Augen auf! Worauf das Energiekonzept 2010 hinausläuft

Nicht an ihren Worten, an ihren Taten sollt ihr sie erkennen.

 

Im Folgenden werden einige Aussagen im Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 im Hinblick auf Umsetzbarkeit und Auswirkung näher betrachtet. Das Konzept wurde in der 18. Legislaturperiode (2013 – 2017) nicht aktualisiert. Es gilt mit Ausnahme der Kernenergiezukunft weiterhin als Richtschnur. Im Konzept heißt es unter anderem:

Deutschland soll in Zukunft bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt werden.“

„Ein hohes Maß an Versorgungssicherheit, ein wirksamer Klima­ und Umweltschutz sowie eine wirtschaftlich tragfähige Energieversorgung sind zugleich zentrale Voraussetzungen, dass Deutschland auch langfristig ein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt. Wir wollen den Wettbewerb und eine marktwirtschaftliche Orientierung auf den Energie­ märkten stärken.….Beim Energiemix der Zukunft sollen die erneuerbaren Energien den Hauptanteil übernehmen. Auf diesem Weg werden in einem dynamischen Energiemix die konventionellen Energieträger kontinuierlich durch erneuerbare Energien ersetzt. Die Kernenergie ist eine Brückentechnologie auf dem Weg dorthin. Dabei setzen wir auf eine ideologiefreie, technologieoffene und marktorientierte Energiepolitik.“

Nur ein halbes Jahr nach Verabschiedung des Konzeptes war eine der Leitlinien bereits Makulatur. Von jetzt auf gleich, ohne die sachlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Konsequenzen geprüft zu haben, mussten acht Kernkraftwerke dauerhaft vom Netz genommen werden, die übrigen neun müssen nach einem vorgegebenen Zeitplan bis 2022 ihren Betrieb endgültig einstellen. Brückentechnologie? Ideologiefrei? Technologieoffen? Marktorientiert? Nichts von alle dem. Aus strategiepolitischen Gründen Verzicht auf eine CO2 freie, kostengünstige und somit wettbewerbsfähige, insbesondere aber versorgungssichere Stromerzeugung, ohne dass gleichwertige Möglichkeiten der Stromerzeugung vorhanden sind. Planwirtschaft statt Marktwirtschaft. Wettbewerbsfähige Energiepreise? Fehlanzeige: Deutschland rangiert bei den Stromkosten nach Dänemark an oberster Stelle der EU. Fakt ist, dass stromintensive Produktionsstätten bereits ins Ausland verlegt werden, dort hin, wo tatsächlich wettbewerbsfähige Bedingungen gegeben sind.

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Reichweite der Energierohstoffe: Ausreichend Zeit für Umbau des Energiesystems

Die verlässliche, ununterbrochene Bereitstellung von Energie, ob in Form der Energierohstoffe oder Elektrizität, ist eine essenzielle Voraussetzung für die Funktion unserer hochentwickelten Wirtschaft und für den Erhalt unseres heutigen Lebensstandards. Die Exploration und Beschaffung von Energierohstoffen wie auch die Erzeugung und Verteilung der elektrischen Energie sind wiederum dafür maßgebliche Voraussetzung. Etliche Generationen haben daran gearbeitet, um den heutigen Standard auf diesen Sektoren zu erreichen. Wir aber sind sehenden Auges auf dem Weg, diesen Standard durch nicht annähernd Gleichwertiges zu ersetzen.

Im Bewusstsein der Endlichkeit aller fossilen Energierohstoffe und in – nach Ansicht vieler Wissenschaftler unberechtigten – Sorge um die Beeinträchtigung des Klimas infolge der CO 2 – Emissionen durch Verbrennung von Kohle, Gas und Öl wird in der Europäischen Union der Umbau des Energiesystems angestrebt. Am krassesten in Deutschland, wo mit der Energiewende ein absolut ambitioniertes Vorhaben betrieben wird, Energie, vor allem elektrische Energie, anders als bisher zu erzeugen: Bis 2050 soll in Deutschland die elektrische Energieversorgung aus erneuerbarer Energie (Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft) von heute rund 30 Prozent auf 80 Prozent gesteigert werden. Das deutsche Vorgehen, bestehende, funktionsfähige und preisgünstige Energieerzeugungsstrukturen (Kernenergie und Kohle) überstürzt und mit hohen Folgekosten abzuschaffen, ist einzigartig in der Welt und wird von keiner Nation „nachgeahmt“. Die „Times“ bezeichnete die Energiewende als „growing absurdity“.

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Kleiner-sicherer-günstiger: Reaktoren von Morgen

iacta alea est  (die Würfel sind gefallen). Diese Worte soll Caesar gesagt haben, als er am 10. Januar 49 v. Chr. den Rubikon überschritt und damit einen klaren Rechtsverstoß beging. Damit machte Caesar deutlich, dass seine Tat unwiderruflich Folgen haben würde, deren Ausgang jedoch noch nicht absehbar war.

Auch für die deutschen Kernkraftwerke (KKW) sind die Würfel gefallen. In 2022 geht das letzte  KKW vom Netz. Noch verrichten acht KKW  sicher und zuverlässig ihren Dienst: Gundremmingen B und C (mit je 1.345 MW), Emsland und Neckarwestheim II (mit 1.400 MW), Grohnde und Philippsburg 2 (mit je 1.450 MW) sowie Brockdorf und Isar 2 (mit je 1.480 MW).

Ihr Wegfall wird in unserem Land, einem der bedeutendsten Wirtschaftsnationen, eine riesige Stromlücke im Grundlastbereich hinterlassen, welche durch die unsteten Wind- und Sonnenkraftwerke nicht annähernd ausgeglichen werden kann. Hinzu kommt, dass die großen Gleichstromtrassen von der deutschen Küste in die Industriegebiete Bayerns und Baden-Württembergs frühestens 2025 zur Verfügung stehen werden.

International aber geht der Bau großer Kernkraftwerke ungebremst weiter. Zu einem so kurzfristigen Ausstieg wie Deutschland hat sich keine Nation bekannt. Im Gegenteil, der Kreis der Kernenergie nutzenden Länder hat sich vergrößert (Vereinigte Arabische Emirate, Weißrussland).

Auch die Entwicklung neuer Kernkraftwerkstypen ist international ungebremst. Eine dieser Entwicklungen gilt dem Bau kleiner Kernkraftwerke, dem „Small Modular Reactor (SMR)“, mit einer Leistungsgröße bis zu 300 MW. Ihr Vorteil ist mehrfach: Deutlich geringere Kosten als die großen Leistungsreaktoren, die Option der Modulbauweise und – ganz entscheidend – die höhere Sicherheit.

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EVU können Entschädigungen einklagen – Atomgesetz in Teilen nicht verfassungskonform

Zum besseren Verständnis des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 6.12.2016 ein kurzer Blick auf die Vorgeschichte:

In der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 „respektieren die EVU die Entscheidung der Bundesregierung, die Stromerzeugung aus Kernenergie geordnet zu beenden.“

Für jede einzelne Anlage wird in der Vereinbarung festgelegt, welche Strommenge sie gerechnet ab dem 01.01.2000 bis zu ihrer Stilllegung maximal produzieren darf (Reststrommenge). Die Berechtigung zum Betrieb eines Kernkraftwerks (KKW) endet, wenn die vorgesehene bzw. durch Übertragung geänderte Strommenge für die jeweilige Anlage erreicht ist. Für jede Anlage wird auf der Grundlage einer Regellaufzeit von 32 Kalenderjahren ab Beginn des kommerziellen Leistungsbetriebs die ab dem 01.01.2000 noch verbleibende Restlaufzeit errechnet.

Auf der Grundlage der Vereinbarung beschloss der Bundestag am 14. 12. 2001 mit den Stimmen der rot-grünen Koalition das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergie. Aufgrund der nunmehr gesetzlich verankerten Restlaufzeiten für die deutschen Reaktoren hätte das erste Kernkraftwerk voraussichtlich 2003 und das letzte 2021 vom Netz gehen müssen.

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England forciert Ausbau der Kernkraft

Am 15. September stimmte die britische Regierung unter Theresa May dem Kernkraftwerksneubau Hinkley Point C nach einer Neubeurteilung des Projektes zu.

Bemerkenswert ist: Die britische Regierung betrachtet Kernkraftwerke als wichtige Technologie zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Energieversorgung. Der Ausbau der Kernenergie soll den Verzicht auf Kohlekraftwerke erleichtern und mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie einhergehen.

Interessant: Nicht Großbritannien wird den Ausbau stemmen, sondern die französische Elecricite de France (EDF) zusammen mit der China General Nuclear Power Group (CGN). Beide Unternehmen unterzeichneten zusammen mit der britischen Regierung am 3. Oktober 2016 die Verträge zum Bau von zwei EPR-Einheiten am Standort Hinkley Point in der Grafschaft Somerset. Jede EPR-Einheit wird eine Leistung von 1600 Megawatt haben. Die Baukosten werden auf 18 Milliarden britische Pfund geschätzt. CGN ist mit einem Drittel an den Kosten beteiligt.

Der Baubeginn ist für Mitte 2019 geplant. Nach der für 2025 erwarteten Inbetriebnahme soll Hinkley Point C 7% des britischen Stroms liefern und 60 Jahre am Netz bleiben. Der Bau schafft während der Bauzeit 25.000 Arbeitsplätze in Somerset.

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Endlagerung hochradioaktiver Abfälle immer fraglicher

– Kommentar zum Kommissionsbericht –

Am 5. Juli 2016 übergab die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ihren nahezu 700 Seiten starken Abschlussbericht dem Präsidenten des Deutschen Bundestages und der Bundesumweltministerin. Der Titel des Berichtes: „Verantwortung für die Zukunft. Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines nationalen Endlagerstandortes“. Einrichtung und Aufgabe der Kommission beruhen auf dem Standortauswahlgesetz, das am 1. Januar 2014 in Kraft trat.

Jemand, der die Entwicklung der jahrzehntelangen Endlagerplanung in Deutschland von Anfang an miterlebt hat, wird sich fragen, was dieser Bericht über den Neustart der Endlagersuche zu diesem Zeitpunkt soll. Will der Staat überhaupt noch ein Endlager für hochradioaktive Abfälle? Salzgestein war aus fachlich fundiertem Grund bereits in den 60er Jahren als Endlagergestein ausgewählt worden, es gibt einen Standort (Gorleben) und es liegt ein aussichtsreiches Ergebnis mit einer positiven internationalen Bewertung über eine mehrjährige Erkundung des Salzstockes vor, eine Bewertung, die auch die Auswahlkriterien für den Standort mit einschließt. Warum lässt man quasi den Standort „links liegen“ und fängt wieder bei Null an? War 40 Jahre lang dilettantisch gearbeitet worden? Wohl kaum, denn die Personen, die den Neuanfang starten werden, sind wohl weit gehend (noch) die gleichen, die auch bisher für die Planung verantwortlich waren.

In den nachfolgenden Ausführungen werden kritische Aspekte des Standortauswahlprozedere angesprochen, die die Realisierung der Standortauswahl und somit der Endlagerung zeitlich wie kostenmäßig fraglich wenn nicht sogar undurchführbar erscheinen lassen.

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Kommt bald eine Strafsteuer auf Bier und Sekt?

Zur Diskussion um Strafsteuer auf Fleisch erschien am 15. September 2016 im General-Anzeiger der nachstehende Leserbrief von Dr. Rainer Six:

Der deutsche Bauernverband lehnt eine höhere Mehrwertsteuer auf Fleisch und Milch ab, die indirekt als Strafsteuer erhoben werden soll. Der Vorschlag wurde von “Beratern“ der Bundesregierung gemacht, weil bei der Produktion von tierischen Produkten klimaschädliche Gase verstärkt freigesetzt werden. Dann sollte man aber auch folgerichtig Hülsenfrüchte (jedes Böhnchen gibt ein Tönchen), Zwiebelgewächse und Kohlsorten mit einer derartigen Strafsteuer belegen. Ebenso sollte das für kohlensäurehaltige Getränke, wie Limonaden, Bier und Sekt gelten, da aus diesen Kohlendioxid entweicht. Auch der Mensch sollte das Atmen einstellen, bzw. reduzieren, da ein Mensch pro Tag im Durchschnitt 2 kg Kohlendioxid pro Tag abgibt. Auf ein Jahr bezogen sind das über 700 kg Kohlendioxid pro Person, entsprechend 60 Millionen Tonnen pro Jahr bei 82 Millionen Bürger in Deutschland.

Betrieb von Kohlekraftwerken bleibt unverzichtbar

Im General – Anzeiger vom 21. September 2016 erschienen die folgenden beiden Leserbriefe von Dr. Rainer Six und Dr. Klaus Tägder zum GA – Artikel “Abschalten und was dann?”

Dr. Rainer Six:
Mehr als eine dreiviertel Seite wurde bedruckt, um mitzuteilen, dass bis zum Jahr 2022 der letzte Atommeiler vom Netz genommen und damit die Kernkraftnutzung in Deutschland beendet wird. Die wichtige Frage nach dem danach, blieb jedoch unbeantwortet. Die genannten, noch am Netz befindlichen 8 KKW haben eine Gesamtleistung von über 10.000 MW (10 Millionen Kilowatt) und sind in der Lage, rund 25 Millionen Haushalte rund um die Uhr mit Strom zu versorgen. 5.000 Windkraftanlagen (2 MW/WKA) hätten zwar diese Kapazität, können diese aber nur nutzen, wenn der Wind optimal weht und liefern nichts bei Windstille. Windkraftnutzung in Deutschland liegt im Durchschnitt unter 20% der Leistungskapazität. Rechnerisch müssten dann fünf mal so viele, nämlich 25.000 WKA zur Verfügung stehen. Dennoch liefern auch diese bei der in Deutschland weitgehend einheitlichen Wetterlage bei Flaute keinen Strom, so dass fossile Kraftwerke als Reservekraftwerke zur Verfügung stehen müssen.

 

Dr. Klaus Tägder:

Die im Titel gestellte Frage “Abschalten und was dann?” blieb im nachfolgenden Artikel leider unbeantwortet. Darin geht es ausschließlich um die Stilllegung der derzeit noch im Betrieb befindlichen 8 Kernkraftwerke. Die Frage lässt sich leicht beantworten: Noch tragen diese 8 Kernkraftwerke zu rund 14 Prozent zur Stromerzeugung in Deutschland bei. Zusammen mit der Stromerzeugung aus Braunkohle (24 Prozent) und Steinkohle (18 Prozent) trugen sie in 2015 trotz des Strombeitrags von 26000 Windkraftanlagen mit 56 Prozent zur Stromerzeugung bei und zwar hauptsächlich zur Grundlastversorgung, jenes Stromes, der 24 Stunden am Tag sicher zur Verfügung steht und stehen muss. Die Leistung von Kernkraftwerken ist, besser noch als die von Kohlekraftwerken, gut regelbar und kann somit die stark und dauerhaft schwankenden Stromerzeugungen aus erneuerbarer Energie (Wind, Sonne) ausgleichen. Dazu muss man wissen: Jede Stromentnahme aus dem Netz muss wieder ergänzt werden, um die zwei wesentlichen Stromgrößen Spannung und Frequenz stabil zu halten. Was die Verfechter der erneuerbaren Energie nicht wahr haben wollen: Ein weiterer Zubau an Windkraft- und Solaranlagen wird an der Notwendigkeit der Regelung durch Großkraftwerke nichts ändern. Im Gegenteil, die Sicherheit der Stromversorgung und Netzstabilität zu gewährleisten wird mit jedem Zubau noch schwieriger als sie derzeit schon ist. Der Wegfall der kohlendioxidfreien Stromerzeugung in Kernkraftwerken kann daher nur durch Kohlekraftwerke aufgefangen werden mit der Folge weiterer Zunahme der Kohlendioxidemissionen. Wie allerdings die Bundesregierung mit der von ihr angestrebten Decarbonisierung, also nunmehr auch der Verzicht auf die Verbrennung von Kohle, Gas und Öl, die Stromversorgung sichergestellt wissen will, hat sie bisher nicht erklärt. Da es in Deutschland keine ausreichenden Stromspeicher in Form von Pumpspeicherkraftwerken geben kann und geben wird, bleibt zumindest der Betrieb von Kohlekraftwerke dauerhaft unverzichtbar. Die Decarbonisierung würde Deutschland in ein Stromversorgungschaos stürzen. Dem gegenüber gab die britische Regierung vor wenigen Tagen grünes Licht für den Bau neuer Kernkraftwerke, um im Gegenzug die Nutzung von Kohlekraftwerke reduzieren zu können.

Endlagerfinanzierung: Hop oder Top?

– Kommentar zum KFK – Bericht –

Mit der politischen Verschiebung der Endlagerplanung für Wärme entwickelnde hochradioaktive Abfälle auf den Sankt-Nimmerleins-Tag geriet schlagartig die Finanzierbarkeit der Endlagerkosten ins Blickfeld der Politiker. Solange die vom Bund betriebene Endlagerplanung Gorleben Bestand hatte, war die Finanzierung durch die Endlagervorausleistungsverordnung eindeutig geregelt und bis zum heutigen Tag allem Anschein nach auch gesichert. Die Kosten haben die Abfallverursacher zu tragen, die für Planung und Errichtung eines Endlagers wie auch für die Stilllegung ihrer Kernkraftwerke bereits erhebliche finanzielle Rückstellungen gebildet haben. Die Endlagerkosten waren hinreichend kalkulierbar, die Zeitvorstellung bis zur Fertigstellung des Endlagers einigermaßen überschaubar, wenn durchaus auch mit Unwägbarkeiten verbunden. Sachlich fachlich war die Salzstockerkundung auf gutem Wege. 

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Nukleare Entsorgung: Der Bund kommt seinen Verpflichtungen nicht nach

In ihrer Verantwortung für den langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt vor den Risiken radioaktiver Abfälle propagierten politische Entscheidungsträger bereits vor Jahrzehnten die Endlagerung aller radioaktiven Abfälle durch ihren dauerhaften Einschluss in tiefen geologischen Formationen als die sicherste Entsorgung.

Eine weitere politische Prämisse besagte, um die Entsorgung aller radioaktiven Abfälle hat sich jene Generation zu kümmern, die den Nutzen der Kernenergie hat.

Die Genehmigung zum Betrieb von Kernkraftwerken ist an die Erfüllung der von Bund und Länder getroffenen Grundsätze zur Entsorgung für Kernkraftwerke (1) gebunden. Einer dieser Grundsätze betrifft die Endlagerung. Er lautet: „Fortführung des laufenden Planfeststellungsverfahrens (Gorleben) sowie Fortschritte bei der Erkundung und Erschließung eines Endlagers.“

Ferner: „Die oberirdischen Fabrikationsanlagen für die eine oder andere Entsorgungstechnik sowie die Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung der radioaktiven Abfälle werden spätestens zum Ende der 90er-Jahre betriebsbereit sein.“ Wir schreiben inzwischen das Jahre 2016, doch weder gibt es eine Anlage zur Sicherstellung noch ein betriebsbereites Endlager.

Um es nochmals deutlich zu sagen: Errichtung und Betrieb eines Endlagers liegen allein in der Verantwortung des Bundes.

Aus heutiger Sicht ist auch folgende Bekundung aus 1980 bemerkenswert: „Es besteht Einvernehmen der Regierungschefs von Bund und Länder, dass nur für eine Übergangszeit die Zwischenlagerungsmöglichkeiten ausgebaut werden müssen.“ Als Übergangszeit ist die Zeit bis zur Fertigstellung eines Endlagers gemeint. Zeiten von 30, 40 und noch mehr Jahrzehnte können schlechterdings nicht als Übergangszeiten bezeichnet werden, und an solche war sicher auch nicht gedacht. Aber um solche Zeiten handelt es sich inzwischen. Der Bund kommt mithin seinen Verpflichtungen nicht nach.

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