EU-Nachhaltigkeitsregeln verpflichten Unternehmen, in ihren Lieferketten auf Umweltschutz und Menschenrechte zu achten. Bei Verstößen können die EU-Mitgliedstaaten Geldbußen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Die umstrittene Richtlinie soll schrittweise ab 2027 in Kraft treten. Unternehmen sollten mit Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) gezwungen werden, nicht nur für den Moment zu wirtschaften, sondern auch die Umwelt und Menschen im Blick zu behalten.
Bereits am Anfang dieses Jahres hatte der US-Handelsminister mit Gegenmaßnahmen gedroht, sollte die EU die geplanten ESG-Kriterien wie geplant verabschieden. Er sah in der Anwendung der Regel auch einen Eingriff die US-Souveränität.