Naturschutz als Staatsziel – mit unerwarteten Folgen

Unter diesem Titel veröffentlichte der Deutsche Arbeitgeberverband (DAV) in seiner Kolumne “Die Energiefrage 63”, die von Dr. Björn Peters, Ressortleiter Energiepolitik beim DAV verfasst wurde *). Die Energiefrage 63 im Wortlaut:

 

Hessen hat im vergangenen Monat abgestimmt. Während an Kommentaren zum Ausgang der Landtagswahl kein Mangel ist, wollen wir uns heute mit einer der parallel stattgefundenen Volksabstimmungen beschäftigen. In die hessische Landesverfassung wurde als ein Staatsziel der Naturschutz aufgenommen, ähnlich wie bereits von einem Vierteljahrhundert in Artikel 20a des Grundgesetzes. Doch dieses Staatsziel könnte für die Ausbaufreunde von Solar- und Windkraft unerwartete und sehr negative Folgen haben.

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist heute nicht nur den Bürgern enorm wichtig, sondern sollte auch Grundlage allen staatlichen Handelns sein. Hierfür sorgen umfangreiche Staatsziele und das Bundesnaturschutzgesetz. Zuletzt wurde das Staatsziel Nachhaltigkeit am vergangenen Wochenende in die hessische Landesverfassung aufgenommen. Wörtlich heißt es in der Vorlage, die wohl mit großer Mehrheit von den Bürgern aufgenommen wurde, „Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigen bei ihrem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren“.

Soweit die Theorie. Dass tatsächlich gerade unter der angeblichen Maßgabe der Nachhaltigkeit mit der hiesigen Energiepolitik erhebliche negative Eingriffe in die Natur, die Artenvielfalt und den Wasserhaushalt vorgenommen werden, ist ein Grundwiderspruch, der eine Angriffsfläche für fehlgeleitete Entscheidungen der öffentlichen Hand bietet. Es geht hier bei vor allem um drei Bereiche:

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Schlechtes Wetter für die Windkraft: FDP fordert Rücksicht auf den Natur- und Artenschutz – Bericht Nr. 2

Auch dieser zweite Bericht handelt von der endlich auch im Bundestag aufgelebten kritischen Debatte über die Windenergie. Die letzten Wochen waren in der GroKo durch erheblichen Streit über die Bedingungen für den beschlossenen weiteren Windkraftausbau gekennzeichnet – dazu gab es auf dieser Webseite den Bericht Nr. 1. Aber auch die Opposition im Parlament meldete sich mit Kritik und Forderungen. Nach der grundsätzlichen Kritik der AfD an der gesamten Klima- und Energiepolitik der Regierung hat jetzt auch – überraschenderweise – die oppositionelle FDP Forderungen erhoben, die dem Natur- und Artenschutz dienen und zerstörerische Konsequenzen des Windkraftausbaus verhindern sollen.

Es scheint sich tatsächlich bei einigen politischen Parteien – jedoch nicht bei den GRÜNEN und der Partei DIE LINKE – eine zunehmend kritische Bewertung der Konsequenzen des extremen Ausbaus der Windenergieanlagen durchzusetzen. Die mittlerweile über 1000 Bürgerinitiativen, die dagegen kämpfen, haben offenbar ein Umdenken bewirkt. Und nun die Liberalen…

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Windindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar. EEG und Privilegierung abschaffen.

Dieser Artikel erschien als Gastbeitrag in der Kolumne des Deutschen Arbeitgeberverbandes “Die Energiefrage” Nr. 47

 

Harry Neumann *)

Die bevorstehende „Flaute“ für den Ausbau der Windkraft ist eine gute Nachricht.  Die installierte Nennleistung von Photovoltaik und Windenergie wäre schon jetzt in der Lage, genügend Energie zur Stromversorgung bereitzustellen.  Da diese natürlichen Energielieferanten aber volatil sind und deren Beitrag nicht speicherbar ist, macht ein weiterer Ausbau keinen Sinn.  Auch mehr Anlagen produzieren bei Windflaute und fehlender Sonne nicht mehr Energie.

Im November 2017 wurden lt. entso-e/Netzbetreiber von der installierten Leistung Windenergie (54.760 MW) und Solarenergie (42.656 MW, zusammen 97.416 MW) durchschnittlich gerade einmal 16,0 % (15.602 MW) tatsächlich eingespeist, allerdings bei erheblichen Schwankungen zwischen 0,7 % und 43,3 % der installierten Leistung.   Dies zeigt eindrucksvoll: Windindustrieanlagen sind auch im Verbund mit Solaranlagen ineffizient, volatil und nicht in der Lage, eine gesicherte Stromversorgung zu gewährleisten.  Trotz ca. 30.000 installierter Anlagen sinkt der bundesweite CO2-Ausstoß nicht, sondern steigt weiter an.  Die fossilen Kraftwerke werden weiterhin gebraucht, um die Grundlast zu sichern und den „Flatterstrom“ auszugleichen. Dieses System ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll.

Bereits 2012 machte der renommierte Ornithologe Dr. Martin Flade deutlich, dass diese „Energiewende“ zu einem zunehmenden „Biodiversitäts-Desaster“ führt.  Hiervon betroffen sind insbesondere Vögel und Fledermäuse.  Diese Entwicklung hat sich seitdem massiv verschärft.

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