EEG im Konflikt mit Gesetzen der Naturwissenschaft

Unter diesem Titel unterziehen Sigismund Kobe und Detlef Ahlborn [1] das „Erneuerbare Energie Gesetz“ (EEG)  hinsichtlich möglicher Konflikte mit naturwissenschaftlichen und mathematischen Gesetzmäßigkeiten einer sorgfältigen Prüfung. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass eine Novellierung des EEG 2023 unter Berücksichtigung des am 9. September 2025 veröffentlichten Monitoringberichtes dringend erforderlich sei.

Aus den anspruchsvollen Ausführungen greifen wir einen Aspekt heraus, der schon in mehreren Artikeln auf dieser Webseite angesprochen wurde:

„Zielkonflikte werden hauptsächlich durch die Besonderheiten der Energiebereitstellung aus Wind- und Solaranlagen verursacht. Der Strom wird aus Sicht der Verbraucher meist zur falschen Zeit am falschen Ort erzeugt. Deshalb müssen Speicher und Netze ausgebaut werden. Für den zeitlichen Ausgleich sind Speicher erforderlich, für den räumlichen Ausgleich Leitungen und Netze. Oft wird übersehen, dass aus ökonomischen Gründen der Speicherausbau Vorrang haben muss, da eine Übertragung von zeitlich fluktuierender Elektroenergie z. B. von Norden nach Süden ungleich höhere Ressourcen binden würde.

Ein Dilemma besteht allerdings darin, dass die notwendigen Speicherkapazitäten zum Ausgleich der Erzeugungskapazitäten zwischen Tag und Nacht sowie zwischen Sommer und Winter so gigantisch groß und gegenwärtig mit solch hohen Kosten verbunden sind, dass eine Umsetzung eines entsprechenden Speicherkonzeptes jetzt und in absehbarer Zukunft nicht möglich erscheint.“

Zusammenfassend kommen die Autoren zur folgender Erkenntnis:

„Deutlich ist, dass Zielvorgaben im EEG 2023 im Widerspruch zu physikalischen Gesetzen stehen. Die Verwendung von Bilanzgrößen zur Bewertung von klimapolitischen Vorgaben und eine monokausale Betrachtungsweise führen zu Zielkonflikten, z. B. zwischen installierten Leistungen und zeitaufgelösten Erzeugungsleistungen volatiler erneuerbarer Energien. Bei der Auswertung der Zeitreihen für volatile erneuerbare Energien hat der Gesetzgeber Grundprinzipien der mathematischen Statistik ignoriert.

Insbesondere führt die Verwendung von Mittelwerten über statistische Grundgesamtheiten zu Fehleinschätzungen der damit ermittelten Kenngrößen. Eine unzureichende Berücksichtigung von naturwissenschaftlichen und mathematischen Gesetzmäßigkeiten leistet damit einen nicht unerheblichen Beitrag zu Konflikten bei der Umsetzung von Zielen der Energiewende.

Eine Novellierung des EEG 2023 ist dringend notwendig. Ziele müssen unter Berücksichtigung des Monitoringberichtes zur Energiewende und in Übereinstimmung mit naturwissenschaftlichen und mathematischen Gesetzmäßigkeiten so festgelegt werden, dass sie den komplexen Anforderungen einer Transformation des Energiesystems genügen. Durch eine sorgfältige techno-ökonomische Analyse muss zuvor sichergestellt werden, dass öffentliche Mittel effektiv und zielführend verwendet werden.“

[1] https://tu-dresden.de/mn/physik/itp/das-institut/beschaeftigte/kobe/ressourcen/dateien/Kobe_Ahlborn_et_Seiten-26-28-aus-et_11_2025_free.pdf?lang=de