherweise weiter wie bisher, nur mit teilweise anderem Personal und mit wesentlich mehr Geld, insofern das Bundesverfassungsgericht eine Notlage für die Geldverwendung für begründet ansieht.