Der Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen [1]. Die Bundesregierung hatte die Novelle am 6. August auf den Weg gebracht. Sie soll künftig die Abscheidung und Speicherung von CO2 auch in größerem Maßstab ermöglichen. Bisher ist dies nur zu Forschungszwecken zulässig. Das kann für die Abkehr von fossilen Brennstoffen in sehr energieintensiven Industrien eine wichtige technologische Möglichkeit sein. Denn Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden.
Nach dem Bundestag muss noch der Bundesrat der Gesetzesnovelle abschließend zustimmen. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz in Kraft treten.
Im Bericht „Kabinett hebt CO2-Speicher-Verbot auf“ erläutern wir den Grund für die politische Wende. In einem zweiten Bericht fragen wir, ob die CO2-Abtrennung eine Alternative oder Notlösung ist.
Ursprünglich wurde mit dem Kohlendioxid-Speicherungsgesetz nur ein Rechtsrahmen für Forschung und Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in Deutschland geschaffen. Mit dem neuen Gesetz darf die Technik zukünftig auch in größerem Umfang genutzt werden.
In bestimmten Bereichen und Prozessen werden auch in Zukunft CO2-Abgase entstehen, zum Beispiel in der Zement- und Kalkindustrie, in Bereichen der Grundstoffchemie und in der Abfallverbrennung. Daher sind Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten unverzichtbar.
[1] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/speicherung-von-kohlendioxid-2376946