Französisches Gesetz zum Kernenergie-Neustart nimmt weitere Hürde

Der französische Senat hatte in erster Lesung am 24.01.2023 mit großer Mehrheit einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der den beschleunigten Bau neuer Kernreaktoren zum Ziel hat.

Wie dem KTG-Fachinfo O7/2023 vom 22.3.2023 zu entnehmen ist, stimmte nunmehr die französische Nationalversammlung mit großer Mehrheit von 407 zu 130 Stimmen bei insgesamt 577 Abgeordneten dem Gesetz zum Neustart der Kernenergie in erster Lesung zu.

Mit dem Gesetz wird die Ankündigung von Präsident Macron zum Neustart des Kernenergiesektors in der Rede von Belfort im Januar 2022 gesetzgeberisch umgesetzt. Damit wird nach einer landesweiten öffentlichen Anhörung bis Ende Februar die Voraussetzung für den Bau von zunächst sechs neuen Reaktoren vom modifizierten Typ EPR2 neben bestehenden Standorten geschaffen.

Wie u. a. die Wirtschaftszeitung Les Echos und die Tageszeitung Le Figaro berichten, werden auch die Möglichkeit einer Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Kernkraftwerke mit dem Zielwert von 60 Jahren Betrieb im Gesetz geregelt und Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung für die Umsetzung der Neubauprojekte eingeführt. So können etwa vorbereitende Arbeiten direkt nach Erlangen einer umweltrechtlichen Erlaubnis und einer öffentlichen Anhörung begonnen werden. Für die Errichtung des Nuclear Island und der sicherheitsrelevanten Hilfsanlagengebäude ist aber nach wie vor eine atomrechtliche Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ASN erforderlich. Der erste Neubaustandort wird Penly an der Kanalküste sein, wo bereits zur Zeit der Errichtung der bestehenden Anlagen eine mögliche Erweiterung vorgesehen wurde.