Asse: Abfall-Rückholung gegen fachlichen Rat und Vernunft

 

Das ehemalige Salzbergwerk, nach Betriebsende für Forschungszwecke dort eingerichtete Versuchsendlager Asse II bei Remlingen in Niedersachsen war (wieder einmal) Thema in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit [1]. Für Asse II gibt es den gesetzlichen Auftrag einer unverzüglichen Stilllegung. Hierzu wird die Rückholung sämtlicher in Asse II eingebrachten radioaktiver Abfälle gefordert. In der Mitteilung [1] heißt es: „Für die Rückholung der Abfälle seien nicht nur ein Rückholbergwerk, sondern auch der Bau einer Abfallbehandlungsanlage mit einem Zwischenlager notwendige Voraussetzungen. Der Bau des Rückholbergwerks solle nach aktueller Planung im Jahr 2023 starten. Zehn Jahre später solle mit der Bergung der Abfälle begonnen werden.“

„Ob und wieweit eine Rückholung tatsächlich machbar ist, insbesondere unter den Aspekten Zeitlimits (Standfestigkeit der Grube), Sicherheit und Strahlenschutz für die Bergleute sowie Akzeptanz seitens lokaler Bevölkerung für ein oder gar mehrere neue, in jedem Fall notwendige übertägige Zwischenläger“, war und bleibt für die KTG [2] völlig offen.

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