Erzwungener Ausstieg aus der Kohle mit der Energiecharta unvereinbar

Der gegen den Willen der Stromversorger geforderte Ausstieg aus der Kohle ist mit dem Energiecharta-Vertrag unvereinbar. Die bereits von einigen europäischen EVU eingereichten Klagen beziehen sich ferner auch auf gekürzte Subventionen für erneuerbare Energien sogar hierzulande auf den Schlingerkurs der Bundesregierung beim Kernenergie-Ausstieg.  WELT vom 31.08.2021 berichtete: „Der deutsche Energieriese RWE verklagt gerade die Niederlande vor einem Schiedsgericht. Der Konzern fordert 1,4 Milliarden Euro, weil er wegen des niederländischen Kohleausstiegs ein Kohlekraftwerk bis 2030 stilllegen soll – ohne Entschädigung.“

Die Europäische Kommission erwartet, dass mit ihrem Klimaschutzziel, dem Green Deal, solche Auseinandersetzungen in Zukunft zunehmen werden und drängt daher auf Anpassung der Energiecharta.

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